Da die AG-Befreiung ja binnen der 6 Wochen stattfinden kann, was ja erwiesenermaßen über die erste Rechnung hinausgehen muss, ist es doch nur logisch, dass eine Gutschrift auf der 2-3. Rechnung erfolgt, sofern die SMS versendet werden.
Dies ist doch Gang und Gebe und war doch bisher auch nirgends anders.
Außerdem bleibst du doch selbst bei einer Gutschrift nicht auf der AG sitzen, da du ja entweder eine monatliche Zahlung oder eine Einmalzahlung direkt auf dein Bankkonto erhälst, von welchem doch auch die restlichen monatlichen Vertragskosten abgebucht werden.
Wird nun die mtl. Zahlung durch eine Gutschrift getilgt, erhälst du doch weiterhin deine Erstattung aufs Bankkonto, auf dem du doch dann letztendlich einen "Überschuss" hast, da ja von der Gutschrift getilgt wird. Verstehe da jetzt das Problem nicht ganz. Oder übersehe ich etwas?