ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Timba69
Merlin:
§142 STGB ist klar geregelt. Unfallbeteiligter ist hecke ohne Zweifel, gerade nach der Aussage des Busfahrers, die sich nicht ändern wird. Warum sollte sie auch? Wenn er was anderes sagt, könnte er der Unfallverursacher sein (und kann dann erst recht lügen).
Ein Schaden muss auch eingetreten sein, aktuell liegt die Grenze der letzten Rechtsprechungen bei 50(!) Euro, auch ein Bordstein beschädigt sein.
Daher sagte ich ja auch, das es evtl. sein kann, nicht muß.
Ein FREMD-Schaden muß eingetreten sein. hecke ist zwar natürlich Unfallbeteiligter hat aber bei "nur" Eigenschaden keine Wartepflicht, außer der Bordstein wäre auch beschädigt worden, aber bischen was halten die schon aus, die Bordsteine