Rückabwicklung Laufzeitvertrag

  • Dass hier ein Widerruf nicht so gut ankommt, hab ich schon verstanden.
    Fraglich bleibt für mich weiterhin, warum so ein Gewese darum gemacht wird!?


    Anderes Beispiel. Ich bestelle ein Handy im Internet. Benutze es einige Tage und schicke es dann wegen Nichtgefallen zurück. Widerrufe also das Ganze. Es sieht immer noch aus wie neu und wird auf Werkseinstellung gesetzt. Hier gibt es in der Regel NULL Probleme bzw. kann der Händler ggf. einen Wertausgleich vornehmen. Warum also der Unterschied bei einer Dienstleistung in Form eines Mobilfunkvertrages?


    Ich habe diese Frage übrigens auch schon an eine Netzbetreiber herangetragen. Hintergrund, Vertrag ohne Internet Flat. Frage von mir, ob eine Art Schnupperflat angeboten würde, um zu Testen. Antwort darauf, sie können eine Internet Flat buchen und innerhalb eines Monats und unabhängig der eigentlichen Laufzeit gerne auch wieder stornieren...!!!


    migolf

    iPhone SE
    Gratis Full-Flat = o2 Blue All-in S ex Zehnsation ADAC
    Entertain via 1&1 Doppel-Flat 50.000 @FRITZ!Box 7580
    ..., WIR WERDEN EWIG LEBEN! ...

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Was dein Beispielkunde dabei aber nicht beachtet ist die Tatsache, dass Handy-Meier keinerlei qualifizierte Beratung bietet, während dessen du aber berätst, munter Verträge vermittelt und daher bessere Kondtionen bekommt.


    ..gepaart mit dem Wissen aus der Bild-Zeitung "Ich kann doch alles innerhalb von zwei Wochen stornieren/zurückgeben/widerrufen".


    Aber ich schramme gerade vom Thema ab.


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Dass hier ein Widerruf nicht so gut ankommt, hab ich schon verstanden.
    Fraglich bleibt für mich weiterhin, warum so ein Gewese darum gemacht wird!?
    migolf


    Der Widerruf an sich sollte nicht das Problem darstellen.
    Nur der Grund dafür erzeugt gelegentlich nur geringe Bereitschaft, den Widerruf zu akzeptieren.
    Zumal der Händler ja, in welcher Form auch immer, eine Leistung erbracht hat und nun ggf. auf seine Vergütung verzichten muss und ein B-Waren Gerät im Bestand hat.


    Ich differenziere allerdings immer noch Online (die großen Vier) und Offline-Geschäfte.


    Und der TE scheint auch sein Thema vergessen zu haben.


    mr


    Nachsatz : Kann ich Deine Dienstleistung eigentlich auch einfach so zurückgeben ? Natürlich nachdem ich sie nur ein paar Tage getestet habe ?

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Dass hier ein Widerruf nicht so gut ankommt, hab ich schon verstanden.
    Fraglich bleibt für mich weiterhin, warum so ein Gewese darum gemacht wird!?


    Vielleicht weil es einfach asozial ist?


    Zitat

    Original geschrieben von migolf
    Anderes Beispiel. Ich bestelle ein Handy im Internet. Benutze es einige Tage und schicke es dann wegen Nichtgefallen zurück. Widerrufe also das Ganze. Es sieht immer noch aus wie neu und wird auf Werkseinstellung gesetzt. Hier gibt es in der Regel NULL Probleme bzw. kann der Händler ggf. einen Wertausgleich vornehmen. Warum also der Unterschied bei einer Dienstleistung in Form eines Mobilfunkvertrages?


    Das Telefon ist Schrott. Abschreibung auf Null, bestenfalls Verkauf im Paket mit anderen Rückläufern an irgendjemanden für peanuts. Mehr oder weniger Totalverlust oder Restleben als Vorführer.

  • 0170:



    Zitat

    Schwachsinn. Nutzung hin oder her - Storno ist jederzeit innerhalb 2 Wochen möglich, ohne Wenn und Aber - wenn du den Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen hast. GANZ DEFINITIV, Quelle: meine eigene Erfahrung (bei Vodafone, 1 Woche Nutzung, dann Storno, war Online bestellt).


    Arbeite mal bitte ein deiner Ausdrucksweise.


    Da du schon in anderen Threads falsch gelegen hast (ich sage nur: Nummernzuweisung Mobil/Festnetz in den USA), mache ich es heir kurz: Wenn der Vertrag genutzt wurde (und dafür reicht die Nutzung einer Einheit, also telefonieren, sms oder Daten) ist ein Widerruf bei der derzeitigen Gesetzeslage faktisch nicht mehr möglich.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Timba wenn Du Dir so sicher bist, mach doch mal ne Quellenangabe. Muss ja irgendwo stehen. Widerruf funktioniert in jedem Fall, kann aber gut sein das das Kulanz der Unternehmen/Netzbetreiber ist, daher würde mich eine Quellenangabe schon interessieren.
    Grüsse

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Wenn der Vertrag genutzt wurde (und dafür reicht die Nutzung einer Einheit, also telefonieren, sms oder Daten) ist ein Widerruf bei der derzeitigen Gesetzeslage faktisch nicht mehr möglich.


    Dem muß ich widersprechen! Der typische Fall ist doch, das ein Vertrag mit Handy verkauft wird. Gibt es Lieferengpässe, wird die SIM oft vorab geschickt. Kommt nach 4 Wochen das Handy, dann beginnt erst ab dann die Widerrufsfrist zu laufen, da dann erst die Warenlieferung vollständig erfolgt ist. Ich kenne daher etliche Fälle, in denen z-B. auch wegen Nichtlieferung des Handy ein Widerruf erfolgreich erfolgt ist. Was dann passiert hängt von den Umständen ab:
    a) die Vertragskosten werden komplett erstattet (bei Nicht-Gebrauch oder minimalem Gebrauch auch ok)
    b) der Kunde trägt die Verbrauchskosten ohne Handyzuschlag


    Der Gesetzgeber verlangt eine Rückgewähr der gegenseitig empfangenen Leistungen, was bei Mischangeboten etwas schwierig ist.


    Geht es um einen Vertrag ohne Handy, dann sieht es etwas anders aus. Da sollte der TE etwas mehr Infos liefern.

    Smartphone: O2 Blue All-in-S mit Roaming Flat & WSG
    Ausland: Cerafon, SimQuadrat, Truphone

    Nostagie: Genion, o2o,

  • Genau diesen Fall kann ich so bestätigen. Gerät wurde in der angekündigten zeit nicht geliefert. Karte in einem vorhandenem gerät genutzt. Konnte problemlos rückabgewickelt werden. Daher interessiert es mich ob es sich um eine kulanzleistung handelt. Da überdenkt man natürlich eventuell anstehende Vertragsabschlüsse unter diesen Bedingungen

  • Keine Kulanz, sondern Widerrufsrecht nach BGB mit ordentlicher Rückabwicklung.


    Allerdings hat der Gesetzgeber nicht an solche Mischverträge Dienstleistung+Hardware gedacht und dafür eine angemessenere Regelung getroffen. Der Provider kann allenfalls eine Einzelabrechnung der "nicht rückgewährbaren Leistungen" ähnlich wie Wertersatz für Verschlechterung versuchen - kann er aber meist technisch nicht! Das ist dann unternehmerisches Risiko.


    Von der moralischen Seite halte ich es aber nicht korrekt Leistungen zu nutzen und dann mit dem Trick des Widerrufes nicht bezahlen zu müssen.

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    Nostagie: Genion, o2o,

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Interessanten Selbstversuch hast du da unternommen, respekt. Hätte genauso gut auch in die Hose gehen können. Wer hat denn in deinem Falle die Kosten für die in Anspruch genommen Leistung getragen? Du oder Vodafone?


    Ich habe keine Rechnung dafür erhalten - insofern ... Vodafone! Aber, ich muss zugeben, die Karte ist nicht "intensiv" genutzt worden ... Netzintern maximal eine Stunde Gespräche, keine sonstigen Kosten angefallen ... Aber, definitiv genutzt!

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