ZitatOriginal geschrieben von handyman1981
Das entspricht genau den gesetzlichen Vorgaben.
Nur was nützt das,wenn die Rabatte erst auf der 2.ten oder 3.ten Rechnung berechnet werden???
Dann ist selbst die Widerspruchsfrist für die 1ste Rechnung erloschen bzw. für die 2.te wird die Zeit schon etwas knapp (falls es nicht spätestens auf der 3.ten Rechnung korrekt verrechnet worden ist).
Widerrufen wäre natürlich das einfachste, wenn irgendetwas nicht passt. Andererseits muss man sich die Möglichkeit des Widerrufs dafür gar nicht freihalten. In dem Angebot wurden bestimmte Konditionen versprochen und an die muss der Händler sich auch halten.