Mein T300 is schon wieder kaputt - ab wann muß mir S/// ein neues geben?

  • Hi zusammen!
    Hab mein T300 mit Vertragsverlängerung bei E+ Mitte Dezember bekommen, und jetzt is mein Handy schon zum 2. mal Schrott.


    Vor einem Monat funktionierte die Taste 9 nicht mehr, und ich brachte das Gerät zu einem Service-Point, wo es repariert wurde. Jetzt, ein Monat später will mein Joystick nich mehr so richtig....beim drücken auf den Joystick (z.B. wenn ich ins Menü will oder einen Befehl bestätigen will), macht er das nur nach mehreren Versuchen.


    Meine MCA-25 will er so gut wie gar nicht erkennen, und wenn er sie erkennt, dann kann ich damit nicht fotografieren. Er zeigt nur ne schwarze Fläche an, der Zoom funktioniert nicht, und fotografieren erst recht nicht. Ich hab die Kontakte gereinigt, aber daran liegts nicht. Dabei hab ich die Kamera so gut wie nie benutzt und an einem trockenen und gut geschütztem Platz aufbewart.


    Ich geh jetzt mal wieder zu nem Service-Point, aber geistig bin ich schon wieder darauf eingestellt, in den nächsten Monaten wieder dort zu sein.


    Ein Freund erzählte mir nun, das man nach 3 x kaputtem Handy das recht hat, ein ganz neues Handy zu bekommen oder den Preis des Gerätes zurück zu erhalten.


    Stimmt das?


    Gruß,


    twiger

  • Re: Mein T300 is schon wieder kaputt - ab wann muß mir S/// ein neues geben?


    Zitat

    Original geschrieben von twiger
    Ein Freund erzählte mir nun, das man nach 3 x kaputtem Handy das recht hat, ein ganz neues Handy zu bekommen oder den Preis des Gerätes zurück zu erhalten.


    Stimmt das?


    Im Prinzip ja. Für Dich: Nein. :D


    Grund: Ein Umtauschrecht hat man nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller. Du hättest die Reparaturen über Deinen Händler initiieren sollen - dann hättest Du sogar nicht einmal drei Mal warten müssen, sondern hättest, wenn der Kauf noch nicht länger als 6 Monate her war, auch gleich ein neues Gerät verlangen können. Der Händler kann sich nach aktueller Rechtslage nämlich kein Nachbesserungsrecht mehr einräumen, stattdessen kannst Du nach Deiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung (Umtausch) verlangen. Erst, wenn das 2-3 Mal fehlschlägt, kann man den Kaufvertrag wandeln (Geld zurück). Ist das Ganze länger als 6 Monate her, tritt eine Beweislastumkehr ein, d.h. Du mußt dem Händler beweisen, daß der Defekt schon von Anfang an vorlag (während der 6 Monate ist es umgekehrt - es wird davon ausgegangen, daß der Defekt schon von Anfang an da war, es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen, was aber schwer möglich ist).


    Aber für Deinen Fall ist das alles irrelevant. Deine Reparaturen fanden nicht auf der Grundlage der gesetzl. Gewährleistung statt, sondern auf der Grundlage der freiwilligen Herstellergarantie von S///. Und die können so oft reparieren, wie sie wollen.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Ein Umtauschrecht hat man nur gegenüber dem Verkäufer, nicht gegenüber dem Hersteller

    ..........mmmmh, also die eplus - Hotline hat mir genau das Gegenteil erzählt. Bei denen hab ich ja auch das Handy mit Vertragsverlängerung erhalten. Die sagten, wenn ich das Handy von denen reparieren lasse, krieg ich zwar n neues, aber dann würde auch die Garantie elischen. Deswegen sollte ich mich an S/// richten.



    Was stimmt denn jetzt?


    Danke für die Antwort,


    Gruß


    T-W-I-G-E-R

  • Zitat

    Original geschrieben von twiger
    ..........mmmmh, also die eplus - Hotline hat mir genau das Gegenteil erzählt. Bei denen hab ich ja auch das Handy mit Vertragsverlängerung erhalten. Die sagten, wenn ich das Handy von denen reparieren lasse, krieg ich zwar n neues, aber dann würde auch die Garantie elischen. Deswegen sollte ich mich an S/// richten.



    Was stimmt denn jetzt?


    Siehe BB007s erschöpfende Antwort oben. Die Aussage von der Hotline ist halt ein klassische Hotline Aussage :D
    Der Verkäufer ist und bleibt E-Plus und DIE müssen das regeln.


    Michl

  • So ist es. Und auf ein von e+ getauschtes Gerät hat man dann natürlich auch wieder die komplette Herstellergarantie. Warum auch nicht? Man bekommt ja vom Händler einen Beleg über den Tausch, wo dann auch die neue IMEI draufsteht (zur Not verlangen, falls man ihn nicht von alleine bekommt), und das reicht dann gegenüber einem SP wiederum als Nachweis für die Nutzung der Herstellergarantie völlig aus.


    Ich denke, solche Hotlineantworten haben weniger was mit Dummheit, als vielmehr mit System zu tun. Den Kunden immer erstmal zum Hersteller schicken - das verursacht einem selbst schließlich keine Kosten. Sowas ist eine Riesensauerei. :flop:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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