ZitatOriginal geschrieben von SteMa
...der letzte Mieter hier hat den vm angezeigt. Der hat uns damals das haus mit einem zweitschlüssel besichtigen lassen, als die damaligen Mieter im Urlaub waren.
.... und da seid Ihr --- überspitzt ausgedrückt --- nicht noch am selben tage, an dem Ihr davon kenntnis erhieltet, mitglied aller drei mietervereine und kunde von zehn rechtsschutzversicherungen geworden ?
Mit verlaub: wie naiv und/oder geizig muss man denn sein ?
[edit]ich hoffe, Ihr habt damals dann wenigstens das schloss ausgewechselt.... Falls nicht, dann wird's jetzt allerhöchste zeit.... [small](das kostet nur ein paar mark für den schließzylinder, austauschen kann man den selbst im handumdrehen)[/small][/edit]
Was die qualität von mietervereinen angeht, gibt's da leider wirklich erhebliche unterschiede. Recherchieren [small](bzw. falls das wegen paralysis analysis unmöglich sein sollte, notfalls bei allen dreien mitglied werden. Im vergleich zu den summen, um die es geht, wären selbst drei mitgliedsbeiträge noch peanuts)[/small]! Mitgliederzahl ? Qualifikation des beratenden personals ? Insbesondere: wieviele anwälte sind darunter ? (Wieviel erfahrung haben diese?) M.M.n. gutes indiz : gibt der verein merkblätter zu den wichtigsten mietrechtlichen themen heraus ? Weiteres gutes indiz : umfang der beratungszeiten ? Ein verein, der nur einmal wöchentlich zwei stunden öffnet, wird vermutlich deutlich weniger erfahrung (UND kompetentes personal) haben als einer, der täglich mehrere stunden zur verfügung steht.
Frage an die kundigeren : muss einer unwirksamen kündigung überhaupt widersprochen werden ? M.M.n. nicht, sondern man kann es auf die räumungsklage ankommen lassen, oder ?
[small]Könnte nach dem motto "Vor gericht und auf hoher see...." hier aber insofern ein heißes eisen sein, als die begründung in der kündigung von einem sehr vermieterfreundlichen richter wohl schon als berufung auf wirtschaftliche verwertbarkeit interpretiert werden könnte, oder?)[/small]