Unfallflucht - Versicherung - Verfahren

  • Hallöchen,


    ich bräuchte mal eure Hilfe. Folgendes hat sich zugetragen:


    Im Dezember 2012 soll ich beim Ausparken einen dahinter stehenden Audi beschädigt haben. Dies habe ich nicht bemerkt und bin nach Hause gefahren. Ca 2 Stunden später hatte ich Besuch von der Polizei. Gegen mich wurde eine Anzeige wegen Fahrerflucht aufgenommen, da laut Polizei die Schäden an meinem Auto zu den Schäden an dem anderen Auto von der Höhe usw. passen. würde (dies wird noch ganz wichtig).


    Zu meinem Auto: kleinere Kratzer im oberen Bereich der Stoßstange, keine großen Macken.


    Am nächsten Tag rief ich denjenigen an, dem ich angeblich rein gefahren sein soll. Ich bat ihn um Einholung eines KV, damit meine Versicherung den bekommen kann. Er stimmte zu und machte sich angeblich auf nach Audi. Der Rückruf erfolgte ca. 2 Stunden später. Es sollte ein angeblicher Schaden von über 6.000 EUR entstanden sein. Ich wies ihn daraufhin, dass ich selten mit 150 km/h ausparke und dies nicht sein kann. Ich wollte dann von ihm den Kostenvoranschlag haben. Daraufhin sagte er dass er keinen hat, da die Herrschaften von AUDI dafür Geld haben wollen. Ich sagte er soll dies vorstrecken und er bekommt den Betrag eh von meiner Versicherung wieder. Daraufhin meinte er kümmert sich drum.


    Das obige Gespräche wiederholte sich daraufhin 4 mal, nur jedesmal andere Summen (von 6.000 auf 5.000, dann auf 4500 und dann schließlich ca 3.000). Jedes mal ohne KV. Der letzte Anrufe von ihm war dann der Hammer: Sein Onkel wäre Lackierer und würde die Schäden für 600 EUR beseitigen, ich soll ihm die Abends vorbei bringen.
    Ich lehnte dankend ab und sagte meine Versicherung wird sich bei ihm melden und regelt alles weitere.


    Meine Versicherung bat dann die Gegenseite um ein Gutachten. Schadenshöhe ca. 950,00 EUR + Gutachterkosten ca 350 + Auslagen usw. Gesamtsumme ca. 1500,00 EUR.


    Auf meine Einwände und Bedenken den Schaden zu regulieren achtete meine Versicherung zuerst und sagte Sie warte das Strafrechtliche Verfahren ab. Mein Auto wollten die nie sehen - obwohl ich es tausendmal angeboten habe. Sie wollten lediglich Fotos von dem Heck des Autos - wo nix zu sehen war - haben.


    Zwischenzeitlich, da es der gegenseite zu lange gedauert hat, wurde von eben welcher Klage auf Regulierung eingereicht. Meine Versicherung wiegelte erst ab, schickte meine Fotos zu zwei Sachverständigen und diese sagte meine Schäden am Auto passen zum Schaden an der Gegenseite. Die Klage wurde fallen gelassen, da meine Versicherung sich außergerichtlich mit der Gegenseitge geeinigt hatte (obwohl die warten wolllten).


    Zwischenzeitlich erhielt ich einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 900,00 EUR und einem Fahrverbot von 3 Monaten. Gegen diesen habe ich natürlich Widerspruch eingelegt. Verhandlung war gestern und das Verfahren wurde Eingestellt, da (jetzt kommt der Hammer!!!) keine Korrespondiernden Schäden an meinem Auto und dem Auto des geschädigten vorhanden wären!


    Der AUDI hat Schäden in der Höhe von ca. 10 - 20 cm und 25-35 cm (und das auch noch seitlich). Mein Auto weist lediglich einige Kratzer (ist ein Gebrauchtwagen gewesen) in der Höhe von 56 cm. Diese Daten wurden uns erst in der Gerichtsverhandlung gestern genannt. Die Richterin war selbst erstaunt. Auf einen Freispruch ließ Sie sich trotzdem nicht ein - da eine Zeugin dies gesehen hat und Glaubwürdig rüber gebracht hat, dass ich reingefahren bin.


    Somit hat meine Versicherung nun Schäden reguliert die ich scheinbar gar nicht verursacht habe! Ich bin von der SF25 in die SF13 zurück gestuft worden.


    Und da das Verfahren lediglich eingestellt wurde muss ich meine Anwaltskosten selber tragen.
    Hätte die Versicherung und die Staatsanwaltschaft ihre Arbeit richtig gemacht wären mir weder Kosten für den Anwalt entstanden noch würde ich von SF25 in SF13 gestuft worden sein.


    Welche Möglichkeiten habe ich nun dagegen vorzugehen? Kann ich die Versicherung dazu anhalten das Verfahren wieder aufzunehmen?! Oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?!


    Gruß,
    schore3000

  • Ganz kurz zusammen gefasst. Du hast schlechte Karten! Eine Einstellung ist eben leider kein Freispruch. Und meistens hat die eigene Versicherung auch gar kein so großes Interesse daran, sie bekommt ja nun mehr Geld von Dir... :rolleyes:


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  • Sowas hab ich mir auch schon gedacht. Es wird die Versicherung wohl auch nicht groß Jucken, aber dann wird die Versicherung eben gewechselt.


    Hätte nicht gedacht, dass die HUK so ****** ist.


    Danke trotzdem erstmal für deine Antwort ;-)

  • wer hat das mit "keine korrespondierenden Schäden" festgestellt?
    ich würde den sachverhalt auf jeden fall an die versicherung herantragen und dann sehen, was sie dazu sagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wer hat das mit "keine korrespondierenden Schäden" festgestellt?
    ich würde den sachverhalt auf jeden fall an die versicherung herantragen und dann sehen, was sie dazu sagen.


    Das hat gestern die Richtern aufgrund der Fotos der Polizei gesagt. Dort haben die ja mit Zollstöcken (oder wie die Dinger heißen) die Schadenshöhen gemessen.


    Und da ich laut Aussage der Zeungin frontal drauf gefahren sein soll, aber auch Schäden an den Seiten der Stoßstange vorhanden, kommt mir alles sehr komisch vor.

  • Normal merkt man doch einen Rempler beim ausparken, auch wenn der ganz minimal ist. Ich denke mal hier haben die ermittelnden Beamten der Erstaufnahme einfach ganz großen Mist gebaut den du jetzt leider auslöffeln musst. Shit happens.
    Vielleicht hätte ich mich da auch einlullen lassen wenn der Beamte das so festgestellt hat.


    Und die HUK handelt wie jede andere Versicherung auch, die sind da quasi gleichgestellt. Da machste nix.

  • dann würde ich der versicherung mitteilen, dass die bisher gemachten gutachten augenscheinlich unzutreffend sind, weil der schaden laut den bildern der polizei und der bewertung der richterin der schaden so nicht entstanden sein kann. ich gehe davon aus, dass dir sämtliche unterlagen/bilder des gerichts vorliegen? denn diese wirst du brauchen.


    wenn dann bist du für kratzer in der entsprechenden höhe frontal verantwortlich (sofern es sie gibt) und nicht für seine gesamte front-partie.


    die versicherung will solche kleinigkeiten natürlich schnellstmöglich und ohne viel aufwand erledigen, in diesem fall zu deinen ungunsten.

  • Für den strafrechtlichen Vorwurf der Fahrerflucht müsstest Du den Unfall bemerkt haben und Dich entsprechend wissentlich vom Unfallort entfert haben. Dies konnte man Dir offenbar nicht nachweisen, so dass das Verfahren eingestellt worden ist. Wenn die Richterin wg. der Zeugenaussage aber keinen Freispruch draus macht - dumm gelaufen...


    Das ganze hat aber primär nichts mit der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Dir und dem Geschädigten zu tun - hier wird/wurde ja unabhängig vom Strafverfahren ermittelt ob und wie Du den anderen geschädigt hast. Insofern hilft Dir die Einstellung des Strafverfahrens in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung nicht weiter. Die Versicherung wird hier keinen Finger krumm machen und auch wenn Du jetzt versuchen würdest das ganze auf eigene Faust in die Hand zu nehmen: Unabhängig von den Fotos bleibt immer noch die Zeugenaussage und die Aussagen der Sachverständigen welche Deine eigene Versicherung beauftragt hat.


    Bestes Beispiel für solche Geschichten:


    OJ Simpson wurde im Strafverfahren für den Mord an seiner (Ex)Frau freigesprochen. Im Zivilverfahren gegenüber den angehörigen jedoch zu Schadenersatz von 33,5 Mio. verurteilt.
    Hier konnte er sich also auch nicht auf den strafrechtlichen Freispruch berufen.

  • Re: Unfallflucht - Versicherung - Verfahren


    Zitat

    Original geschrieben von schore3000 Und da das Verfahren lediglich eingestellt wurde muss ich meine Anwaltskosten selber tragen....
    Welche Möglichkeiten habe ich nun dagegen vorzugehen?


    Also Dein Anwalt sollte eigentlich wissen, was zu tu tun ist!
    Falls nicht: Anwalt wechseln!


    Ich selber würde nicht ohne guten Grund fremde Autos (den Audi) auf meine Kosten (Hochstufung) reparieren lassen.

  • Warum hast du, bzw. dein Anwalt der Einstellung denn zugestimmt, wenn ein Gutachten zu dem Schluss kommt, dass du den Schaden gar nicht verursacht haben konntest?

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