Der Fall Mollath

  • Zitat

    Original geschrieben von beesdo77
    Wird nach dem Einkommen berechnet. Bei einen ALG2 Empfänger glaube ich sind dies 15.- Euro und bei Oli Kahn waren es 7000 Euro.


    richtig. das eine sind Geldstrafen zu (Einkommens-) Tagessätzen, das andere ist eine pauschale Entschädigung. das kann man daher so nicht vergleichen.


    mal etwas ganz anderes:


    mal angenommen mollath hat seine frau misshandelt. das gericht sieht das ja weiterhin als erwiesen an. wie ist das alles wohl aus sicht des tatsächlichen opfers? für sie doch ein klarer fall von "der Täter wird zum opfer gemacht" ... zumindest in einem großen teil der Öffentlichkeit ist dies ja geschehen.
    auch nicht schön, auch wenn der lange Aufenthalt von mollath inzwischen wohl bestimmt so etwas wie genugtuung gebracht hat.

  • Schlagzeile in SPON:


    16 Jahre in Haft: Unschuldig Verurteilter bekommt zehn Millionen Dollar Entschädigung

    Davon (oder auch nur einem nennenswerten Bruchteil) kann Gustl Mollath nur träumen.


    Denn während im deutschen Recht die Bemessung sog. immaterieller Schäden häufig im Bereich der Lächerlichkeit landet, weil immaterielle Schäden das Vermögen des Betroffenen nicht betreffen, Schadenersatzansprüche aber eben auf dessen Vermehrung gerichtet sind, verfolgt das US-amerikanische Recht einen weiteren Ansatz.


    Ein dem Betroffenen zugesprochener Vermögensausgleich soll hiernach nämlich nicht nur einen Ausgleich für schlechte Filme in seinem "Kopfkino" (dort ensteht etwa Schmerz) darstellen, sondern er hat darüber hinaus noch die Funktion einer Sanktionierung des schädigenden Verhaltens. Der unrechtmäßig Handelnde soll die Folgen seines verwerflichen Handelns deutlich zu spüren bekommen, um ihn künfig davon abzuhalten. Und zwar auch in solchen Fällen, in denen der Täter die Grenzen der Strafbarkeit (noch) nicht überschritten hat.


    Zwar führt die Anwendung dieses Grundsatzes teilweise zu völlig absurden Geldforderungen, die den Täter schon für fahrlässiges Verhalten in den völligen Ruin treiben können - vom Ansatz her sähe ich auch in Deutschland zumindest ein gewisses Bedürfnis, diesem Gedanken auch im Deutschen Recht Rechnung zu tragen.



    Durch einen Link war ich dann noch zu folgendem Artikel gelangt:

    Ulvi K., Gustl Mollath und Harry Wörz: die größten Justizirrtümer Deutschlands


    Die "größten" Justizirrtümer sind das sicher nicht, werfen aber ein bezeichnendes Bild auf das Wirken unserer Strafjustiz.



    Als besonderes "Bonbon" werte ich die Causa Rupp (weiterer Artikel)


    In aller Kürze:
    Familienangehörige eines Bauern hatten "zur Überzeugung des Gerichts" das Familienoberhaupt "umgebracht, zerstückelt und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen" und waren zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wordern. Aus dem Urteil: "Die Kammer ist zu der Überzeugung gekommen, dass es keine Alternative gibt, die ein Verschwinden des Rudolf Rupp erklären und somit das Heimkommen des Rudolf Rupp widerlegen würde."


    Jahre später wurde dann aus der Donau ein Autowrack geborgen, an dessen Steuer der "Verfütterte" saß, so dass numehr feststand, warum er nicht wieder nach Hause gekommen war. Anzeichen für die Anwendung von Gewalt fanden sich nicht.


    Wie im Fall Mollath war dann ein Wiederaufnahmeantrag gestellt worden, nur mit einem Unterschied:


    Auch in Anbetracht dieser neuen Sachlage hielt die bayerische Justiz das Urteil für "im Ergebnis richtig". Alle rechtlichen Mittel wurden aufgeboten, die Wiederaufnahme des Falls zu verhindern. Glücklicherweise hatte schlussendlich das OLG München ein Einsehen, dass der Bauer nicht vor seinem Auffinden an Hunde verfüttert worden sein konnte.


    Ganz sicher ein "Highlight" in der deutschen Justizgeschichte, welches aber nicht annähernd den Hype auslöste, der sich um den Fall Mollath abspielte.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    darüber hinaus noch die Funktion einer Sanktionierung des schädigenden Verhaltens. Der unrechtmäßig Handelnde soll die Folgen seines verwerflichen Handelns deutlich zu spüren bekommen, um ihn künfig davon abzuhalten. Und zwar auch in solchen Fällen, in denen der Täter die Grenzen der Strafbarkeit (noch) nicht überschritten hat.


    und was soll das bringen, wenn der staat der "täter" ist? dass wir alle mehr zahlen dürfen, wenn ein richter fehler macht? was hält wem dann wovon ab?
    das ganze bringt doch nur etwas, wenn richter persönlich haftbar gemacht werden. das ist jedoch "etwas" utopisch.

  • Der richter handelt in unserem auftrag. Also sind wir auch haftbar dafür.


    Wie ich w.o. schon schrieb : erst dann, wenn die entschädigungen so hoch ausfallen, daß sie einer nennenswerten zahl von verantwortlichen erheblich weh tun, wird ausreichender öffentlicher druck entstehen, solche sauereien künftig zu verhindern....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • ja und wann würde dir das weh tun als haftender "Auftraggeber" der richter?


    lass es nur 5 euro sein. dann müssten leute wie mollath 400 mio. bekommen bis der bürger mal was sagt. und dann ist weiter fraglich, ob die richter das in irgendeiner weise interessiert...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    und was soll das bringen, wenn der staat der "täter" ist? dass wir alle mehr zahlen dürfen, wenn ein richter fehler macht?


    Genau das, denn wenn plötzlich der Justizhaushalt auf's Doppelte aufgeblasen werden muss, um die Entschädigungen zu zahlen, ist der Justizminister dran, sich zu rechtfertigen, warum er keine kompetenten Leute beschäftigt, denen nicht so viele Fehler passieren. Und der kann abgewählt werden.

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