ZitatOriginal geschrieben von Jimmythebob
Hast du dafür auch Argumente oder Quellen? Nach meinem Rechtsempfinden (und auch dem des deutschen Strafrechts) ist eine Tat immer dann gerechtfertigt, wenn damit ein rechtswidriger Angriff auf einen Dritten beendet werden soll. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das auch ein "gesellschaftstheoretischer" Ansatz ist.
Werter Jimmythebob,
ich sehe mich außer Stande Ihnen eine komplette Vorlesung in Staatsrecht zu geben, wenn Sie diese Grundlagen nicht beherrschen.
Grundsätzlich hat JEDES Gesetz, JEDES Recht einen Geltungsbereich. Es gibt keinen Geltungsbereich, der deutsche Staatsbürger oder Subjekte deutschen Rechts (Staatsorgane) binden würde, für fremde Staatsbürger auf fremden Staatsboden tätig zu werden.
Genau so ist es mit EU-Recht.
Etwas schwammiger ist es mit UN-Recht, wo manchmal postuliert wird, es würde einfach automatisch für alle gelten. Ich (und die meisten Juristen weltweit) halten das für Quatsch und nehmen eine Bindungswirkung nur für die Staaten an, die mindestens sich als Vollmitglied der UN angeschlossen haben. Was wiederum verschiedene Konsequenzen hat (unter anderem das man ein anerkannter Staat ist). Ich gehe sogar noch weiter und behaupte, dass eine Bindungswirkung nur vorhanden ist, wenn die jeweilige Verfassung das zulässt (Staatsverträge können selbstverständlich verfassungswidrig sein, denn euch Politiker können irren).
Gesellschaftstheoretisch muss ein "Gesellschaftsvertrag" gelten. Aus diesem Vertrag ergeben sich dann gemeinsame Organe, deren Handlungen bindend sind (Gewaltmonopol der Staatsmacht). Es gibt aber keinen gemeinsamen Gesellschaftsvertrag der deutschen und der syrischen Bürger. Also gibt es kein gemeinsames Gewaltmonopol.
Was Sie empfinden steht mir nicht zu zu beurteilen. Aber von Jura und Gesellschaftswissenschaft haben Sie offensichtlich wenig Ahnung. Ich empfehle Ihnen daher, mit Behauptungen wie "(und auch dem des deutschen Strafrechts)" vorsichtiger zu sein.
Und wenn ich schon beim Korinthenka... bin: die Aussage "ist eine Tat immer dann gerechtfertigt, wenn damit ein rechtswidriger Angriff auf einen Dritten beendet werden soll." ist ebenfalls Quatsch. Und zwar selbst dann, wenn wir körperlicher Gewalt sprechen. Und zwar selbst dann, wenn kein Einvernehmen besteht (rechtswidrig heisst nicht automatisch gegen den Willen der Beteiligten). Mindestens müssen die Mittel angemessen und zweckdienlich sein. Mindestens.