Ab wann beginnt die Garantie beim Handy

  • Ich poste es mal hier sonst verschieben.


    Die Sufu bzw. Google hat nichts eindeutiges gebracht.


    Bei Apple beginnt die Garantie, nach meinem Wissen, bei der Aktivierung.


    Wie ist es bei anderen Herstellern ? Da muss ich ja normal nichts aktivieren/registrieren.


    Meine Frage, kann es sinnvoll sein ein Handy zu registrieren, wenn die Rechnung älter ist, um den Garantiezeitpunkt zu verlängern !

    Oneplus 5
    Vodafone Red 2GB

  • Re: Ab wann beginnt die Garantie beim Handy


    Zitat

    Original geschrieben von supercracker
    Bei Apple beginnt die Garantie, nach meinem Wissen, bei der Aktivierung.


    Wie ist es bei anderen Herstellern ? Da muss ich ja normal nichts aktivieren/registrieren.


    Meine Frage, kann es sinnvoll sein ein Handy zu registrieren, wenn die Rechnung älter ist, um den Garantiezeitpunkt zu verlängern !


    Nein. Auch bei Apple beginnt der "Countdown" mit dem Kaufdatum. Wenn allerdings Kaufdatum und Aktivierung nicht lange auseinander liegen, dann nimmt Apple kulanterweise das Aktivierungsdatum. Man kann aber nicht davon ausgehen, dass man auf ein rumliegendes, noch nicht aktiviertes, vier Jahre altes iP3 noch Garantieleistung bekommt. Da geht es dann nach Erstkaufdatum. Apple wird dann einen Kaufbeleg verlangen.


    Bei allen anderen Herstellern ist das identisch. Es zählt das Erstkaufdatum.

  • Also wenn ich das Handy aktiviere und keine Rechnung habe, kann man nur auf Kulanz hoffen ?

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    Vodafone Red 2GB

  • Grundsätzlich beginnt eine Garantie und die Gewährleistung immer ab Rechnungs-/ Kaufdatum!


    Verstehe nicht, woher das Gerücht kommt, ab Aktivierung!?
    Und, Appel ist da tatsächlich kulant, wollen aber ne Rechnung sehen, wenn es einen anderen Garantiebeginn geben soll.


    Und, wer kauft ein Gerät in der Garantiezeit ohne Rechnung!?
    Würde ich nie machen, schon deswegen nicht, weil es ja "vom LKW gefallen sein könnte" ;-)

  • Die Frage ist nur hypotetisch. Gibt aber auch mal den Fall das man die Rechnung verlegt ;)

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  • Frage: online Kauf oder offline Kauf? Kauf ist der Kaufvertrag, Erfüllung gehört zum gesamten Geschäft. Heisst demnach: Gerät muss übergeben worden sein. Ab da läuft die Garantie. Wir hatten hier erst die Geschichte mit dem Rumliegen lassen des Produktes über Monate und dann?


    Aus Sicht des Verkäufers wird es verständlicher: Gerät und teilweise die Widerrufsbelehrung ist beim Kunden? Dann beginnt die Verjährung. In der Regel ist es bei anderen Herstellern über die IMEI bestimmbar, wenn das Gerät in etwa zu alt ist.


    Ein Blick ins BGB reicht, dort steht es genau drin. Google hilft dabei.

  • Zitat

    Original geschrieben von supercracker
    Die Frage ist nur hypotetisch. Gibt aber auch mal den Fall das man die Rechnung verlegt ;)


    Rechnung verlegt ist doch kein Problem,
    da heute doch alle "Kassen" digital sind und somit
    ne neue Ausstellung der Rechnung kein Problem darstellt!
    21. Jahrhundert halt ;-)

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