ZitatOriginal geschrieben von schinge
Ein sehr reisserischer Titel, der zumindest mit einem Fragezeichen versehen gehört. Der o2-Mensch hat ja nur gefragt, ob mit einem Füller unterschrieben wurde - von einer Ablehnung aus diesem Grund kann ich nichts lesen. Vielleicht hat das Dokument ja einen "Wasserschaden" und die Unterschrift ist deswegen etwas verwaschen - das passiert z.B. mit einem Kugelschreiber nahezu nicht.
Selbst wenn dem so wäre, würde die Kündigung dadurch nicht unwirksam. Und schon gar nicht kann der Empfänger über die Wirksamkeit entscheiden.