Immo-Kredit: Umschuldung o. Ablösung?

  • Als ich die gestrige Ratgeber-Geld Sendung mit einem Auge verfolgte, musste ich plötzlich hinschauen, ob ich nicht dort sitze und erzähle ... so sehr deckten sich die Sachverhalte.


    In concreto:
    Einem Bauherrn wurde geraten, sofern möglich, einen Immobilienkredit umzuschulden, den er vor vielen Jahren zum Zinssatz von 5% aufgenommen hatte. Einige Alternativen wurden erörtert, die bei ihm aber wegen einer ggf. zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung recht differenziert betrachtet werden mussten.


    Bei dem Wert "fünf Prozent" schoss mir auf einmal in den Kopf, dass auch ich einen ebensolchen Kredit zu laufen habe, der unter der Rubrik "wird abgebucht" leider völlig aus dem Blickfeld geraten ist und zu genau diesem Zinssatz bis auf einen Restbetrag zwischen 10,000,- und 20.000,- € bereits getilgt ist. Der Kredit resultuiert aus der Finanzierung einer (innerhalb der Familie selbstgenutzten) Immobilie über einen Bausparvertrag. Die Rückzahlung nimmt wegen der geringen Annuität noch einge Jahre in Anspruch.


    Weil Bausparverträge in aller Regel Vorfälligkeitsentschädigungen nicht kennen, stelle ich mir die Frage, ob eine Umschuldung auch für mich noch lohnen könnte (bei einem zu erwartenden Zinssatz zwischen 2,5 und 3 %). Der geringe Nennbetrag der Darlehenssumme sollte bei meiner Hausbank kein Hindernis sein (hat seine Gründe).


    Lohnte sich das in meinem Fall überhaupt? Die Umschuldungskosten durch Übertragung des Grundpfandrechts wären sicher schon ein nennenswerter Posten.


    Eine Alternative wäre die vollständige Ablösung des Kredits aus liquiden Mitteln, die in Anbetracht des gegenwärtigen Zinsniveaus mit Niedrigstverzinsung vor sich hingammeln.


    Allerdings:
    Ich erinnere mich noch an die Worte sachkundiger Mahner und Warner, die mir seinerzeit gebetsmühlenartig eintrichterten, bloß keine unbelastete Immobilie im Bestand zu haben.


    Damals wie heute kann ich das bei einem von Familienmitgliedern mietfrei genutzten Objekt nicht wirklich nachvollziehen. Gilt der (bei vermieteten Objekten in manchen Konstellationen durchaus einleuchtende) Grundsatz auch für meinen Fall? :confused:


    Wozu raten mir die hiesigen Finanzfachleute?


    Frankie

  • Hi


    Umschuldung bei der geringen Summe dürfte sich kaum lohnen. Denn man hat evtl. Notarkosten, und u. U. einen hohen Aufwand mit einzureichenden Unterlagen (Einkommensbelege/Bilanzen, Grundbuchauszug, Gebäudewertgutachten usw.)


    Schau doch mal in den Vertrag, ob Du Sondertilgungen leisten kannst. Das wäre IMHO der beste Weg, die Zinslast zu reduzieren.


    Wenn es keine Vorfälligkeitsentschädigung gibt, dann ist die komplette Ablösung natürlich auch eine Option.


    Da in der gegenwärtigen Lage die Zinsen günstig sind und Bankvermögen verfällt, ist es im Anschluß sinnvoll, die dann schuldenfreie Immobilie als Sicherheit für den nächsten (Immobilien)kauf einzusetzen.


    Grundsätzlich dürfte es zukünftig sinnvoll sein, eher Schulden als Guthaben zu haben.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Restlaufzeit?


    Über Vorfälligkeit kann man mit der Bank sprechen, wenn Du dort umschuldest wird man einen Weg finden. Wenn Du zumWettbewerb wanderst, muss Du rechnen. Die Summe ist doch überschaubar und an deiner Stelle würde ich einen höheren Betrag nehmen um damit eine weitere Immobilie zu erwerben.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Re: Immo-Kredit: Umschuldung o. Ablösung?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau :Ich erinnere mich noch an die Worte sachkundiger Mahner und Warner, die mir seinerzeit gebetsmühlenartig eintrichterten, bloß keine unbelastete Immobilie im Bestand zu haben.


    Das gilt zum Teil für vermietete Immobilien, weil Du Da die Kreditzinsen von der Steuer absetzen kannst. Da kannst Du auch bei Bedarf mal schnell noch 10k€ zusätzlich zum Minizins aufnehmen (Absicherung für die Bank durch Grundbucheintrag).


    Bei tatsächlich 100% mietfreier Nutzung durch Familienangehörige oder Eigennutzung ist die schuldenfreie Immobilie oft besser. Die Liquidität geht aber vor.


    Für Dich rechnet das jeder StB gern aus.

  • Ich will dich nicht desillusionieren, du wirst aber keine Bank finden, die dir einen Kredit bis 20.000 EUR als Immobilienfinanzierung zur Verfügung stellt, da Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis stehen.


    Einfaches Rechenbeispiel:
    Jetzt gehen wir mal von 20.000 EUR Kapitalbedarf aus, du bekommst als Kunde einen Zinszatz von 2,5 % genannt bei einer Restlaufzeit von 5 Jahren. Der Einstand, also der Refinanzierungszinssatz der Bank, liegt aktuell so um 1,25 %, bleibt also eine Marge von 1,25 % bei der Bank hängen.
    Bei dieser beispielhaft genannten Laufzeit ergibt sich ein Gesamtertrag aus Banksicht von ca. 227 EUR im ersten Jahr und von 640 EUR über die Gesamtlaufzeit.
    Dagegen rechnen wir jetzt mal den Aufwand, den man damit hat: Unterlagen prüfen, Grundschuld bestellen oder abtreten lassen, Verträge aufsetzen, mehrere Kundengespräche führen. Bei einem kalkulatorischen Lohn von 60-100 EUR/h Mitarbeiterkapazität ein Verlustgeschäft.


    Es wird für Immobilienfinanzierungen unter 50.000 EUR quasi unmöglich eine Bank zu finden, die das Geschäft haben will, weil es sich einfach nicht lohnt.


    Eine Alternative zu einem Sicherheitendarlehen wäre ein Privatkredit - den wiederum wirst du aber nicht oder nur um 5 % bekommen.

  • Danke erst mal für Eure Antworten.


    Also gut - Euren Beiträgen entnehme ich, dass eine Umschuldung den Aufwand nicht lohnen dürfte ... wobei die geringe Darlehenshöhe definitiv kein Hindernis wäre. Das hatte ich vorsorglich aber bereits klargestellt. ;)


    Die kurzfristige Ablösung scheint wohl wirklich die günstigste Lösung zu sein. Wenn ich Eure Beiträge richtig interpretiere, rechtfertigt die konkrete Fallgestaltung eine Ausnahme von dem üblichen Grundsatz, Grundpfandrechte niemals komplett abzulösen.


    Habe ich das so richtig verstanden?


    Dann würde ich noch diese Woche Nägel mit Köpfen machen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass bei Bauspardarlehen Sonderzahlungen in beliebiger (also auch voller) Höhe grundsätzlich möglich sind. Eine Genehmigung ist m.W. nur in der Ansparphase erforderlich.


    Frankie

  • Re: Immo-Kredit: Umschuldung o. Ablösung?


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Allerdings:
    Ich erinnere mich noch an die Worte sachkundiger Mahner und Warner, die mir seinerzeit gebetsmühlenartig eintrichterten, bloß keine unbelastete Immobilie im Bestand zu haben.


    Die Aussage "unbelastet" bezog sich wahrscheinlich auf die Beleihung, nicht auf eine bestehende Valuta. Tatsächlich macht es durchaus Sinn, in die Besicherung auch schuldenfreie Immobilien einzubeziehen, um günstigere Kapitalkosten zu realisieren. Dieses Mittel sollte natürlich vorrangig für selbstgenutzte Immobilien herangezogen werden, da die Finanzierungskosten im VuV-Bereich ja steuerlich geltend gemacht werden können. Im Einzelnen hängt das aber von Deinem persönlichen Steuersatz ab.


    Bei 20k würde ich über eine Umschuldung aber auch nicht nachdenken. Entweder laufen lassen, oder ablösen. Die freigewordenen Sichheiten würde ich dann lieber in die Umschuldung anderer Darlehen stecken, sofern vorhanden.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dann würde ich noch diese Woche Nägel mit Köpfen machen. Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass bei Bauspardarlehen Sonderzahlungen in beliebiger (also auch voller) Höhe grundsätzlich möglich sind. Eine Genehmigung ist m.W. nur in der Ansparphase erforderlich.


    Selbst das wäre mir nicht bekannt. Bei Bausparverträgen kannst Du in aller Regel beliebig oft und in beliebiger Höhe Sonderzahlungen leisten, egal in welcher Höhe - bis zu einem gewissen Grad der Ansparung. Ergo würde ich aktuell, wenn Du die Zinsen steuerlich nicht geltend machen kannst, ablösen. Vorfälligkeitsentschädigung dürfte nicht anfallen. Und wenn Du auf der einen Seite 5 % zahlst, musst Du die mit dem Geld, was Du zum ablösen evtl. benutzen möchtest, erstmal verdienen. Zeig mir, wo das risikolos geht und ich mach es auch - ergo: ablösen. ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Ja ja ja ... Ihr habt so Recht. ;)


    Hab die Bausparkasse schon angeschrieben wegen der aktuellen Zahlen und warte auf Antwort.


    LG und besten Dank aus dem sonnigen Wedau


    Frankie



    Edit:
    Schon gut, dass man so etwas hier kurz ansprechen kann ... manchmal hat man als Betroffener einfach "Knöppe auf die Augen".


    Hätte ich die Ratgeber-Sendung am Samstag nicht zufällig gesehen, wäre die Geschichte wohl bis zum "Sankt Nimmerleinstag" weitergelaufen - ich wäre gar nicht auf die Idee verfallen, gewohnte Posten in Frage zu stellen. Fragt mich jemand nach diesem oder jenem, muss ich oft genug antworten: "Weiß nicht ... wird abgebucht ..." und ernte dabei häufiger erstaunte Blicke.


    Ist das wirklich so ungewöhnlich ??

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