Bei Vodafone wird der Vertrag mit Zeitpunkt des Erhalts des "Willkommens"-Briefs wirksam und nicht mit dem Anschalttermin der Festnetz-Leitung durch Vodafone, obwohl zu diesem Zeitpunkt die technische Realisierung überhaupt noch nicht gewährleistet ist, geschweige denn ein Leistungsbezug erfolgt.
So kann es sein, dass ihr den Willkommensbrief bereits heute bekommt und DSL erst in 6 Wochen durch Vodafone bereitgestellt wird.
Wenn ihr dann kündigen wollt und euch vermeintlich auf der sicheren Seite wähnt, stellt ihr fest, dass Vodafone anstatt gängiger Konvention den Vertragsbeginn rückdatiert hat.
Genau das ist mir auch passiert, als ich vor ein paar Tagen kündigen wollte.
Vertragsbeginn: 20.7.2011
Anschalttermin: 26.8.2011
Ich habe nun folgenden Brief verfasst (gekürzt) und bitte um eure Einschätzung:
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mit Verwunderung musste ich feststellen (nach telefonischer Anfrage um Verlängerung meines Vertrags um 2 Jahre zu gleichen Konditionen), dass der Vertragsbeginn für das DSL-Classic-Paket auf den 20.07.2011 datiert.
In den von mir unterschriebenen AGBs (siehe Anhang 1) heißt es:
„Der Vertrag kommt zustande, wenn Vodafone den Antrag des Kunden durch Bereitstellung der Dienstleistung annimmt.“
Ein Dienstvertrag i.S. des §611 BGB sieht die Bereitstellung einer Telekommunikationsdienstleistung, genauer die Bereitstellung eines DSL- und Festnetzanschlusses,vor.
Diese Dienstleistungen wurden mir allerdings erst ab dem 26.08.2011 zur Verfügung gestellt , da der Vertrag mit dem vorhergegangenen Dienstleister (Deutsche Telekom) erst mit Ablauf zum 25.08.2011 wirksam gekündigt war.
Dies ist auch aus der ersten durch Vodafone bereitgestellten Rechnung mit dem aufgeführten erstmaligen Erfassungszeitraum 25.08.11-19.09.11 (siehe Anhang 2) ersichtlich.
Wie ist es Vodafone möglich die vereinbarte Dienstleistung „Vodafone DSL Classic Paket“ bereits zum 20.07.2011 zu erbringen, wenn der Anschluss erst durch die Telekom mit Ablauf zum 25.08.2011 freigestellt wird ?
Auch wenn Benutzername und Kundennummer bereitgestellt werden, ist nach Maßgabe eines seriösen Geschäftsgebarens eine Bereitstellung der Dienstleistung (Telefonieren und Internetnutzung) zum 20.07.2011 noch nicht erfolgt.
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