ZitatOriginal geschrieben von booner
Da keine Vorleistunsgpflicht deinerseits vereinbart wurde, kannst dua uch zuerst Lieferung des Handys und anschließend Bezahlung verlangen.
Solltet ihr euch nicht einigen können, muss an den Gerichtsvollzieher geleistet werden
Reden wir hier von der Praxis oder der blanken auf dem Papier stehenden Theorie?
Stev2000
Frag ob du es persönlich abholen kannst, sofern er das akzeptiert, kannst du es dir ja per Nachname schicken lassen.