Hat schon jemand den Original-Kaufbeleg vorweisen müssen?
Hintergrund:
Das Handy meiner Schwester wurde schon Mitte Juli gekauft und sie möchte nicht wegen Nichtübereinstimmung der Kaufzeit 'teure' € 100 nachzahlen.
Gibt's eigentlich auch so eine Widerufsfrist für Verkaufer (ähnlich wie Widerufsfrist für Käufer), wo hier z. B. nicht mehr überprüft werden darf, weil die Zeit vorbei ist?