Geplante Versteigerung weiterer Mobilfunkfrequenzen im DVB-T-Bereich

  • Zitat

    Original geschrieben von Kallenpeter
    Fernsehen geht auch übers Internet, sowie nachwievor über Kabel und Satellit.


    Kabel und Satellit sind aber nur sationaer nutzbar, und nicht so spontan wie DVB-T.


    Und IP-TV waere erst dann eine Loesing, wenn jeder Haushalt einen Anschluss mit mindestens 20 MBit/s Internetzugang (10 MBit/s fuer Internet und 10 MBit/s fuer mehrere Streams) ohne Volumenbegrenzung haette, und die IP-TV dan keinen Aufpreis kostet - aber glaube nicht das das in den naechsten 10-15 Jahren kommt.

  • Irgendwann einmal (vielleicht in der übernächsten Generation), wenn jeder Bürger über die entsprechenden technischen Einrichtungen verfügt, wird man sicher über die hier genannten Alternativen nachdenken können.


    Das Wichtigste ist aber, dass wirklich jeder Bürger über eine Zugangsmöglichkeit zu den neuen Techniken und das zur Bedienung erforderlich Know-How verfügt - Junge wie Alte. Das halte ich gegenwärtig und sogar mittelfristig (noch) nicht für gewährleistet.


    Es darf keine "Zugangsbeschränkung" zur Informationsfreiheit via Rundfunk geben - wieviele Sender auf einfache Weise zur Verfügung stehen müssen, steht dagegen auf einem anderen Blatt. Ginge es nach mir, könnte der private Verblödungsfunk gleich komplett die Biege machen ... aber glücklicherweise geht es nicht nach mir. :p


    Frankie


  • Es gibt kein grundrecht auf DVB-T

  • Und das ist auch gut so!

    [Small]Apple iPhone 5 @ Telekom Complete Mobil L mit Handy DTAG | Music Streaming | Speed Option LTE
    Apple iPad mini/ Nokia Lumia 820 @ Telekom MultiSIM
    Speedport LTE @ Telekom MultiSIM
    Samsung Galaxy Note II LTE @ Telekom BFMIC
    Speedport W723V @ Call & Surf Basic IP 5.1
    [/small]

  • Wie siehts mit der Informationsfreiheit aus?
    Kein Kabel- oder DSL-Anschluss vorhanden, hat man dann kein Anrecht auf DVB-T?

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Wie siehts mit der Informationsfreiheit aus?
    Kein Kabel- oder DSL-Anschluss vorhanden, hat man dann kein Anrecht auf DVB-T?


    Imfortmationsfreiheit bezieht sich auf die offenlegung von akten der regierung, behörden etc. Das hat nichts mit dvb-t zu tun. Wenn kein kabel oder internetanschluss vorhandem ist gibt es noch satelit. Davon ab versorgt auch dvbt längst nicht 100% der Bevölkerung. Und nochmal: Es gibt kein gesetz was das vorhandensein von dvbt erzwingt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kallenpeter
    Imfortmationsfreiheit bezieht sich auf die offenlegung von akten der regierung, behörden etc. ...


    Da steht aber in Art. 5 des Grundgesetzes was anderes über die Informationsfreiheit.
    ... wonach "jeder" das Recht hat, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ...
    Auch muss nach dem Rundfunkstaatsvertrag eine Grundversorgung gewährleistet sein.
    Da wirds noch ein ziemliches Hickhack geben, kampflos werden die Rundfunkanstalten die Frequenzen nicht hergeben.
    Wollten Kabelnetzbetreiber nicht Geld für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender haben?
    Die Satelliten-Betreiber werden auch die Hand aufhalten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kallenpeter
    Es gibt kein grundrecht auf DVB-T


    Das sehe ich anders ... wenn wir DVB-T mal als den allgemeinen terrestrischen Standard ansehen.


    In Art. 5 GG heißt es wörtlich:
    "... Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. ..."


    Deutlicher geht es doch wohl nicht ... oder?


    Frankie



    Edit:
    Und bevor jetzt jemand auf dumme Gedanken kommt: Zur Berichterstattung im Allgemeinen zählt auch die Bildberichterstattung - erforderlichenfalls mit Bewegtbildern. ;)


  • Schön das du das Grundgesetz zitieren kannst. Aber was das mit DVB-T zu tun hat, ist mir ein rätsel. Übrigens, zukünftig würden die Netzbetreiber dann die Frequenzen für Mobilfunk nutzen, um mal auf deinen Niveau zu argumentieren.



    Naja, wie auch immer, es gibt kein Grundrecht auf DVB-T.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kallenpeter
    ... Aber was das mit DVB-T zu tun hat, ist mir ein rätsel. ...


    Tja ... dann rätsele mal weiter. ;)


    Zusatzfrage:
    Wie - außer per DVB-T - sollten TV-Sendungen gegenwärtig denn terrestrisch ausgestrahlt werden, um mit handelsüblichen Fernsehempfängern angezeigt werden zu können?


    Und wenn statt DVB-T künftig ein Standard XYZ-T eingeführt werden sollte, gilt dasselbe für diesen.


    An der Notwendigkeit der Belegung von Funkfrequenzen führt jedenfalls kein Weg vorbei.



    Zitat

    Original geschrieben von Kallenpeter
    ... Übrigens, zukünftig würden die Netzbetreiber dann die Frequenzen für Mobilfunk nutzen, um mal auf deinen Niveau zu argumentieren.
    ...


    Nö ... jedenfalls dann nicht, wenn die Frequenzen bereits durch den grundgesetzlich geschützen Rundfunk belegt sind.


    Ich frage mich zudem, welches "Niveau" Du meinst. Das Niveau derjenigen, die lesen können?


    Es steht nun einmal so geschrieben ... und daran beißt die Maus keinen Faden ab. Ich weiß nicht, was es da misszuverstehen gibt. Ich halte den Wortlaut jedenfalls für eindeutog.

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