Himmelslaternen (Kong-Ming-Laternen) - Ausnahmegenehmigung - Wer ist zuständig?

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Gegen diesen Bescheid kann geklagt werden. Ein Teilerfolg wäre da so gut wie sicher. Weil dann davon auszugehen, dass die Verwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt hat, weil sie vom Ermessen kein Gebrauch gemacht hat. Verfahrensfehler des Ermessensnichtgebrauch.


    Wer wegen einer Himmelslaterne bzw. zur Erlangung der entsprechenden Genehmigung vor Gericht zöge, hätte in meinen Augen auch den Grundsatz der Verhältnismässigkeit mißachtet, wofür Gerichte eigentlich da sind. bestimmt nicht für so einen - Entschuldigung - Driss. Ja, rechtens wäre es. Aber wer dafür die deutsche Gerichtsbarkeit in Anspruch nähme, der hätte in meinen Augen irgendwo wirklich n paar verquere Ansichten. Ich hoffe, es handelt sich hier nur um eine theoretische juristische Erwägung von jemandem, der Spaß an der Materie hat ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Ja, ich sagte ja, dass es einen Teilerfolg geben würde. ...


    Nun ja ... der könnte aber auch darin bestehen, dass eine Genehmigung nur unter Auflagen erteilt wird. So könnte die Verwaltung dem Antragsteller etwa aufgeben, den Nachweis zu erbingen, dass ein Treiben der Fackeln durch Wind in bebautes Gebiet ausgeschlossen ist. Wenn man nicht gar auf die Idee verfällt die Genehmigung auf das Grundstück des Antragstellers zu beschränken.


    Herzlichen Glückwunsch ... zum 100. Geburtstag fliegen sie dann ... :p


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ich hoffe, es handelt sich hier nur um eine theoretische juristische Erwägung von jemandem, der Spaß an der Materie hat ;)


    Für mich ist es gar keine Erwägung, weil ich solche Dinger nicht steigen lassen will. Es widerspricht aber meinem Gerechtigkeitsgefühl, wenn eine Behörde die für sie vorgesehenen Rechtsvorschriften nicht anwendet. Daher habe ich dies hier, nicht vor Gericht, mal darlegen wollen.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: SIMon mobile(15 GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 8,99 €/Monat)

  • Hallo,



    Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Gegen diesen Bescheid kann geklagt werden. Ein Teilerfolg wäre da so gut wie sicher. Weil dann davon auszugehen, dass die Verwaltung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht berücksichtigt hat, weil sie vom Ermessen kein Gebrauch gemacht hat. Verfahrensfehler des Ermessensnichtgebrauch.


    Hauptsache erst mal direkt klagen

  • Ich weiß nicht, warum Du das Wort "kann" nicht verstehst. :confused:

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

    Kontaktformular
    Nutzer von: Nokia 8 Sirocco | ginlo + Threema| GMX ProMail| C24 + AmEx + DKB + Sparkasse | Fax: simple-fax.de |Internet: Vodafone Smart XL 90 GB für rechnerisch 14,66 €/Monat | Mobilfunk: SIMon mobile(15 GB im Vodafone-Netz
    + SMS&Sprach-Flat für 8,99 €/Monat)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!