Frage zur Rechtslage bi Verkauf von Privat (z.B. ebay, Biete, ...)

  • Ich erklärs immer wieder gerne...


    Ja, das sog. Gewährleistungsrecht hat sich geändert die Regelungen sind nun Folgende:


    1. Beim Verbrauchsgüterkauf (zu Deutsch: ein Privatmensch kauf etwas von einem Händler) muß der Händler 2 Jahre Garantie geben (genauergesagt: Der Händler haftet für Mängel des Gerätes, die innerhalb der ersten zwei Jahre ab Kaufdatum auftreten). Der Händler kann jedoch diese Garantiezeit auf 1 Jahr vertraglich verkürzen. Interessant dabei ist, daß innerhalb des ersten Jahres (oder war es innerhalb der ersten 6 Monate??) die sog. "umgekehrte Beweislast" gilt. Das heißt, daß man davon ausgeht, daß die Ware einen Mangel bereits seit Herstellung hatte, wenn die Ware innerhalb des ersten Jahres (resp. innerhalb der ersten 6 Monate) einen Mangel aufweist.


    2. Bei Geschäften zwischen Privatleuten darf die Garantiezeit vertraglich komplett ausgeschlossen werden. Wird nicht über eine Garantie vereinbart so garantiert der Verkäufer also die Mangelfreiheit der Wahre für 2 Jahre. Deshalb: Jegliche Gewährleistung (=Mängelhaftung) immer ausschließen!!!

  • castellohimself: Meinst du mit "Garantie" nicht "Gewährleistung"? Soweit ich weiß: Garantie = freiwillige Leistung des Herstellers zu eigenen Bedingungen; Gewährleistung = Leistung, zu der der Händler gesetzlich verpflichtet ist, betrifft nur Mängel die bereits beim Kauf vorlagen ;)


  • Stimmt ,Du hast Recht !


    Ich Denke ,ich werde so einen ähnlichen Text wie Deinen hier verwenden !:top:

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Hätte auch mal eine Super wichtige Frage. Ich habe bei ebay ein Apple Notebook verkauft. Es hat noch Garantie bis Dezember 2003. Leider habe ich das Gerät aus Insolvenz gekauft und keine Rechnung dafür. Es ist aber registiert bei Apple daher die Garantie bis 2003.
    Jetzt hat der Käufer nett angefragt ich solle ihm eine Rechnung schreiben weil er das Gerät gewerblich nutzen würde. Hab jetzt aber schon ein bißchen Angst davor. Weil was ist wenn an das Gerät mal etwas kommt wenn es in seinem Besitz ist dann kommt er eventuell immer wieder auf mich zurück. Kann ich sowas auch irgentwie in der Rechnung unterbringen. Oder soll ich einfach keine Rechnung mitschicken?


    Thanx a lot

  • Schreib ihm doch eine Rechnung, in der Du darauf hinweist, daß Du keine Garantie bzw. Gewährleistung übernimmst, da es sich um einen Privatverkauf handelt.


    Paraglider hat das doch schön ausformuliert :)


    BTW: In der Rechnung auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen, und wenn der Käufer noch so sehr drauf drängt, weil er die als Unternehmer absetzen kann. Du müßtest dann - obwohl Du kein Unternehmer bist - die ausgewiesene Steuer an das Finanzamt abführen, was Du wahrscheinlich nicht wollen wirst ;)

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