Der "Ist dieses Ebay-Angebot seriös?" - Sammelthread

  • Kannst Du Dich noch an den Diebstahl bei Moto in 2002 erinnern?


    Bei Moto-Telefonen würde ich immer sehr aufpassen, dass mir kein Diebesgut verkauft wird!

  • Na ja, sowas ähnliches hatte ich aum Hinterkopf...


    Ich habe jetzt mal eine mail an den Verkäufer geschickt.


    Aber irgendwie sagt mir mein Bauch ( :rolleyes: ) das ein mir als seriös bekannter Webshop wohl die sinvollere Alternative wäre... ich würde dort zwar 50 € mehr zahlen, aber ich weiß, ich bekomme nicht nur das Telefon, sondern auch eine Rechnung.

  • Also, kurzes Update : Habe gerade eine Antwort vom verkäufer bekommen :


    hallo


    das Handy ist ganz neu, aber ist keine Garantie.


    Gruss Rita


    Also, irgendwas haut da nicht hin, oder ?


    Wäre ja auch zu billig gewesen.


    Also, doch beim Händler bestellen.

  • Die Preise sind einfach zu gut!


    Wie so oft sollte hier deine Vernunft über die Gier siegen. Denn ich gehe jede Wetter ein, dass das Geräte aus dem damaligen Diebstahl sind.


    Wenn du so ein gerät kaufst und sofern es gestohlen ist, kann es dir jederzeit bei einer Polizeikontrolle abgenommen werden. In der ARD war letztens ein Bericht über eine Sondereinhei, die auf der A7 operiert. Da hatten sie auch einen angehalten, u.a. hatte er ein V70. Über Funk haben sie die IMEI gecheckt, und wupps, wars weg. Einkassiert!

  • Das ist genau das Problem... erstens Telefon weg, zeitens erstmal Stress, könnte mir sogar vorstellen, daß die mir dann Absicht unterstellen (Hehlerei), nach dem Motto "bei dem Preis hätten Sie mißtrausich werden müssen", drittens nochmal Geld ausgeben und beim Händler kaufen - nicht wirklich interessant.


    :flop:

  • Wobei ich finde, dass es ziemlich dreist ist, dass einem das Handy abgenommen wird. Es wäre ja immerhin im Bereich des Möglichen, dass der Käufer davon nichts gewusst hat. Und ihm da sein Eigentum wegzunehmen, halte ich wie gesagt für falsch (und er muss ja davon ausgehen, dass es sein Eigentum ist, da er ja immerhin Geld bezahlt hat). Also ich hätte dem Typen schon gezeigt, wem das Handy gehört. Ich würde mir mein Handy nicht so einfach wegnehmen lassen!


    Was ebay angeht: Ich würde das nicht dort kaufen. Der Preis wäre ja schon verlockend, aber ohne OVP und Anleitung sowie Garantie? Die Dinge und die Sicherheit, kein geklautes Handy zu haben, wären mir die paar Kröten wert.



    PS: Bevor hier jemand kommt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." : Meiner Meinung kann das so nicht angehen. Der, der mal in so eine Situation gekommen ist, dass er wegen sonstwas angeklagt wurde, wird nicht mehr so denken.

    Wer nichts will und wer nichts kann, der wird Compaq-Servicemann. *g*


    Stolzer Siemens S55-Besitzer. :)

  • Es gilt auch hier wieder der Grundsatz des "guten Glaubens". Wenn der Käufer nachweisen kann, daß er beim Kauf in gutem Glauben handelte und keinen Grund zu der Annahme hatte, daß der Verkäufer nicht berechtigt war, das entspr. Teil zu verkaufen, dann kann man durchaus auch an Diebesgut rechtmäßig Eigentum erlangen.


    BTW: Aufgrund der Auktionsbeschreibung muß der Verkäufer übrigens durchaus eine zweijährige Garantie geben.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Nun, seht es mal anders rum : Es gibt, wenn ich mich recht erinnere, auch Länder, wo der sogenannte gutgläubige Käufer das gekaufte auf jeden Fall behalten darf, z.B. Russland.


    Und für den rechtmäßigen Eigentümer ist es nicht gerade lustig, zu wissen, daß sein neuer SL jetzt in Moskau 'rumfährt, und er sich das zurückholen de facto abschminken kann.


    Klar, die Versicherung zahlt - nur, wenn die das Diebesgut nicht wiederbeschaffen können, zahlen wir alle brav dann die höheren Prämien....


    Sicher gibt es Grenzfälle, da ist es wirklich hart für den Käufer, aaaaber wenn SO offensichtlich was nicht stimmt, 100 € unter Ladenpreis, keine Verpackung, neu, aber nix Garantie... tja, dann .... würde ich sagen, wer da zuschlägt, muss eigentlich gewusst haben, was er da tut.....

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Es gilt auch hier wieder der Grundsatz des "guten Glaubens". Wenn der Käufer nachweisen kann, daß er beim Kauf in gutem Glauben handelte und keinen Grund zu der Annahme hatte, daß der Verkäufer nicht berechtigt war, das entspr. Teil zu verkaufen, dann kann man durchaus auch an Diebesgut rechtmäßig Eigentum erlangen.


    ...


    Das stimmt leider nicht. Gemäß §935 BGB können Sachen, die dem Eigentümer "abhanden gekommen" (u.a. gestohlen) worden sind, nicht gemäß §§932-934 BGB gutgläubig erworben werden ;)

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