Akzeptiert o2 mit Füller unterschriebene Kündigung nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von schinge
    Ein sehr reisserischer Titel, der zumindest mit einem Fragezeichen versehen gehört. Der o2-Mensch hat ja nur gefragt, ob mit einem Füller unterschrieben wurde - von einer Ablehnung aus diesem Grund kann ich nichts lesen. Vielleicht hat das Dokument ja einen "Wasserschaden" und die Unterschrift ist deswegen etwas verwaschen - das passiert z.B. mit einem Kugelschreiber nahezu nicht.


    Selbst wenn dem so wäre, würde die Kündigung dadurch nicht unwirksam. Und schon gar nicht kann der Empfänger über die Wirksamkeit entscheiden.

  • Bevor der Thread hier ausartet :p
    Schick o2 dann eben nochmal eine Kündigung zu.
    Ich bin sicher, du hast Besseres zu tun als dich mit o2 (evtl. noch mit Anwalt :rolleyes: ) auseinander zu setzen und das Ganze kostet dich wesentlich weniger Zeit und Aufwand.
    Weg bist du dann sowieso und musst bei denen auch keinen neuen Vertrag mehr abschließen.

  • Ich vermute mal, du hast deinen Füller mit einer Tinte befüllt, welche nicht den allgemeinen spanischen Anforderungen einer Dokumentenechtheit genügt. o2 hat das Schriftstück respektive die darauf geleistete Unterschrift vermutlich von einem hausinternen Graphologen-Spezialistenteam auf seine Validität hin prüfen lassen, welche in deinem Falle wohl leider zu deinen Ungunsten ausfiel. Nicht dass am Ende ein eventuell vorhandenes, des Schreibens mächtiges Haustier deinen Mobilfunkvertrag eigenmächtig ohne deine Kenntnisnahme, geschweige denn deiner Beauftragung gekündigt hat, indem es deine Unterschrift fälschte. Corporate Security wird nämlich ganz groß geschrieben bei o2.

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  • Er hat es doch per Fax hingeschickt, da kann man das definitiv nicht pruefen.


    Ausserdem glaube ich mich zu erinnern, dass im deutschen Recht Fueller als dokumentenecht eingestuft werden - von Ausnahmen wuesste ich nichts...

  • Zitat

    Original geschrieben von ottto
    Er hat es doch per Fax hingeschickt, da kann man das definitiv nicht pruefen.


    Bitte prüfe umgehend Deinen Ironiedetektor. :D

  • Es gibt Ausnahmen:


    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Dokumentenechtheit


    Ich selbst habe immer einen Füller und einen Kugelschreiber, und achte auch darauf beim Kauf das beides Dokumentenecht ist.

    Grüße Lady X


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    Die ersten Affen beginnen zu Leugnen, das sie unsere Vorfahren sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von ottto
    Er hat es doch per Fax hingeschickt, da kann man das definitiv nicht pruefen.


    Auch wenn Faxe nach herrschender Meinung als dokumentenecht gelten, ist nicht grundsätzlich jede beliebige Füllertinte als solches einzustufen. Dass o2 es aber hier so genau nimmt, kann ich auch nicht verstehen. Denn offenbar impliziert man ja die Verwendung einer nicht geeigneten Tinte im Falle der Unterschrift des betreffenden Kunden. Wahnwitzig die Sache.

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  • Zitat

    Original geschrieben von ottto
    Oh Gott, sowas kann einem auch nur in Deutschland (bzw. inzwischen Europa) passieren! :eek: :eek: :eek:


    Das kommt davon, wenn in den hierfür verantwortlichen Gremien bei der Beurteilung der Dokumentenechtheit von lösemittelhaltigen Klarsichtfolien zuviele dieser Additive respiriert werden. :D

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