hi,
kann man grds. bei abgeschlossenen Laufzeitverträgen innerhalb von 2 Wochen zurücktreten, auch wenn man bereits die Dienste des Providers genutzt hat?
Rechnet der Provider dann anteilig ab?
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hi,
kann man grds. bei abgeschlossenen Laufzeitverträgen innerhalb von 2 Wochen zurücktreten, auch wenn man bereits die Dienste des Providers genutzt hat?
Rechnet der Provider dann anteilig ab?
Nein. Widerruf ist nur möglich bei Nichtnutzung.
Wo wurde der Vertrag abgeschlossen? Online oder im Shop?
Hängt von Vertrag, Provider, Umständen, kombinierte Handylieferung? u.a. Umständen ab.
Grundsätzlich ja, aber ---
Wir hatten wegen windigem Händler einen Widerruf auch nach Nutzung durchgesetzt.
Wegen Rückabwicklung gab es volle Erstattung.
ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Nein. Widerruf ist nur möglich bei Nichtnutzung.
Schwachsinn. Nutzung hin oder her - Storno ist jederzeit innerhalb 2 Wochen möglich, ohne Wenn und Aber - wenn du den Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen hast. GANZ DEFINITIV, Quelle: meine eigene Erfahrung (bei Vodafone, 1 Woche Nutzung, dann Storno, war Online bestellt).
Im Shop ist das Kulanz des Händlers, ich selber storniere gar nichts - außer ich habe einen Fehler bei der Aktivierung gemacht.
ZitatOriginal geschrieben von 0170
Schwachsinn. Nutzung hin oder her - Storno ist jederzeit innerhalb 2 Wochen möglich, ohne Wenn und Aber - wenn du den Vertrag online oder telefonisch abgeschlossen hast. GANZ DEFINITIV, Quelle: meine eigene Erfahrung (bei Vodafone, 1 Woche Nutzung, dann Storno, war Online bestellt).
Interessanten Selbstversuch hast du da unternommen, respekt. Hätte genauso gut auch in die Hose gehen können. Wer hat denn in deinem Falle die Kosten für die in Anspruch genommen Leistung getragen? Du oder Vodafone?
ZitatIm Shop ist das Kulanz des Händlers, ich selber storniere gar nichts - außer ich habe einen Fehler bei der Aktivierung gemacht.
Dann misst du aber ganz schön ordentlich mit zweierlei maß. Denn die Gesetzeslage für ein Online Geschäft sieht nicht vor, dass man einen Vertrag bestellen, 2 Wochen intensiv nutzen und dann ohne einen Cent für die Nutzung bezahlen zu müssen widerrufen kann. Vielmehr billigt man dem Kunden laut gängiger Rechtssprechung 1 Minute Telefonie sowie den Versand von 1 SMS und 1 MMS zu. Jegliche Mehrnutzung führt demnach zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Was Vodafone in deinem Falle also gemacht hat, war nichts anderes als Kulanz.
Und du wiederum stornierst nicht mal solche Verträge, die nach Abschluss überhaupt nicht genutzt worden sind, nur um deine Provision nicht zurückbezahlen zu müssen. Aber wie du schon sagtest, das liegt selbstredend im Ermessen des Händlers.
ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
...
Dann misst du aber ganz schön ordentlich mit zweierlei maß. Denn die Gesetzeslage für ein Online Geschäft sieht nicht vor, dass man einen Vertrag bestellen, 2 Wochen intensiv nutzen und dann ohne einen Cent für die Nutzung bezahlen zu müssen widerrufen kann. Vielmehr billigt man dem Kunden laut gängiger Rechtssprechung 1 Minute Telefonie sowie den Versand von 1 SMS und 1 MMS zu. Jegliche Mehrnutzung führt demnach zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Was Vodafone in deinem Falle also gemacht hat, war nichts anderes als Kulanz.
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Also ich schätze das Widerrufsrecht eigentlich auch deutlich kulanter/kundenfreundlicher ein. Und warum sollte man nicht den Vertrag zunächst nutzen!? Um dann ggf. nach einer Woche festzustellen, dass eine Prepaid Karte doch eher dem Nutzungsverhalten entspricht... Oder dass der abgeschlossene Vodafone Vertrag (um bei 0170 zu bleiben) nicht wesentlich besser ist, als ein Base all-in zu möglicherweise niedrigeren Kosten.
Dann widerruft man halt und zahlt die bis dato angefallenen Gebühren. Bei einer Fullflat ja recht einfach zu berechnen...
Also, wo ist bei einem online abgeschlossenen Vertrag das Problem!? :confused:
migolf
ZitatOriginal geschrieben von migolf
Also ich schätze das Widerrufsrecht eigentlich auch deutlich kulanter/kundenfreundlicher ein. Und warum sollte man nicht den Vertrag zunächst nutzen!? Um dann ggf. nach einer Woche
weil das Gesetz dazu dient um Online-Kunden die gleiche Möglichkerit zu geben wie einem Kunden der im Laden kauft - also kurz die Ware anzuschauen und zu prüfen, wie es im Laden auch möglich wäre und nicht um die Ware 1 Woche zu nutzen.
Also z.B. zu merken "Oh, die Karte arbeitet gar nicht mit meinem Handy zusammen ..." oder ähnliches. Damit ist der Online-Kunde schon wesentlich besser gestellt, im Laden könnte er selbst da nicht den Vertrag stornieren...
ZitatOriginal geschrieben von migolf
Also ich schätze das Widerrufsrecht eigentlich auch deutlich kulanter/kundenfreundlicher ein. Und warum sollte man nicht den Vertrag zunächst nutzen!? Um dann ggf. nach einer Woche festzustellen, dass eine Prepaid Karte doch eher dem Nutzungsverhalten entspricht... Oder dass der abgeschlossene Vodafone Vertrag (um bei 0170 zu bleiben) nicht wesentlich besser ist, als ein Base all-in zu möglicherweise niedrigeren Kosten.
migolf
Moin,
willkommen im Leben.
Du sollst bei der "Nutzung" sicher nicht feststellen, das die Prepaid-SIM des örtlichen Metzgers besser zu Dir passt, sondern die Hardware kurz (wie im Ladengeschäft) antesten.
Die Kosten kannst Du vorher doch sicher ermitteln/abschätzen/erfragen.
Und ja, ich mag Kunden, die morgen wieder auf der Matte stehen, stornieren wollen und dann meinen, bei Handy-Meier sei das ganze sieben Cent pro Quartal günstiger.
Und einen Widerruf bei Online-Bestellungen akzeptieren die großen vier i.d.R. ohne Rumgekaspere.
mr
ZitatOriginal geschrieben von mr2000
Und ja, ich mag Kunden, die morgen wieder auf der Matte stehen, stornieren wollen und dann meinen, bei Handy-Meier sei das ganze sieben Cent pro Quartal günstiger.
Was dein Beispielkunde dabei aber nicht beachtet ist die Tatsache, dass Handy-Meier keinerlei qualifizierte Beratung bietet, während dessen du aber berätst, munter Verträge vermittelt und daher bessere Kondtionen bekommt.
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