Hallo,
ich Schuldnerberater und gebe mal meinen Senf dazu.
Leider muss ich dir sagen, dass ich da kaum Chancen sehe.
Da das Inkassounternehmen einen Titel hat (durch den Vollstreckungsbescheid), besteht kaum eine Chance. Zu jedem Vollstreckungsbescheid bekommt man die Möglichkeit 14 Tage Widerspruch einzulegen.
Legt man Widerspruch ein, muss der Gläubiger klagen und seine Ansprüche beweisen.
Lässt man die 14 Tage verstreichen, hat der Gläubiger einen Titel aus dem er 30 Jahre vollstrecken kann. D.h. er kann das Konto pfänden usw. Dies gilt leider auch, wenn, die Ansprüche, die der Gläubiger stellt, nicht gerechtfertigt sind.
Beim Antrag durch den Gläubiger beim Amtsgericht prüft dieses nicht, ob die Ansprüche wirklich bestehen oder berechtigt sind.
Deswegen hat man die Möglichkeit 14 Tage Widerspruch einzulegen.
Da ich allerdings noch nie den Fall hatte, dass jemand der Minderjährig war, einen VB bekommen hat, rate ich dazu einen Anwalt zu rate zu ziehen (vielleicht einen über die Verbraucherzentrale). Sollte das Einkommen der Freundin sehr gering sein, hat sie evtl. Anrecht auf Prozesskostenhilfe.
Aber auf keinen Fall nicht reagieren. Das Inkassounternehmen hat das Recht (durch den Titel) eine Konto- oder Lohnpfändung zu beantragen und durch zu führen! Deswegen dem Inkassounternehmen auf keinen Fall eine Bankverbindung oder den Arbeitgeber nennen!
Allerdings kann man ihr auch ein Gerichtsvollzieher vorbeischicken um zu Pfänden oder die eidesstattliche Versicherung abzunehmen.
Berichtet bitte, wie es weiter geht.
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