Bundestagswahl 2013

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Ich persönlich halte die zwei Prozent für etwas zu hoch
    ...


    Wie bitte?


    Wenn ich die ganzen Knallköppe sehe, die mir täglich in irgendwelchen für sie ungeeigneten Jobs begegnen, halte ich bereits vier Prozent für noch viel zu wenig. :D



    malinfo:
    Nun gut ... meine Info stammt aus einer allgemeinbildenden Schule und ist zugegebenermaßen schon recht alt. ;)

  • Gabriel ist auch sauer auf Rheinmetall. Wegen der (vergeblichen) Aufwendungen im Rahmen der staatlich stornierten Lieferungen an Russland soll die Bundesregierung Schadenersatz i.H.v. 120 Mio. EUR leisten.


    In der Tat spricht vieles für eine staatliche Einstandspflicht. Produziert Rheinmetall für Russland, darf dann aber eine prinzipiell genehmigte Lieferung nicht ausführen (weil der Gabriel und seine Freunde den Putin plötzlich nicht mehr lieb haben), sehe ich keinen Grund, warum Rheinmetall auf den Vorlaufkosten sitzen bleiben soll. Im Gegensatz zu ganz allgemeinen negativen Folgen der Sanktionen ist in Sachen Rheinmetall in bestehende Verträge eingegriffen worden.



    Edit:
    Oder die "Zuckerpuppe von der Gurkentruppe" nimmt Rheinmetall die Gerätschaften ab. :D

  • Planungssicherheit in Bezug auf staatliche Gesetze und Verordungen haben Wirtschaft und Bürger kaum. Das beste Beispiel dafür ist das Hin und Her beim Ausstieg aus der Kernenergie. Mehr als fraglich ist auch da ob Schadensersatz -Klagen gegen den Staat Erfolgsaussichten haben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Jemand, der wie rheinmetall von der ermordung von menschen und schwersten sachbeschädigungen lebt, soll ruhig ein gewisses unternehmerisches risiko tragen....


    Vor dem mutterschutzrisiko seiner angestellten wird ja auch kein unternehmen geschützt, selbst dann nicht, wenn es im gegensatz zu rheinmetall über jeden ethischen zweifel erhaben ist.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Planungssicherheit in Bezug auf staatliche Gesetze und Verordungen haben Wirtschaft und Bürger kaum. Das beste Beispiel dafür ist das Hin und Her beim Ausstieg aus der Kernenergie. ...


    Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Jemand, der wie rheinmetall von der ermordung von menschen und schwersten sachbeschädigungen lebt, soll ruhig ein gewisses unternehmerisches risiko tragen....


    Im konkreten Fall geht es ja gerade nicht um ein unternehmerisches/wirtschaftliches Risiko, sondern um gewillkürte und vor allem nachträgliche Eingriffe in bestehende Verträge, die zuvor durch einen Verwaltungsakt genehmigt wurden.


    Sofern dem Staat überhaupt zugestanden werden kann, einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Rückwirkung aufzuheben, hat er selbstverständlich den dadurch entstandenen Schaden zu tragen. Ob der nun 120 Mio. € beträgt, halte ich allerdings für fraglich. Hier kommt es auf die Verwertungsmöglichkeit des Materials an, welches nun nicht nach Russland entsorgt werden darf.


    In Sachen Atomausstieg sieht die Sache (zunächst) anders aus. Dem Gesetzgeber steht es grundsätzlich frei, Gesetze zu ändern (was für begünstigende Verwaltungsakte nicht gilt). Im Falle des Atomausstiegs dürfte daher das Verfassungsgericht zur Beurteilung berufen sein, inwieweit der Atomwirtschaft ein Vertrauensschutz gebührt.


    Ich bin explizit dafür, der Atomwirtschaft diesen Vertrauensschutz zu gewähren - im Gegenzug dafür, dass sie für die Entsorgung ihres Mülls selbst aufkommt, wie es Verpflichtung aller anderen Bürger und Unternehmen auch ist. Ein schlechtes Geschäft für die Atomindustrie ...

  • Auch die Entsorgung des Atommülls hat der Staat in seinen Verträgen mit der Atomindustrie so geregelt, das er für die Entsorgung aufkommt. Die Politik wollte doch früher in den 60er und 70er den Bau von Kernkraftwerken für unsere Energieversorgung. Wenn da der Staat die Bedingungen so gesetzt hätte das es ein schlechtes Geschäft für die Atomindustrie gewesen wäre, dann hätten die halt nicht mitgespielt und keine Atomkraftwerke gebaut. Beim Vertrauensschutz kann man da dann die Entsorgungskosten nicht herausnehmen.Ob jetzt Schadenersatzforderungen der Atomindustrie gegenüber den Staat berechtigt sind, ist eine schwierige juristisch umstrittene Frage und kann nur auf dem Klagewege geklärt werden. Wie das ganze ausgeht ist völlig offen.Planungssicherheit hat der Staat mit den mehrmaligen ändern der Fristen für den Ausstieg aus der Kernenergie den Betreibern nicht gegeben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... Beim Vertrauensschutz kann man da dann die Entsorgungskosten nicht herausnehmen.Ob jetzt Schadenersatzforderungen der Atomindustrie gegenüber den Staat berechtigt sind, ist eine schwierige juristisch umstrittene Frage und kann nur auf dem Klagewege geklärt werden. Wie das ganze ausgeht ist völlig offen.Planungssicherheit hat der Staat mit den mehrmaligen ändern der Fristen für den Ausstieg aus der Kernenergie den Betreibern nicht gegeben.


    Das ist bei Gesetzen vom Grundsatz her richtig.


    Anders dagegen bei Verwaltungsakten (wie etwa solchen, die die Ausfuhr von Exportgütern genehmige)n. Die dürfen von Rechts wegen grundsätzlich nicht widerrufen werden, so dass der Staat bei Verstoß gegen diesen Grundsatz schadenersatzpflichtig wird.

  • Jeder Abgeordnete ist nun mal nur seinen Gewissen unterworfen und schon mal garnicht an Weisungen einer, (seiner), Partei gebunden. Daran ändert auch ein Fraktionszwang nichts. der ist rechtlich gesehen völlig unverbindlich. Das sollten sich eigentlich alle Parteien hinter die Ohren schreiben, statt Druck auf Abweichler in den eigenen Reihen auszuüben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

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