ZitatOriginal geschrieben von 200prokdzufriedh
Der Grund, also das, was sich der Gesetzgeber dabei denkt, ist m.W. eine simple Formalie, nämlich dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen gar keine Plakette benötigen und somit auch von den Regelungen für Fahrzeuge mit Plakette nicht betroffen sind.
Doch, sie benötigen eine. Anhang 2, Absatz 3 der 35. BImSchV sieht sogar explizit vor, dass Fahrzeuge ohne Verbrennungmotor der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet werden.