ZitatOriginal geschrieben von Nokiahandyfan
Gegen diesen Bescheid kann geklagt werden. Ein Teilerfolg wäre da so gut wie sicher. Weil dann davon auszugehen, dass die Verwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt hat, weil sie vom Ermessen kein Gebrauch gemacht hat. Verfahrensfehler des Ermessensnichtgebrauch.
Wer wegen einer Himmelslaterne bzw. zur Erlangung der entsprechenden Genehmigung vor Gericht zöge, hätte in meinen Augen auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit mißachtet, wofür Gerichte eigentlich da sind. bestimmt nicht für so einen - Entschuldigung - Driss. Ja, rechtens wäre es. Aber wer dafür die deutsche Gerichtsbarkeit in Anspruch nähme, der hätte in meinen Augen irgendwo wirklich n paar verquere Ansichten. Ich hoffe, es handelt sich hier nur um eine theoretische juristische Erwägung von jemandem, der Spaß an der Materie hat