Hallo zusammen,
ich möchte gerne über Handyshop XY einen Laufzeitvertrag mit z.B. Talkline abschließen.
Die vollständigen Unterlagen sind bereits zum Shop geschickt, allerdings steht noch die Bonitätsprüfung durch den Leistungsgeber aus.
In der Zwischenzeit überlege ich mir, daß ich doch nicht mehr den Vertrag haben möchte.
Ist es richtig, daß ich dann innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen kann, indem ich dem Shop eine entsprechende Erklärung schicke? Oder müsste diese Erklärung an z.B. Talkline, MD o.ä. geschickt werden?
Was ist, wenn ich innerhalb der Widerrufsfrist schon Bescheid bekommen habe, daß die SIM-Karten an mich verschickt wurden? Solange die 14 Tage noch nicht um sind, kann ich dennoch widerrufen, oder?
Freue mich auf Antworten.
MrKy