ZitatOriginal geschrieben von TM1 Bitte nenne mir einen Fall, in dem PayPal erfolgreich einen Mahnbescheid erwirkt und bei Einspruch dagegen erfolgreich die betr. Zahlung eingeklagt hat.
Wenn ein Pfändungsbeschluss erwirkt wurde, wird das nicht veröffentlicht. Es mag Foren im Internet geben, wo Leute darüber berichten, danach darfst du aber selber suchen.
ZitatGanz besonders in einem mit dem "Notebook-Fall" vergleichbaren Fall, also wenn die ursprünglich eingegangene Zahlung von PP auf das Girokonto bereits transferiert wurde und PP dann später irgendwann mal mit "Rückforderungen" kam.
Ein einziger Fall würde genügen um mich zu überzeugen.
Ich will dich nicht überzeugen, sondern andere davor bewahren, deinen Äußerungen zu glauben. Obige Äußerung bezieht sich auf den Käuferschutz, oder?
ZitatBevor Du Dich also derart äusserst, solltest Du mal überlegen ob hier - im beschriebenen oder ähnlichen Fällen - irgendeine Zahlungspflicht vorliegt, die PP durchsetzen könnte.
Du bezahlst etwas mit PayPal, erkennst aber nicht wo eine Zahlungspflicht liegen könnte?
ZitatÜbrigens mahnt PP soweit mir bekannt, noch nicht einmal per Inkasso oder Anwalt - die Fragwürdigkeit solcher Forderungen ist eben sehr wohl bekannt.
Das soll übrigens nicht heissen, dass es einen Freibrief gibt, PP-Forderungen niemals zu bezahlen.
Können wir uns darauf einigen, dass du dir deine Theorie noch mal in Ruhe überlegst und dich bis dahin zu dem Thema zurückhältst?