Vor 3 Wochen habe ich mir eine Vertragsänderung (Upgrade) von "DSL 6000" auf "DSL 16000" aufschwatzen lassen.
Mit "DSL 6000" hatte ich immer eine durchschnittliche Geschwindigkeit von ca. 6020 kbit/s im Download und 520 kbit/s im Upload.
Die Werte habe ich über die FritzBox ausgelesen.
Als die Umstellung meines Anschlusses auf "DSL 16000" erfolgte, betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit nur noch 2300 kbit/s im Download und 230 kbit/s im Upload.
Die Hotline des Anbieters habe ich ohne Erfolg kontaktiert.
Habe mir das ganze ein paar Tage angeschaut und dann erfolgreich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
Also wurde mein Anschluss/Vertrag wieder umgestellt auf "DSL 6000" nur an der Geschwindigkeit hat sich nichts geändert (2300 kbit/s und 230 kbit/s) .
Die Hotline meint, dass nicht mehr Geschwindigkeit möglich ist und geht auch nicht weiter darauf ein das es vor der ersten Umstellung doch möglich war.
Offiziell bietet der Anbieter nur noch ab "DSL 16000" an. Auch wenn keine 16000 möglich sind.
In den AGB wird nur eine Geschwindigkeit von 2000 kbit/s bis 16 000 kbit/s dem "DSL 16000" zugestanden.
Ist mein Anbieter nicht dazu verpflichtet mir die alte Geschwindigkeit (6020 kbit/s und 520 kbit/s) an meinem Anschluss einzustellen/freizuschalten aufgrund meines alten Vertrages (DSL 6000)?
Wäre eine fristlose Kündigung des Vertrages (DSL 6000) möglich?