ZitatOriginal geschrieben von t-tommy1
Bargeld ranschaffen muss (kann natürlich) keiner. Wenn die Kasse leer ist, besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung.
Und was ist, wenn der nächste Kunde Waren im Wert von 30 € mit einem 50 €-Schein bezahlen will? Wo soll das Wechselgeld herkommen?