ZitatOriginal geschrieben von Eldschi
Wegen des Gerichtsurteils wurden unlängst die AGB abgeändert. Die Rechtmäßigkeit eines Pfandes wurde so versucht wieder herzustellen. Ob da erneut gegen geklagt wird ist nicht bekannt. Stand heute: Ohne Rücksendung wird Pfand erhoben; Rücksendung, egal wann, führt zur Befreiung/ggf. Rückgutschrift.
Da es eine Nichtnutzungsgebühr und deren Derivate nicht mehr gibt (sofort nach der Rechtskräftigkeit des entspr. Urteils wurde die NNG gewandelt in einen Aktivitätsbonus), könntest du theoretisch schon direkt nach Absenden der AP-Frei-SMSe und dem Freischalten deiner Accounts (wofür evtl. je eine SMS mit Kennwort auf die entspr. SIM geschickt wird) die Karten nebst Kündigungsschreiben zurücksenden. Nur wirst du niemandem damit einen Gefallen tun, auch nicht dir selbst, denn mit jedem, der das so handhabt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass so ein (beschi**ener) Tarif mit (im Gegenzug) guten Verdienstmöglichkeiten nicht mehr angeboten wird
:top:
So sehe ich das auch. Ich kündige solche Verträge meist nach min. 6 - 9 Monaten Laufzeit.
Eine zu frühe Kündigung könnte von Talkline auch als Widerruf gewertet werden und dann bekommt der Händler keine Provision und kann uns nichts auszahlen.
ZitatOriginal geschrieben von 56112Lahnstein
Wieviele Duos akzeptiert Talkline?
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Wir haben je 4 Duo Verträge p. P. Ob noch mehr gehen, habe ich nicht getestet, denn ich wollte es nicht übertreiben.