Der Fall Mollath


  • Wegen anderer Delikte hätte er sowieso 5 Jahre absitzen müssen, demzufolge ein Nullsummenspiel inkl. Showfaktor.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • 5 Jahre? Wohl nicht. Nicht mal Ansatzweise.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Was bekam man damals für Bankübefall? Alleine das dürfte schon nahe an den 5 Jahren liegen.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Ich möchte nochmal auf iStephan zurückkommen. Hoffentlich ist ihm nichts zugestoßen Ist schon ungewöhnlich das er sich hier und insgesamt hier im Forum nicht mehr meldet.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wenig ist relativ. 50t € sind 50t €....


    Es ging mir nicht (bzw. nur in konsequenz) um die gesamtsumme, sondern um lächerliche 19.- pro tag freiheitsberaubung.


    Oder anders ausgedrückt : jeder von uns büßt nur mit rechnerisch 0,06 cent dafür, daß wir -- denn wir alle sind dieser staat --, ihm siebeneinhalb jahre seines lebens geraubt haben. Was für eine schande !

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Wenn man es ganz runterbrachten will, kann man sowas eh nicht mit Geld bezahlen...
    Wobei ich das mit "ihm geraubt" sowieso anders sehe. Aber egal... gibt wahrscheinlich noch andere, richtige, irrtümer, die auch nicht mehr bekommen.
    wer die Entschädigung für zu gering hält, kann ihm ja was spenden. Vielleicht gibts dann nen netten Brief zurück :D

  • Wenn ich die Statistik richtig in Erinnerung habe, liegt Deutschland bei der Höhe der Entschädigung unschuldig Inhaftierter auf einem der allerletzen Plätze in der EU - also noch weit hinter Ländern, deren Wirtschaftskraft am unteren Ende der Skala liegt. Das halte ich für ziemlich unwürdig.


    Erst heute war mir im Übrigen zufällig eine Dissertation in die Hände gefallen, in der die Rechtssprechung des BVerfG zum Thema U-Haft besprochen wurde. Auch die U-Haft ist danach - wie das Absitzen einer zu Unrecht verurteilten Haftstrafe - in erster Linie Bürgerpflicht; und keineswegs eine Strafe. Und das, obwohl die Haftbedingungen weitgehend gleich sind und U-Häftlinge zuweilen mit Strafgefangenen eine Zelle teilen (ja ich weiß, dass das nicht zulässig ist, es passiert dennoch).


    Die Dissertation kam folgerichtig zu der Erkenntnis, dass eine Anrechnung der U-Haft (ich erinnere: Bürgerpflicht) auf eine im selben Verfahren ausgesprochene Haftstrafe eine überaus großzügige und gnädige Geste des Staates ist, weil die (berechtigte) Strafhaft sich durch die Erfüllung einer bloßen Bürgerpflicht (U-Haft) verringert.


    Dies schildere ich deshalb, weil eben auch das Absitzen einer zu Unrecht verurteilten Haftstrafe nach der Rechtspechung des BVerfG in erster Linie Bürgerpflicht ist. Auch Staat/Justiz können irren. Einen solchen (nie auszuschließenden) Irrtum hinzunehmen, sei (sozusagen) ein Dienst am Rechtsstaat und deshalb vom betroffenen Bürger im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung zu erdulden. Frei nach dem Motto "Allgemeinwohl geht vor Eigennutz".


    Von der Argumentation her stellt die (mickrige) Haftentschädigung überhaupt keine Entschädigungsleistung dar, sondern eher eine Anerkennung für die tapfere Erfüllung dieser Bürgerpflicht.



    Da kann der unschuldig Inhaftierte wahrscheinlich schon froh sein, dass er nicht nur ein Stück Blech überreicht bekommt, das per Urunde zum Bundesverdienstkeuz geadelt wird. :D




    Edit:
    Bevor jetzt wieder jemand meint, polemisch werden zu müssen, sollte er einfach zuvor mal zur Rechtsprechung des BVerfG zum Thema googeln. Dann wird er günstigstenfalls erkennen, dass das für den normal denkenden Bürger nahezu Unfassbare die Wirklichkeit repräsentiert.

  • @ Frank


    Ich kenne diese recht(??)sprechung des BVerfG und finde sie ehrlich gesagt so, daß ich gar nicht so viel essen kann, wie ich da(zu) kotzen könnte. M.E. abgrundtief menschenverachtende sch..., wie sie nur "schreckliche" juristen (in sorgloser position) absondern können.


    Oder um es mit Deinen worten auszudrücken : ich finde diese unfassbare unrechtsprechung in unglaublichem, ja verstörendem maße unwürdig und einen unermesslich zynischen hohn auf art. 1 GG. Zumal da gerade der fall mollath uns allen deutlich gemacht haben müsste, wie schnell jedem von uns derart himmelschreiendes unrecht widerfahren könnte.


    Meiner meinung nach spuckt das BVerfG (genauer: die arroganten richter mit ihren sorglos fett(alimentiert)en beamtenä...) da auf diesen zentralen und ranghöchsten artikel unseres GG. Genau DER artikel unseres GG, mit dem die "väter des GG" ebendas verhindern wollten, was durch die unrechtsprechung des BVErfG legalisiert wurde : daß die würde des einzelnen zugunsten -- meist nur pekuniärer interessen -- der allgemeinheit zurücktreten muss (bzw. zurückgetreten werden darf). M.a.W.: menschenwürde ja, aber nur, solange sie den staat möglichst nichts kostet.


    Die formulierung heißt nicht umsonst "unantastbar". Ausnahmen dazu waren nicht vorgesehen.


    [small]Mit füßen treten / nach kräften vorenthalten der rechte einzelner gilt allerdings wohl in vielen bereichen, in denen der staat versucht, im sinne und unter dem vorwand des allgemeinwohls dem einzelnen möglichst wenig zukommen zu lassen....
    ....soweit der einzelne nicht gute beziehungen hat, dank derer er sich mit ausufernden staatsprojekten wie BER, elbphilharmonie und zahllosen kleineren beispielen auf kosten der allgemeinheit den allerwertesten für vorsätzliche fehlkalkulationen vergolden lassen kann. Erkenn-, ab- und vorhersehbare fehlkalkulationen, für die die betreffenden verantwortlichen (auf auftraggeber- wie -nehmerseite) tatsächlich ins kittchen gehörten, um den bogen zurück zum thread zu schlagen....[/small]



    @ stanglwirt
    So traurig es ist : eine wirksame prävention solcher fälle würde die öffentlichkeit / allgemeinheit erst dann fordern, wenn ihr deren wiedergutmachung richtig weh täte. Und davon kann bei 0,06 cent pro nase nunmal garantiert keine rede sein.... Abgesehen eben von dem aspekt, daß das justizopfer sich völlig zurecht ein zweites mal vera... fühlt, wenn man ihm erklärt, daß ein tag freiheitsberaubung nur 19.- wert sein soll (vom verdienstausfall ganz zu schweigen....). Aber wehe -- ohne das bagatellisieren zu wollen --, man schlägt seine ehefrau (oder noch "harmloser": zersticht autoreifen (ren materieller schaden)), dann droht einem gleich ein erhebliches maß an freiheitsentzug....


    In diesem zusammenhang übrigens durchaus bemerkenswert : wird man zu einer geldstrafe in tagessätzen verurteilt und begleicht diese geldstrafe nicht, dann muss man pro tagessatz für einen tag in den bau. Tagessätze dürften idR aber deutlich über den 19.- liegen. Was im umkehrschluss bedeutet, daß im kontext "geldstrafen" ein tag freiheitsentzug im regelfall deutlich mehr wert ist als 19.- ....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    wie schnell jedem von uns derart himmelschreiendes unrecht widerfahren könnte.


    diese angst, ist wohl auch der grund, weshalb viele mit mollath sympathisieren. dabei übersehen sie aber offenbar, dass da sehr viel dazu gehört, so weit zu kommen wie mollath.


    man kann sich ein gutes bild über mollath machen, wenn man seine briefe und seine aussagen aufmerksam liest. dann kann man reflektieren ob man selbst auch nur ansatzweise in solch eine denkweise und handeln verfallen könnte. ich denke (und hoffe), das ist bei den wenigsten der fall. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von malinfo
    Tagessätze dürften idR aber deutlich über den 19.- liegen.

    Wird nach dem Einkommen berechnet. Bei einen ALG2 Empfänger glaube ich sind dies 15.- Euro und bei Oli Kahn waren es 7000 Euro.


    Sollte Herr Mollath einen Antrag auf ALG2 stellen, werden dann diese rund 50Tausend Euro auf das ALG2 angerechnet?

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