Hallo zusammen,
ich habe mir vorhin Gedanken zu einer juristischen Frage gemacht, komme aber - auch mit Google etc - nicht wirklich weiter. Folgender Fall:
Mein Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung (Büro und Stellplätze sind angemietet). Die Mitarbeiterstellplätze liegen im Innenhof unmittelbar an der Rückwand eines Parkhauses. Das Parkhaus ist dreigeschossig und an dieser Rückwand liegen die Abfahrten, d.h. es ist keine "geschlossene" Wand, sondern an den Abfahrten entsprechend offen (ich hoffe, man versteht das). Diese Abfahrtschleifen stehen nicht über die Aussenwand über, d.h. sie führen nicht über die unten parkenden Fahrzeuge hinweg.
Nun hat mir gestern irgendein A... seinen Müll aufs Auto geworfen. Der Unrat bestand scheinbar aus Cola und Chips (die entsprechenden Verpackungen lagen auch noch irgendwo auf unserem Parkplatz), so dass ich gestern Abend noch eine ansehnliche Panade in der Waschanlage entfernen lassen musste. Heute Mittag hat mir eine Kollegin erzählt, dass bei ihr am vergängenen Freitag ähnliche Phänomene zu beobachten waren. Sie war daraufhin wohl auch beim Betreiber des Parkhauses, einem größeren Supermarkt. Die Filialleiterin hatte natürlich jede Verantwortung bestritten; Begründung: es wäre schließlich ein öffentlicher Parkplatz (es handelt sich um ein Parkhaus für Kunden, jedoch ohne Ein- und Ausfahrtsschranken). Verkaufsräume und Parkhaus werden ebenfalls von "unserem" Vermieter an die Einzelhandelskette verpachtet.
Nun ist zum Glück ausser den Kosten für die Waschstraße noch kein Schaden entstanden. Ich frage mich aber, ob und ggf. gegenüber wem im Schadensfall Ansprüche bestehen würden, wenn da mal jemand Steine o.ä. runterwirft. Für mich kommen als mögliche Anspruchsgegner in Frage:
die Einzelhandelskette als Pächter und Betreiber des Parkhauses,
der Grundstückseigentümer
der Arbeitgeber
Die ja unbekannten Werfer selbst lasse ich mal aussen vor.
Hat jemand eine Idee?
Viele Grüße
Matthias