NSA-Abhöraffäre / Asyl für Snowden in Deutschland?

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    Hallo,


    man könnte beide zusammenlegen.


    Du hättest doch einfach in den anderen Thread posten können. :confused:


    /edit: Hat sich dann ja jetzt erledigt!

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von hrgajek
    .... Hier könnte es beispielsweise um die Unterschiede / Gemeinsamkeiten zwischen StaSi 1.0 und 2.0 und den Geheimdiensten dieser Welt gehen. Beispielsweise...


    Unterschiede, die mir auf Anhieb einfallen:


    1. NSA & Co. sammeln mehr Daten als die Stasi.
    2. Es werden mehr Daten gespeichert, weil die umfassende elektonische Archivierung weniger Aufwand. erfordert, als dicke Akten anzulegen.
    3. Die elektronische Observierung ist noch unauffälliger als die physische durch die Stasi 1.0 und daher für den Bürger abstrakter und in ihrer Gefährlichkeit noch weniger abschätzbar.
    4. Die Bespitzelung durch befreundete Dienste wie die NSA gilt als "gut" und stößt (weitgehend) auf Akzeptanz, wohingegen die Stasi gemeinhin als "böse" galt. Während der Wolf früher die Zähne fletschte, erscheint er heute im Schafspelz.


    Die Bezeichnung "Stasi 2.0" für die gegenwärtige vollkommen ausufernde und noch willkürlichere Bespitzelung halte ich für mehr als gerechtfertigt.


  • Die Stasi hat zu keinem Zeitpunkt Menschen ohne Verurteilung ins Ausland entführt, um sie dort zu foltern. Da die Stasi einem "undemokratischen" System entsprang, war ihr diese überaus demokratische Handlungsweise versagt. Im Namen der Demokratie foltert es sich natürlich wesentlich entspannter, man ist ja auf Seiten der Guten und hat rechtlich saubere Konstruktionen gefunden, die Folter legalisieren. Nur dumm, dass man sich so keine Freunde schafft und auch nicht abschreckt, da Menschen, die nichts zu verlieren haben auch nicht abgeschreckt werden können.


    Der rechtliche Rahmen für Konzentrationslager, Schießbefehle an Grenzen und weitere Feinheiten waren jeweils zu ihrer Zeit auch vollumfänglich durch das jeweils geltende Recht abgedeckt. Aus diesem Grund hat man nach 1989 auch nur die Mauerschützen aber nicht deren Befehlshaber dran bekommen können. Der Fisch stinkt vom Kopf und der Kopf wird selten ausgewechselt.


    Aber dies wird der satte Westen zeitnah lernen dürfen...

    Zensur und Selbstzensur sind zum kotzen. Deshalb verabschiede ich mich aus diesem Forum. Automatische Zensur? Wer hat diesen Kotz hier eingeführt, geduldet und zugelassen? Zensur zu akzeptieren ist dumm und gefährlich zugleich. CU

  • Zitat

    Original geschrieben von Heinzolm
    Die Stasi hat zu keinem Zeitpunkt Menschen ohne Verurteilung ins Ausland entführt, um sie dort zu foltern.......


    Konnte sie schlicht aus der DDR auch nicht. Das hat der KGB erledigt.


    Ansonsten haben die HVA und der KGB Menschen z.B. aus der BRD und aus W-Berlin entführt.


    Ich komme zwar aus einem anderen osteuropäischen Land, aber z.B. haben die Soviets nach dem Krieg den späteren Mann meiner Großtante von der Strasse weg zur Zwangsarbeit nach Russland verschleppt, ohne daß er was anderes verbrochen hätte, als Student zu sein.
    Jahrzehnte später wurde der Vorgang auf einer Gedenkveranstaltung der Akademie der Wissenschaften für den als erfolgreicher Wissenschaftler Verstorbenen als "Studienaufenthalt" in der SU verbrämt. Ich war anwesend.


    Menschen zu Verschleppen war im Ostblock nichts unübliches.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

  • Ich denke mal, der Beitrag von Heinzolm war eher ironisch gemeint. Selbstverständlich hat die Stasi Menschen aus dem Ausland entführt ... jedenfalls nach eigenem Verständnis, wonach die BRD Ausland war.


    Auch vertrete ich seit jeher die Auffassung, dass zwei, die das Gleiche machen noch lange nicht dasselbe tun. Insbesondere die Bundesrepublik sehe ich als Meister darin, anderen Regierungen Dinge als undemokratisch vorzuhalten, nur weil sie nicht einem (formalen) Richtervorbehalt unterliegen.


    Ich bin überzeugt davon, dass selbst Einrichtungen wie Guantanamo durch Behörden der BRD weitgehend rechtsstaatlich geführt werden könnten. Dem wesentliche Mangel des fehlenden Richtervorbehalts wäre recht einfach zu begegnen - durch vollkommen überlastete Ermittlungsrichter, die ihr Heil im "Abnicken" jeglichen Ansinnens von Ermittlungsbehörden sehen.


    Das Ergebnis: Alle Häftlinge würden rechtsstaatlich vorbildlich verwahrt und die Regierung könnte jegliche Kritik aus dem Ausland mit dem menschenrechtlich einwandfreien Argument der richterlichen Unabhängigkeit abschmettern. Ich erinnere daran, dass selbst die richterlichen Entscheidungen aus der Zeit des Faschismus weiterhin Bestand haben, weil sie auch nach heutigem Verständnis der Justiz rechtsstaatlichen Grundsätzen vollkommen genüg(t)en.


    Die richterliche Unabhängigkeit hat sich also stets bewährt ... denn Thesen werden als Inhalt einer richterliche Entscheidung zur Wahrheit ... und nichts als der Wahrheit, so dass niemand mehr etwas Anderes behaupten kann/darf.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Ich bin überzeugt davon, dass selbst Einrichtungen wie Guantanamo durch Behörden der BRD weitgehend rechtsstaatlich geführt werden könnten. Dem wesentliche Mangel des fehlenden Richtervorbehalts wäre recht einfach zu begegnen - durch vollkommen überlastete Ermittlungsrichter, die ihr Heil im "Abnicken" jeglichen Ansinnens von Ermittlungsbehörden sehen.


    Genau so sehe ich das auch. Man hat ja vor 1989 und vor 1945 bewiesen, dass man sowohl KZ als auch Staatsgrenzen "rechtssicher" betreiben kann. Nach 1945 wurden Verbrecher (keine Kriegsverbrecher) letztlich auch nicht nach deutschem Recht abgeurteilt, es wurde eine Siegerjustiz aufgeführt. Hätte man seinerzeit analog nach 1989 gearbeitet, wären viele Freisprüche fällig gewesen. Fiktiv sollte man sich mal die Urteile von US-Kriegsverbrechern in Vietnam, Irak zu Gemüte führen und simulieren, was mit denen passiert wäre, hätte jeweils die andere Seite Zugriff auf die Täter bekommen...


    Problematisch sehe ich dabei jedoch, dass das Vertrauen der Menschen in die Rechtsstaatlichkeit im Sinne einer Gerechtigkeit nachhaltigst zerstört wird.


    Man kann nicht einerseits No-Bailout-Klauseln unterschreiben, dann brechen und sich den Bruch absegnen lassen und andererseits Marginaldelikte wie Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung etc. hart verfolgen. Tut man es, unterminiert man die Glaubwürdigkeit des Gesamtsystems.

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  • Das ist es, was ich mit unterminieren des Rechtsempfindens und der gesamten Gesellschaft meine:


    Bild vom 11.12.2013: "Die Vorprüfung habe bislang keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der US-Geheimdienst NSA oder der britische GCHQ den deutschen Telefon- und Internetverkehr systematisch überwacht hätten, sagte Generalbundesanwalt Harald Range. Dies gelte auch für die Überwachung von Internetknotenpunkten und den Zugriff auf Glasfaserkabel in Deutschland, über den Medien berichtet hatten.
    „Im Gegenteil: Es hat sich vielmehr in einem öffentlich als besonders gravierend dargestellten Fall herausgestellt, dass vorgeblich aus dem Fundus von (Ex-NSA-Mitarbeiter) Edward Snowden stammende Dokumente nicht ohne weiteres geeignet sind, illegale Aktivitäten der NSA in Deutschland zu belegen“, sagte Range. Dabei gehe es um die angeblich millionenfache Ausspähung deutscher Bürger von einem Lauschposten in Bad Aibling aus. Tatsächlich handle es sich hierbei um Daten, die der Bundesnachrichtendienst rechtlich einwandfrei in Afghanistan abschöpfe."Die Vorprüfung habe bislang keine konkreten Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der US-Geheimdienst NSA oder der britische GCHQ den deutschen Telefon- und Internetverkehr systematisch überwacht hätten, sagte Generalbundesanwalt Harald Range. Dies gelte auch für die Überwachung von Internetknotenpunkten und den Zugriff auf Glasfaserkabel in Deutschland, über den Medien berichtet hatten.
    „Im Gegenteil: Es hat sich vielmehr in einem öffentlich als besonders gravierend dargestellten Fall herausgestellt, dass vorgeblich aus dem Fundus von (Ex-NSA-Mitarbeiter) Edward Snowden stammende Dokumente nicht ohne weiteres geeignet sind, illegale Aktivitäten der NSA in Deutschland zu belegen“, sagte Range. Dabei gehe es um die angeblich millionenfache Ausspähung deutscher Bürger von einem Lauschposten in Bad Aibling aus. Tatsächlich handle es sich hierbei um Daten, die der Bundesnachrichtendienst rechtlich einwandfrei in Afghanistan abschöpfe."


    Im Prinzip hat also gar kein widerrechtliches Abhören stattgefunden... Jämmerliche Demokraten. In einer Diktatur weiß man wenigstens wer diktiert.


    Das sind Argumentationen ähnlich der No-Bailout-Klausel. Wer den längeren Hebel hat, steht über dem Gesetz. w.z.b.w. Der Volksmund fasst es so zusammen: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Heinzolm
    ...
    Im Prinzip hat also gar kein widerrechtliches Abhören stattgefunden... Jämmerliche Demokraten. ...


    Diese Frage stellt sich bei strafrechtlichen Vorermittlungen aber zu Recht! Ich erinnere daran, dass auch die Taten des Meisterspions Markus Wolf weitgehend straffrei waren. Spionage ist nicht per se verboten - es kommt darauf an, wie und vor allem wo die Tathandlungen stattfinden.


    Aber darum geht es aus meiner Sicht nicht in allererster Linie. Auch das nicht gegen (deutsches) Strafrecht verstoßende Aushorchen der Bevölkerung muss aus ethischen Gründen unterbleiben - auch wenn (noch) keine konkrete Strafdrohung für die globale (irgendwo durchgeführte) Internet-Überwachung existiert.


    Hier entsteht erst ein Handlungsbedarf. Schließlich ist das Internet für uns alle neu! (A. Merkel) :p

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