DSL Vertrag wegen Schlechtleistung fristlos kündigen?

  • Vor 3 Wochen habe ich mir eine Vertragsänderung (Upgrade) von "DSL 6000" auf "DSL 16000" aufschwatzen lassen.


    Mit "DSL 6000" hatte ich immer eine durchschnittliche Geschwindigkeit von ca. 6020 kbit/s im Download und 520 kbit/s im Upload.
    Die Werte habe ich über die FritzBox ausgelesen.


    Als die Umstellung meines Anschlusses auf "DSL 16000" erfolgte, betrug die durchschnittliche Geschwindigkeit nur noch 2300 kbit/s im Download und 230 kbit/s im Upload.


    Die Hotline des Anbieters habe ich ohne Erfolg kontaktiert.


    Habe mir das ganze ein paar Tage angeschaut und dann erfolgreich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
    Also wurde mein Anschluss/Vertrag wieder umgestellt auf "DSL 6000" nur an der Geschwindigkeit hat sich nichts geändert (2300 kbit/s und 230 kbit/s) .


    Die Hotline meint, dass nicht mehr Geschwindigkeit möglich ist und geht auch nicht weiter darauf ein das es vor der ersten Umstellung doch möglich war.


    Offiziell bietet der Anbieter nur noch ab "DSL 16000" an. Auch wenn keine 16000 möglich sind.
    In den AGB wird nur eine Geschwindigkeit von 2000 kbit/s bis 16 000 kbit/s dem "DSL 16000" zugestanden.


    Ist mein Anbieter nicht dazu verpflichtet mir die alte Geschwindigkeit (6020 kbit/s und 520 kbit/s) an meinem Anschluss einzustellen/freizuschalten aufgrund meines alten Vertrages (DSL 6000)?


    Wäre eine fristlose Kündigung des Vertrages (DSL 6000) möglich?

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Hallo,


    ich hab den Zirkus mit einem anderen Provider auch mal mitgemacht.


    Fristlos kündigen wirst du so einfach nicht können, du musst dem Provider erst mal die Möglichkeit bieten, das Problem zu beheben und das machst du schriftlich mit Fristsetzung.
    Wenn die dann nicht in den Quark kommen, das ganze nochmal mit Nachdruck wiederholen.


    Danach kannst du versuchen, fristlos wegen Nichterbrachter Leistung zu kündigen, ich hab das so gemacht und mit Androhung von rechtlichen Schritten meinerseits wurde mein Vertrag dann seitens des Providers vorzeitig gekündigt.
    Wie die rechtliche Seite ist, kann ich dir aber nicht sagen, bin keine Jurist, ggf. hilft da die Verbraucherberatung weiter.

  • Hallo!


    Bei einem so hohen Leistungsabfall ist eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt. Nur 2000 statt 16000 (entspricht 1/8 von 16000) ist zu wenig. Das vorher 6000 möglich war und jetzt nur noch 2000 musst Du auch nicht hinnehmen. Der Anbieter muss den alten Zustand wiederherstellen, mit der zuvor möglichen Leistung. Das jetzt kein schnellerer Port mehr frei ist hat IMHO keine Bedeutung. Wende Dich an die Bundesnetzagentur, an die Verbraucherzentrale und an einen Rechtsanwalt.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von mumpel ....
    Wende Dich an die Bundesnetzagentur, an die Verbraucherzentrale und an einen Rechtsanwalt.
    Gruß, René


    Die Versuche kann man sich aber sparen, was soll die BNA, oder erst der Verbraucherschutz dabei machen, bitten / betteln oder drohen?
    Beim sogenannten Verbraucherschutz kann man seine Zeit und viel Geld lassen, da kann jeder auch seine Oma oder eine Wahrsagerin befragen, kommt aufs Gleiche raus.
    Ein RA stellt dann auch bloß eine Rechnung aus, und man ist um einiges ärmer, mit der Gewissheit, dass man es wie Niederrheiner wohl auch hätte versuchen können.
    Schriftlich in Verzug bringen und abwarten, wenn keine Besserung kommt dann noch mal und Konsequenzen ankündigen.
    Und immer schön höflich und sachlich bleiben, da arbeiten überall auch nur Menschen.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Telefonklempner
    Schriftlich in Verzug bringen und abwarten, wenn keine Besserung kommt dann noch mal und Konsequenzen ankündigen.
    Und immer schön höflich und sachlich bleiben, da arbeiten überall auch nur Menschen.


    So sieht es aus.


    Anwaltsstunde kostet heute ca 70,-€, die meisten Rechtsschutzversicheurngen zahlen sowas erst mal nicht, ohne das die vorher ihr o.k. geben und meist dann noch eine Selbstbeteiligung haben.
    Und mehr als seinen Briefkopf auf Schreiben setzen kann der auch nicht - oder glaubt ihr die Provider haben Angst davor und zucken vor Erfurcht zusammen - da lachen die drüber. Bei uns im Unternehmen laufen mehr Mitarbeiter und Anwälte in der Rechtsabteilung rum, als viele auch grosse Kanzleien an Mitarbeiten hat.


    Und die BNA - die haben wichtigeres zu tun, interessiert ein Einzelschicksal ehr überhaupt nicht.


    Die Verbraucherberatung kann dir in soweit helfen, das die dir z.b. Musterbriefe mit rechtssicherem Inhalt zur Verfügung stellen kann.

  • im zweifel musst du alles beweisen können. bei der jetzigen leistung wohl kein problem. zu beweisen, dass vorher 6.000 gingen, dürfte für dich wohl unmöglich sein. sofern du überhaupt ein anrecht darauf hast, deine "alte leitung" wieder zu bekommen.


    mit "freischalten/einstellen" ist das ja nicht getan. die geben dir ja nicht absichtlich eine schlechte leitung.

  • Chance auf Sonderkündigung


    Hallo,


    also ich denke, dass du bei dieser Situation zumindest eine Chance auf eine Sonderkündigung hast. Natürlich wird aber die Beweislast bei dir liegen...


    Aber ich würde einfach mal eine Sonderkündgung mit einer stichhaltigen Argumentation an den Anbieter versendet. Ich denke als ersten Schritt kann man da nicht viel falsch machen und mehr als ablehnen können sie diese auch nicht. ;)


    Viele Grüße


  • wenn bei dir die Aushandlung 'fix' ist, dann wurde das Profil vom Port entsprechend eingestellt (...)

    DSL 700 @ FB 7270

  • Leitungsdämpfung 5 ist schon zu gering (sollte mindestens 6 betragen)
    Und die Sig.Rausch Toleranz ist mit 38db auch recht hoch.
    Erklären kann man das wohl nur, das der Provider auf einen Port/Leitung im Rahmen der Umstellung geschaltet hat, die schlechtere Werte besitzt, weil mehr Leute dran hängen etc.


    Ein Recht den Vertrag mangelhafter Leistungserfüllung a.o. zu kündigen ist gegeben.
    Vorher aber die ordnungsgemäße Leistungserbringung schriftlich An-mahnen mit Fristsetzung von 14 Tagen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!