Der "Ist dieses Ebay-Angebot seriös?" - Sammelthread


  • ich weiß, so einfach wie bei einer LS funktioniert das natürlich nicht. Und das ist auch nicht ein Standardfall wie die Rückgabe einer LS. Sprich Du kannst nicht einfach so entscheiden, dass wieder Geld von einem fremden Konto genommen wird.
    Ich hatte mal aus Interesse bei meiner Bank angefragt, wie sich die Bank verhält, wenn etwas beim Onlinebanking passiert und Schäden entstehen, wenn durch Phishing, Trojaner, usw. Geld weg kommt.
    Die örtliche Volksbank, meinte dass sie dann eben z.B. mit einem Überweisungsrückruf versuchen würde, das Geld wieder zu bekommen.
    Oder ein anderer Fall wäre wenn Du eine Überweisung abgibst auf dem Beleg 100,00 Euro steht und beim Einlesen des Beleges würde der Scanner daraus 10000 Euro machen.


    Ich meine auch dass das nur mit Zustimmung der Empfängerbank bzw. des Empfängers geht.


    Nichts desto trotz, wenn wir wieder auf das Thema ebay-Verkauf kommen, wirst Du so oder so Post bekommen.
    Und ich sag mal die Bank des Geschädigten wird natürlich ihr Geld wieder zurückfordern und dabei wenig Interesse für Dich zeigen, wenn Du denen erklärst, dass Du etwas verkauft und die Ware bereits auch verschickt hast.
    Du wirst natürlich so einer Anfrage auf Rückbuchung einer Überweisung nicht zustimmen und dann passiert evtl. das, was Du auch als Antwort bekommen hast. Die Bank geht gegen Dich rechtlich vor. Zumindest wenn die Summe entsprechend hoch ist.


    Fazit: Ein Überweisungsrückruf ist technisch möglich. Dass es sich beim Phishing bzw. Überweisungs-Trojanern um Betrug handelt sind wir uns denke ich einig und dass hier eben diese Mittel zum Einsatz kommen kann.

    Viele Grüße


    Martin

  • Wie man aus der Antwort auch heraus lesen kann, "bittet" wohl die Bank darum.


    Dem würde ich natürlich nicht zustimmen, denn es kann nicht mein Problem sein, wenn der Kontoinhaber sich einen Trojaner eingefangen hat und deshalb sein Konto kompromittiert wurde.


    Mir ist auch kein Fall bekannt in dem die Bank dann (erfolgreich) gegen den Empfänger hätte vorgehen können um von dem da irgendwie wieder Geld zu bekommen, das ist dann wohl schlicht ein Fall entweder für die Bank selbst oder deren Versicherung.

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Wie man aus der Antwort auch heraus lesen kann, "bittet" wohl die Bank darum.
    ...
    Mir ist auch kein Fall bekannt in dem die Bank dann (erfolgreich) gegen den Empfänger hätte vorgehen können um von dem da irgendwie wieder Geld zu bekommen, das ist dann wohl schlicht ein Fall entweder für die Bank selbst oder deren Versicherung.


    Gut, die Rückholung einer Überweisung ist nur ein "technischer" Vorgang.
    In Bezug auf Verkäufe bei Ebay spielt es unter dem Strich keine Rolle, ob man als Geldempfänger und Verkäufer das Geld per Rückholung wieder hergeben muss oder per Gericht zu einer Rückzahlung verdonnert wird. Das Ergebnis ist in beiden Fällen das gleiche. Ware weg und Geld auch wieder weg.


    Unabhängig davon ob und wie eine Rückholung einer ÜW funktioniert , kann der Empfänger wohl schon auf Rückzahlung verurteilt werden.
    Weil ich das Thema schon interessant finde habe ich mal kurz bei Google gesucht.


    Schau mal hier:
    http://pfiffige-senioren.de/geldwaesche.htm
    --> Urteil: Finanzagent haftet gegenüber dem Phishing-Opfer


    Auch die anderen Beiträge sind sehr interessant. Auch dort sind Artikel genannt in denen es um Waren geht. Und eben auch ohne dass der MoneyMule bewusst sich auf etwas einlässt, eben das berühmte Beispiel mit Geld aus Versehen auf das Konto überwiesen und man solle es doch zur Korrektur auf ein anderes Konto zurückzahlen.


    Wenn ich mir das so durchlese, dann bin ich schon bestärkt in der Meinung, dass ein Gericht dich zur Rückzahlung verurteilen könnte, auch wenn dich keine Schuld trifft. Ich denke das würde zivilrechtlich passieren.
    Strafrechtlich (-->Geldwäsche, Betrug, usw.) kann Dir denke ich nichts passieren da Du ja Deine Käufer bei ebay nicht aussuchen kannst.


    Fazit nach meiner Meinung:
    Nur weil der Auktionsbetrag per Überweisung eingeht heißt leider nicht, dass Du das Geld auch behalten darfst. Es könnte immer noch ein Nachspiel haben.
    Einfach zu sagen "ist nicht mein Problem" wenn das Geld ergaunert wurde funktioniert wohl nicht so einfach.


    edit:
    also das Netz ist voll von Urteilen stelle ich fest
    Such mal bei google nach urteil und finanzagent
    http://www.google.de/search?cl…d=opera&ie=utf-8&oe=utf-8


    edit2:
    http://www.computerbetrug.de/s…betrug-mit-fremden-daten/
    ganze unten, lauter Urteile dass der Geldempfänger haftet.

    Viele Grüße


    Martin

  • Du wirfst hier völlig verschiedene Dinge in einen Topf. Wenn ich als "MoneyMule" auftreten würde, also Geld über mein Konto auf irgendwelche dubiosen Wege weiterleite, dann kann es selbstverständlich sein, dass ich hier unter Umständen haften müsste. Ist ja auch logisch und verständlich.


    Es ging bei meiner Aussage aber darum, wenn ich als gewöhnlicher Verkäufer auf eBay Geld von einem Käufer per Überweisung bekomme, ist das Geld für mich sicher. Gegenteilige Fälle sind mir nicht bekannt, auch nicht welche wo in dieser Konstellation ein Gericht rechtswirksam anders entschieden hätte.

  • Das artet hier ja ganz schön aus -;)


    Warum schreibst du dem Käufer nicht einfach dass du dich vertan hast und nicht ins Ausland verkaufen willsr?


    Mehr als eine negative kann er dir doch gar nicht anhaben, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Es ging bei meiner Aussage aber darum, wenn ich als gewöhnlicher Verkäufer auf eBay Geld von einem Käufer per Überweisung bekomme, ist das Geld für mich sicher. Gegenteilige Fälle sind mir nicht bekannt, auch nicht welche wo in dieser Konstellation ein Gericht rechtswirksam anders entschieden hätte.


    Richtig, genau diesen Fall habe ich noch nicht gefunden.



    Aber wenn ich davon ausgehe, dass jemand dran sein kann, der unbewusst zum Geldwäscher wird, also mein beschriebenes Beispiel mit "versehentlich auf Konto überwiesen", dann bin ich der Meinung dass das auch einem Verkäufer bei ebay passieren kann.


    --> http://www.falle-internet.de/de/html/pr_abc.php
    Dreiecksbetrug
    "...deshalb fordert er den Empfänger der Ware (K) zur Herausgabe oder erneuten Zahlung auf."


    Schließen wir das ganze einfach ab.
    Meiner Meinung nach bietet auch Überweisung nicht die absolute Sicherheit bei Verkäufen im Internet, dass nicht doch noch jemand kommt und das Geld zurückfordert.


    Ich persönlich versuche mich davor zu schützen, dass ich nicht nur immer in meine Angebote schreibe, dass ich ausschließlich an die bei ebay hinterlegte Adresse versende, sondern ich schreibe auch immer noch mit rein dass die Überweisung auch nur von einem Konto kommen darf, das auf den gleichen Namen wie der Namen, der bei ebay hinterlegt ist, lautet.
    Letztendlich hilft das natürlich auch dann nicht weiter wenn die Betrüger einfach einen ebay-Account mit dem Namen des Giro-Konto-Opfers erstellen.

    Viele Grüße


    Martin

  • Na ja zu "unbewusst zum Geldwäscher". Man muss schon extrem naiv oder unglaublich dumm sein, wenn bei solchen Konstellationen nicht alle Alarmglocken bei einem anspringen, bei solchen dubiosen Geschäften.

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Na ja zu "unbewusst zum Geldwäscher". Man muss schon extrem naiv oder unglaublich dumm sein, wenn bei solchen Konstellationen nicht alle Alarmglocken bei einem anspringen, bei solchen dubiosen Geschäften.


    Naja, ganz so hart würde ich es nicht ausdrücken. Sagt Dir der "Enkel-Trick" was? Da rufen Wildfremde bei älteren Menschen an, geben sich als Angehöriger aus der in Schwierigkeiten ist und Geld braucht, und die gehen dann tatsächlich auf die Bank und heben Geld ab, das sie dann einem vermeintlichen Boten übergeben.
    Was ich damit sagen will: Selbst sowas funktionierte schon zig mal und das ist nun wirklich mal naiv.
    Wenn sowas funktioniert, dann erst recht so Dreiecks-Betrügereien bei Online-Käufen und auch Verkäufen.


    Ich denke wir können das Thema damit abschließen (sonst bekommen wir eine Ermahnung ;-))


    Du bist eben der Meinung dass Dir als Verkäufer überhaupt nichts passieren kann und verlässt Dich auf Urteile.
    Ich hingegen sehe das halt anders. Irgendwann ist jedes Urteil das erste Mal gefallen. Und auch wenn Du ein Urteil findest, das haargenau identisch wäre, heißt das ja nicht immer, dass ein anderes Gericht im identischen Fall genauso urteilt.



    jerx
    ich würde dem Käufer erstmal nur die Daten eines Kontos geben. Paypal kannst Du vergessen.
    Paypal hast Du ja laut Deiner Aussage nicht als Zahlungsweg angeboten, und somit kann es auch niemand von Dir fordern.
    Idealerweise nimmst Du ein Zweitkonto, also nicht das auf dem Dein Gehalt eingeht oder die wichtigen LS wie Miete, Versicherungen und Tilgung abgehen. Auch auf Tagesgeldkonten, Sparbücher, oder zweites Girokonto, also alles was eine Kto-Nummer und BLZ hat und von dem Du auch der Inhaber bist, kann i.d.R. Geld eingehen, auch aus dem Ausland.


    Du wirst sehen, selbst da wird nichts passieren. Wenn der nach Paypal fragt, dann will der auch mit Paypal betrügen. Ich denke nicht dass der so flexibel ist und auch gleich noch Girokonten-Betrügereien mitmacht.


    Und wenn dann doch Geld kommt, was mich sehr wundern würde, dann auf jeden Fall nicht liefern, sondern erst mal schauen woher das Geld kommt und wie das zum Käuferkonto passt.

    Viele Grüße


    Martin

  • Natürlich "verlasse ich mich auf Urteile" und geltende Gesetze. Darauf basiert nun mal unser Rechtssystem :).


    Ist ja durchaus eine interessante Diskussion, die auch für andere sicher interessant ist.


    Fakt ist nun mal, dass Überweisung für den Zahlungsempfänger ein äußerst sichereres Mittel ist. Wesentlich sicherer als Paypal z.B. weil Du hier schnell auf die Laune und den guten Willen eines Sachbearbeiters bei Paypal angewiesen bist.


    Dass es irgendwann mal einen Fall theoretisch geben könnte, bei dem ein weltfremder Richter hier was völlig anderes entscheidet ist möglich. Richter sind auch nicht unfehlbar. Aber es ist extrem unwahrscheinlich nach aktueller Gesetzeslage und praktizierter Rechtsprechung.

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