Hi!
Ich hätte da mal eine Frage zu der Rechtslage, wenn man z.B. über ebay oder das Biete Sachen (neu oder gebraucht) verkauft.
Muß man dann als Verkäufer 1 Jahr Garantie (bzw. Rückgaberecht) darauf geben?
Gibt es da rein EU-Recht?
Viele schreiben, dass Sie keine Gewährleistung geben. Geht da so einfach mit ein paar Sätzen oder muß man Garantie geben?
DANKE im Voraus!
Gruß
Uli