Handy nach zweiter Reparatur beim Hersteller immer noch defekt (innerhalb Gewährl.)

  • Vor 3 Monaten habe ich mir ein HTC One (mit Vertrag) gekauft. Einen Monat später war es defekt (Mikrofon defekt). Der Händler hat mir gesagt, ich solle es beim Hersteller einschicken, da es ein Garantiefall ist. Das habe ich getan und nach 4 Wochen das Handy wieder bekommen. Mit tiefen Kratzern auf der Front und auf der Kamera, aber das Mikrofon ging wieder. Zumindest für 2 Tage, dann war das Mikrofon erneut defekt. Habe das Gerät also wieder eingeschickt und auch die entstanden Kratzer beanstandet. Nach wieder 4 Wochen bekomme ich das Handy erneut zurück. Diesmal ohne Kratzer und so ziemlich alles wurde getauscht: Front-Cover, Back-Cover, Display, Kamera, Mikrofon, Simschacht. Dafür scheint nun der SIM-Schacht zu klemmen. Ich habe 2 Stunden versucht den SIM-Schacht herauszubekommen um meine Sim-Karte einzulegen. Leider vergeblich.


    Da ich nun schon 2 Monate ohne Handy da stehe (die monatlichen aber Beiträge natürlich trotzdem bezahle): Was habe ich für Möglichkeiten.


    1. Kann ich einen Austausch beim Händler verlangen? Wahrscheinlich nicht weil ich erst 2 mal dem Händler die Chance auf Nachbesserung geben muss, ich aber bisher immer direkt an den Hersteller gewandt habe?
    2. Kann ich den Tausch auch auf ein anderes Modell anwenden? Habe mein Vertrauen in HTC irgendwie verloren :(
    3. Wenn ich weitere Reparaturen hinnehmen muss: Kann ich Entschädigung für die Zeit verlangen, in der ich kein Handy habe? Zumindest die Gebühren die ich zahle und den Tarif nicht nutzen kann.

  • Nach Gesetz hast Du das Recht auf ein komplett neues Gerät, Wandlung bzw. auch Ersatz von einem anderen Gerät (Samsung oder sowas).


    2 mal Reparieren ist die gesetzliche Vorgabe, die erfüllt sind. Nochmal musst Du das nicht hinnehmen.


    Ersatz kannst Du für den entgangen Nutzungswert verlangen. Beantrage das beim Händler schriftlich mit Angabe in Euro.


    Bitte beachten: Dienstvertrag für den Mobilfunkvertrag ist eigentlich völlig unabhängig vom Kaufvertrag über das Gerät.
    Es wird aber davon ausgegangen, dass der Kunde durch die günstige Zahlung auf das Handy (meist 1 Euro) das selbige durch den Mobilfunkvertrag mit finanziert. Insofern hast Du auch das Recht der Wandlung von Mobilfunkvertrag und Handykaufvertrag (sog. verbundene Verträge). Musst Du schriftlich beim Händler beantragen inkl. des Nutzungsausfalles (den willst Du ja auch haben ;) )

  • Zitat

    Original geschrieben von glombs
    Der Händler hat mir gesagt, ich solle es beim Hersteller einschicken, da es ein Garantiefall ist.

    Schön. Mit dem Spruch hat er die Gewährleistung ausgehebelt. Erklärt Dir gerne alles ein Rechtsanwalt. Kannst Dich bereits auf Tränen vorbereiten.

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