War/ist die Auszahlung tatsächlich vertraglich zugesichert? Imho stellte die Information auf der Website und in den Bestellunterlagen letztendlich lediglich eine Einladung zur Abgabe eines Angebotes dar und wenn TTW dieses Angebot in veränderter Form ohne Rücksprache annimmt, ist entweder der daraus resultierende Vertrag gar nicht zwingend rechtskräftig und kann mithin angefochten werden (was er innerhalb der gesetzl. Widerrufsfrist natürlich sowieso werden kann). Eine vertragliche Zusicherung ergibt sich daraus (zumindest für mich als Juristen-Laie) aber nicht.
Schätze die Sache so ein, dass es eine "friß Vogel oder stirb"-Geschichte werden wird. Bitter, wenn es so kommt...