Na ja den § 566 BGB kennst Du dann ja mit Sicherheit schon. Im Prinzip wäre es hier nicht möglich die Kündigung für den Mietvertrag mit dem beabsichtigten Verkauf zu begründen.
Denkbar wäre jetzt nur der Verkauf des Hauses und dann eine Kündigung wg. Eigenbedarf durch den Erwerber - wobei es hier auch je nach Bundesland eine Sperrfrist geben kann in der nach Kauf keine entsprechende Eigenbedarfskündigung möglich ist.
Grds. hast Du (sofern unbefristetes Mietverhältnis) gar keine so schlechte Karten hier nicht kurzfristig ausziehen zu müssen - ob es langfristig Spaß macht sich mit seinem VM zu streiten ist ne andere Geschichte.
Ich würde Dir trotzdem empfehlen das Geld für die Mitgliedschaft in einem Mieterverein zu investieren - kostet nicht die Welt und die können Dir kompetent helfen bevor Du da selbst rumwurschtelst.