Strompreiserhöhung - Kündigungsfrist?

  • Hallo zusammen,


    mein Stromanbieter hat zum 01.06.2013 die Preise ordentlich erhöht (+28 %). In dem Anpassungsschreiben heißt es:


    "Aufgrund der Preisanpassung haben Sie die Möglichkeit, den bestehenden Stromliefervertrag ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen."


    Dummerweise habe ich erst heute dran gedacht zu kündigen und habe das vorhin per Fax getan. Reicht das noch aus, oder hätte ich spätestens gestern kündigen müssen?


    Schöne Grüße


    Simon

  • Kündigen kannst du immer, die Frage ist nur zu welchem Zeitpunkt.


    Du hättest aufgrund des Sonderkündigungsrechts bis VORGESTERN (31.05.) zum 01.06. kündigen können. - Wenn du nun "aufgrund der Preisanpassung" gekündigt hast, wird dein Anbieter sagen: "Pech gehabt".

  • Das ist doch Kaffeesatzleserei. Wenn das Schreiben erst vor wenigen Tagen kam, dann kann natürlich auch aktuell noch gekündigt werden. Aber da wir das Datum ja nicht kennen, ist das wie gesagt reine Spekulation.

  • Eine Preiserhöhung muss mindestens sechs Wochen vorher angekündigt werden. Daher und aufgrund des "habe ich erst heute daran gedacht", würde ich nicht davon ausgehen, dass das Schreiben erst vor wenigen Tagen kam...


    Das nächste Problem ist dann die Weiterbelieferung, die Ersatzversorgung dürfte hier unumgänglich sein.

    Viele Grüße
    Martin

  • Moin,


    haben die keinen Fernsprechapparat ?
    Oder eine Heimseite ?


    Kann man nicht auf diese Weise die benötigten Informatione bekommen ?


    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    Das nächste Problem ist dann die Weiterbelieferung, die Ersatzversorgung dürfte hier unumgänglich sein.


    Jetzt sind wir aber in der ganz falschen Schiene: Wenn man sich aktiv keinen Versorger sucht, kommt auf Basis der StromGVV natürlich automatisch ein Belieferungsvertrag zu den allgemeinen Bedingungen der Grundversorgung zustande.


    Und klar, möglicherweise kommt die Küdigung zustande, aber mit Sicherheit nicht rückwirkend zum 01.06., sondern wenn sie überhaupt bestätigt wird, dann zum normalerweise üblichen Kündigungstermin.


    Die Frage war "Reicht das noch?" und die Antwort hier ist ein klares "Nein.". - Nix mit Kaffeesatzleserlei.

  • Ich habe das gerade selbst durchgemacht.


    Also das Schreiben mit Ankündigung der Preiserhöhung muss bereits vor mehreren Wochen eingegangen sein. Die Sonderkündigungsfrist kann bis zum Eintritt der Preiserhöhung ausgesprochen werden -> also hättest Du bis zum 31.5 kündigen müssen.


    Da dies nicht mehr möglich ist, kannst Du jetzt nur noch regulär zu den Konditionen kündigen, die Dir Dein Anbieter angeboten hat, ich denke also 6 oder 12 Monate läuft der Vertrag noch.


    Achtung: Das Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung kann Dein neuer Anbieter nicht für Dich ausüben. Ich wollte auch im Mai wechseln zum 1.6. - bekam aber die Bestätigung zum 1.1.14, weil eben der neue Anbieter keine SoKü durchführt. (aber leider sowieso hinfällig in Deinem Fall)


    Und Achtung: Manche Anbieter schließen in ihren AGB die Kündigung per E-Mail aus (strittig, ob zulässig), genau lesen und lieber Einschreiben mit Rückschein schicken, dann hat man was in der Hand!


    Edit: Genau, nach der Kündigung rutscht Du, sofern kein neuer Anbieter ausgewählt wurde, in die sog. Grundversorgung, was aber nicht weiter dramatisch ist, diese hat meist sehr kurze Kündigungfristen, meist 14 Tage.

  • Ich habe inzwischen die Kündigungsbestätigung erhalten, der Kündigungstermin ist der 13.06.2013. Es ist also alles gut gegangen!

  • Prima. Man muss auch mal Glück haben. :top:


    migolf

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