NSA-Abhöraffäre / Asyl für Snowden in Deutschland?

  • Lenk doch bitte nicht ab. Man könnte sagen: die Kernthese ist, das ihr/du mit zweierlei Maß messt. Bei der NSA/BND bzw. bei der Ukraine/Russland.


    Hier ist es so: Der BND hat eine ausländische Politikerin abgehört. Das darf er, und soll er.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich messe sicherlich nicht mit zweierlei Maß. Meine Kernthese ist und war, dass man in der heutigen Zeit eh niemanden mehr glauben kann/darf. Das bezieht sich übrigens nicht nur auf den NSA Bereich.


    Davon auszugehen, dass der BND sich anders verhält als die NSA, nicht deren Möglochkeiten besitzt usw halt ich einfach für naiv.

  • @ autares


    Da stimme ich Dir insofern zu, daß ich glaube, daß die deutschen stasi-dienste das auch gerne täten (konjunktiv!). Ich glaube allerdings, daß es ihnen -- im gegensatz zu den ami-schnüfflern -- einfach an den erforderlichen mitteln (incl. personal) fehlt. In den usa wird ja für alles grenzenlos mittel bereitgestellt, was man als 9/11-neurotiker und terror-phobiker mit terrorpräventions-etikett versehen kann.


    Wir haben mit dem rolli-geisterfahrer zwar auch einen -- aufgrund seiner persönlichen tragik halbwegs verständlicherweise -- extrem verfolgungswahnsinnigen politiker, aber GsD ist davon nicht gleich die ganze politische kaste infiziert wie in usa.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Der BND ist nicht mal ansatzweise mit der NSA vergleichbar. Das sieht man schon an den Haushaltsmitteln, welche aufgewendet werden. Und es ist eben ein Unterschied, ob ich eine Spitzenpolitikerin aus dem Ausland überwache und darüber die Empörung bricht, oder die ganze Welt.


    autares:


    Aha. Schau an. Warum glaubst du im aktuellen Ukraine-Konflikt eigentlich nur einer Seite?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich habe mehrmals in dem Thread geschrieben, dass ich keiner Seite glaube.


    Und zum Thema:
    Das HB berichtet: Die über Satelliten geführten Telefonate seien als "Beifang" im Überwachungsnetz des BND gelandet, berichtete "Der Spiegel" unter Berufung auf Sicherheitskreise.

  • Es ist bekannt, dass der BND Verbindungen zwischen deutschen und ausländischen Telekommunikationsanschlüssen stichprobenweise abhört. Das ist eine seiner originären rechtsstaatlichen Aufgaben!


    Der maximale Anteil der abzuhörenden Gespräche ist gesetzlich oder per Verordnung festgelegt, in die m.W. jeder Einsicht nehmen kann. Es existiert also eine transparente und für jedermann einschätzbare Regelung betreffend stichprobenweise Kontrollen.


    Diese rechtsstaatliche Verfahrensweise ist in meinen Augen nicht zu beanstanden und keinesfalls vergleichbar mit einer flächendeckenden Überwachung, bei der die überwachende Stelle jegliche Information sammelt, an die sie irgendwie herankommt. Und gerade dieses "irgendwie" unterscheidet sich vom maßvollen Vorgehen des BND, dessen Rechtmäßigkeit m.E. bisher nicht ernsthaft in Frage steht (was aber keineswegs so bleiben muss).



    Edit:
    Der Höchstumfang sowie die Höchstdauer strategischer Abhörmanßnahmen durch den BND ergibt sich aus § 10 Abs. 4 und 5 G10 G.


    Höchstumfang - §10 Abs.4:


    (4) In den Fällen der §§ 5 und 8 sind die Suchbegriffe in der Anordnung zu benennen. Ferner sind das Gebiet, über das Informationen gesammelt werden sollen, und die Übertragungswege, die der Beschränkung unterliegen, zu bezeichnen. Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. In den Fällen des § 5 darf dieser Anteil höchstens 20 vom Hundert betragen.


    Höchstdauer - §10 Abs.5:


    (5) In den Fällen der §§ 3 und 5 ist die Anordnung auf höchstens drei Monate zu befristen. Verlängerungen um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate sind auf Antrag zulässig, soweit die Voraussetzungen der Anordnung fortbestehen.


    Aus diesen beiden Absätzen erschließt sich der wesentliche Unterschied zwischen den Überwachungsmaßnahmen des BND und denen der NSA.



    Aber auch dann, wenn der BND seine Befugnisse überschreiten sollte, wofür bisher kein belastbarer Hinweis besteht, ist man weit entfernt von einer flächendeckenden Dauerüberwachung. Zudem sind nicht (mehr) benötigte Datensätze zu löschen.

  • Die Kanzlerin wird wohl alles sagen, wenn durch das Gesagte auch nur der allergeringste Beitrag dazu geleistet wird, dieses Thema endlich beerdigen zu können.


    Denn nur um letzteres geht es. Fazit für die Kanzlerin: Aussitzen ... Aussitzen ... Ausitzen ... und sich irgendwann darüber freuen, dass die Öffentlichkeit das Interesse am Thema verloren hat. Eine bewährte Strategie, die noch (fast) immer zielführend war.

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