ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von elknipso
Also nichts mit einfach so zurück holen bei einer normalen Überweisung.
Grundsätzlich ist nach erfolgter Verbuchung kein
Überweisungsrückruf seitens der Auftraggeberbank mehr möglich.
Natürlich kann eine Anfrage auf Rückbuchung erfolgen.
Wie es um die Gelder steht bei den Betrugsfälle zu Grunde liegen,
wird in der Regel über den zivilen Klageweg entschieden.
ich weiß, so einfach wie bei einer LS funktioniert das natürlich nicht. Und das ist auch nicht ein Standardfall wie die Rückgabe einer LS. Sprich Du kannst nicht einfach so entscheiden, dass wieder Geld von einem fremden Konto genommen wird.
Ich hatte mal aus Interesse bei meiner Bank angefragt, wie sich die Bank verhält, wenn etwas beim Onlinebanking passiert und Schäden entstehen, wenn durch Phishing, Trojaner, usw. Geld weg kommt.
Die örtliche Volksbank, meinte dass sie dann eben z.B. mit einem Überweisungsrückruf versuchen würde, das Geld wieder zu bekommen.
Oder ein anderer Fall wäre wenn Du eine Überweisung abgibst auf dem Beleg 100,00 Euro steht und beim Einlesen des Beleges würde der Scanner daraus 10000 Euro machen.
Ich meine auch dass das nur mit Zustimmung der Empfängerbank bzw. des Empfängers geht.
Nichts desto trotz, wenn wir wieder auf das Thema ebay-Verkauf kommen, wirst Du so oder so Post bekommen.
Und ich sag mal die Bank des Geschädigten wird natürlich ihr Geld wieder zurückfordern und dabei wenig Interesse für Dich zeigen, wenn Du denen erklärst, dass Du etwas verkauft und die Ware bereits auch verschickt hast.
Du wirst natürlich so einer Anfrage auf Rückbuchung einer Überweisung nicht zustimmen und dann passiert evtl. das, was Du auch als Antwort bekommen hast. Die Bank geht gegen Dich rechtlich vor. Zumindest wenn die Summe entsprechend hoch ist.
Fazit: Ein Überweisungsrückruf ist technisch möglich. Dass es sich beim Phishing bzw. Überweisungs-Trojanern um Betrug handelt sind wir uns denke ich einig und dass hier eben diese Mittel zum Einsatz kommen kann.