Frage zur Rechtslage bi Verkauf von Privat (z.B. ebay, Biete, ...)

  • Hi!


    Ich hätte da mal eine Frage zu der Rechtslage, wenn man z.B. über ebay oder das Biete Sachen (neu oder gebraucht) verkauft.
    Muß man dann als Verkäufer 1 Jahr Garantie (bzw. Rückgaberecht) darauf geben?
    Gibt es da rein EU-Recht?

    Viele schreiben, dass Sie keine Gewährleistung geben. Geht da so einfach mit ein paar Sätzen oder muß man Garantie geben?



    DANKE im Voraus! :)


    Gruß
    Uli

  • Nimm doch einfach die Suche her - steht naemlich alles schon irgendwo im Geplauder.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Nimm doch einfach die Suche her - steht naemlich alles schon irgendwo im Geplauder.


    Sorry, aber ich habe über die Suche nichts gefunden. :rolleyes:

  • Aber soweit ich weiß, muß man das bei seinen Auktionen angeben.


    Privatverkäufer
    Ausschluß jeglicher Gewährleistung usw...


    Alex.

  • Frage zur Rechtslage bi Verkauf von Privat (z.B. ebay,


    Hallo,


    möcht ich gleich mal eine Frage hier rein stellen.
    Was hat der Gesetzgeber denn nun vorgeschrieben? Die Gewärleistung oder die Garantie? Und was ist da eigentlich der Unterschied.
    Gruß
    Britzinger


    P.S: hat sich erledigt. hab es gefunden hier

    Was kann ein Tag schon bringen, der mit aufstehen beginnt.

  • IMHO musst du bei Verkauf von Privat zu Privat keine Garantie oder ähnliches gewährleisten. Wenn man dies aber in einem Satz unter die Auktion schreibt ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

  • Reicht es denn ,wenn mann bei seiner auktion reinschreibt :"ohne Garantie und ohne Rücknahme " ?

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

  • Zitat

    Original geschrieben von prophonebonn
    Reicht es denn ,wenn mann bei seiner auktion reinschreibt :"ohne Garantie und ohne Rücknahme " ?


    Klingt für mich aber nicht sehr vertrauenserweckend, wenn ich einen solchen Satz unter einer Auktion lesen würde!


    Man sollte das ganze schon etwas besser umschreiben und eventuell eine 10-tägige Funktionsgarantie geben. (je nach ermessen)


    Bei mir wird vorraussichtlich folgendes unter einer Auktion stehen:


    Hinweis:
    Es handelt sich bei meiner Auktion ausschließlich um einen Privatverkauf eines gebrauchten Artikels ohne Garantie und jeglicher Gewährleistung (bedeutet Ausschluss des EU Gewährleistungsrechtes vom 01.01.2002, nach dem auch Privatverkäufer zu einer 2-jährigen Gewährleistung ihrer angebotenen Ware verpflichtet sind, diese aber im Gegensatz zu Gewerbetreibenden im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Käufer ausschließen dürfen). Mit einem Gebot/Kauf erklärt sich der Bieter/Käufer mit diesen Bedingungen einverstanden.


    Ich gewähre eine 10-tägige Funktionsgarantie und sichere zu, daß das Gerät einwandfrei Funktioniert!


    Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform


    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

    iPhone 6S 64 GB @ 10.2 jailbroken
    iPad Air Cellular 32 GB @ 10.2 jailbroken
    iPhone 4 32 GB @ 7.1.2 jailbroken
    aTV 2 @ 5.2 jailbroken
    MacBook Pro 13" 8. Gen @ El Capitan

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