Sonderkündigung wegen schlechter Netzabdeckung? Prozess vor Gericht in Münster

  • Das Problem ist, dass die Leute nicht reif genug für die Wahrheit sind. Wer gleich sagen würde was Phase ist, vergrault die Kunden.


    Oder wie mein Nachbar sagen würde: deshalb heißt das Teil Mobilfunknetz und nicht Mobilfunkdecke.


    Offensichtlich setzt die BNA ein Minimalniveau voraus, um jemanden als Mobilfunker zuzulassen, dann muss eben daran gedreht werden. Aber so wie die jetzige Lage ist, wird es immer jemanden geben, dessen Erwartungen unerfüllbar sind.

  • O2 hat selbst in Hannover erst vor ca. 6 Monten ein brauchbares Netz geschaffen wo man seine 7 Mbit/s schafft. O2 hängt mit allem hinterher trotz Großstadtnetz.


    Hinter Hannover richtig Braunschweig Wolfsburg Magdeburg kann man O2 ausschalten. Telekom hat hier flächendeckend LTE und Vodafone auch ein bisschen.


    Wenn ich den O2 Blue XL mit Auszahlung einen Comfort Complete XXL mit Auszahlung vergleiche zahle ich 20€ im Monat mehr.


    Ein O2o 40 mit Internet Pack L kostet 70€. Wo hat O2 schmerzen wo habe ich schmerzen das ich da noch nicht gekündigt habe?

  • Anja:


    Zitat

    Natuerlich kann es nicht sein das man gleich bei der ersten kleinen Netzstoerung seinen Vertrag fristlos kuenden kann.


    Eben. Und großartige Probleme kann ich aus der Schilderung nicht entnehmen. Der Kunde hat kein Recht auf 100% Netzabdeckung, so traurig das ist. -> Man muß halt aufpassen, was und wo man unterschreibt.


    Zitat

    Aber ich denke wenn er das Problem mehrmals der Hotline geschildert hat, und die es auch am Ende nicht geschafft hat das Problem innerhalb einer angemessenen Zeit zu loesen, besteht schon das Recht auf Sonderkuendigung.


    Eben nicht, da ich mir nicht vorstellen kann, das dauerhaft keine Telefonie und keine Daten möglich waren, es gibt im BGB nun mal bei einem Dauerschuldverhältnis den Begriff der "angemessenen Leistung".


    Einem Mobilfunkanbieter ist jedoch nicht möglich, weder zeitlich, noch räumlich, eine lückenlose Netzabdeckung zu garantieren. Da gibt es garantiert einen Passus in den AGB auch dahingehend , dass „zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten" eine Beeinträchtigung vorliegen kann. Dies ist rechtlich auch nicht zu beanstanden.


    Fraglich ist daher, welchen Umfang die Empfangsstörungen haben.


    Da die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes zur fristlosen Kündigung nach § 314 BGB jedoch nachweispflichtitig ist bin ich gespannt, wie der Kläger das nachweisen will, ohne Protokoll, Zeugen oder ähnlich,


    Da es sich bei den Problemen um eine Pflichtverletzung handelt, wäre gemäß § 314 Abs. 2 BGB vor Ausspruch der fristlosen Kündigung zunächst die Abmahnung, zu Prüfen, in der letztmalig die Behebung unter Kündigungsandrohung verlangt werden könnte.....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Man muss dem Kläger allerdings zugute halten, dass 2011/2012 o2 in Münster unter aller Kanone war. Je nach Stadtteil flossen absolut keine Daten mehr im UMTS Netz, Telefonie war zu Stoßzeiten nicht möglich. Ich bin 2012 darum auch von o2 weg gegangen.

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