Der Fall Mollath

  • woraus schließt du, dass der pflichtverteidiger bestellt worden ist, weil das gericht ihn einweisen lassen wollte?


    es gibt viele gründe, weshalb ein pflichtverteidiger bestellt wird. mein eindruck von mollath ist auch der, dass es gar fahrlässig wäre, mollath ohne verteidigung zu belassen.


    aber selbst wenn das gericht ihn nur bestellt hat, weil es ihn einweisen lassen wollte, so wäre das doch nur angemessen. dass mollath dann selbst gegen seinen verteidiger diesen wahn entwickelte, zeigt doch nur, wie krank dieser mensch ist.

  • Wo in dem artikel ist von einem -- behandlungsbedürftigen, das wegschließen rechtfertigenden -- wahn gegen seinen verteidiger die rede ?


    Wenn Du von den -- wenn, dann überhaupt nur wenigen/dürftigen -- darauf hindeutenden hinweisen in diesem artikel auf wahn und (für eine einweisung ausreichend) schwere erkrankung schließt, dann müsstest Du wahrscheinlich weit (!) mehr als die hälfte der bevölkerung -- Dich (wegen kranker obrigkeits- und csu-hörigkeit) eingeschlossen -- einweisen lassen....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • es ging hier jetzt um die frage, ob ein pflichtverteidiger erforderlich war.


    unabhängig von meiner persönlichen meinung zu mollath, darf man diese frage wohl ganz klar mit JA beantworten.
    allein seine möglichen taten dürften dafür ausreichend sein. und dann käme da noch sein merkwürdiges verhalten, briefe, auftreten vor gericht dazu.


    zumindest DIESE frage, ob ein verteidiger notwendig war, dürfte sich erst garnicht stellen. es gibt soviele gründe dafür, dass es eigentlich müssig ist, auch noch darüber zu diskutieren...


    und zum pflichtverteidiger: er hätte sich auch selbst jemanden suchen können, den er vertraut. aber der hätte wohl erst noch geboren werden müssen.


    man kann einen "behandlungsbedürftigen" "wegsperren", wenn er eine gefahr für sich (in diesem fall wohl eher nicht) oder für andere darstellt. die neuen aussagen *seines* verteidigers bestätigen eigentlich das bild, welches ich von mollath habe (welches sich natürlich, wie bei euch, auf die presseartikel stützt). wenig/dürftig finde ich diese aussagen auch ganz und garnicht.


    zwischen den zeilen kann man rauslesen, dass sein verteidiger davon ausgeht, dass mollath auch seine reifen angestochen hat.


    @ malinfo
    jeder kann einen wahn haben. eingewiesen wird man aber dann, wenn man eine gefahr für sich oder andere darstellt. und das ist bestimmt bei 50% der bevölkerung (inkl. mir) nicht der fall...

  • Weiß jemand hier was mit "istephan" demThreadersteller los ist? Hat sich hier und auch insgesamt seit Nov. 2013 nicht mehr bei TT" zu Wort gemeldet.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • das urteil ist da. mit einem freispruch erster klasse ist es dann nichts geworden...


    http://www.spiegel.de/panorama…igesprochen-a-985731.html


    IMHO ist das ganze auch eine lücke im rechtssystem.


    jemand misshandelt seine frau, evtl. noch weitere, schlimmere straftaten (nicht unbedingt jetzt bei mollath), stellt im prozess ein paar verschwörungstheorien auf, kommt erstmal in die klapse um danach gegen die einweisung vorzugehen und danach einen freispruch bei gericht zu bekommen, weil er ja dann nicht schlechter gestellt werden darf....
    wäre eine gute taktik... im falle mollath dumm gelaufen, weil er recht lange drin war, aber sonst...

  • Hat jetzt aber Anspruch auf 25€ Entschädigung für jeden Haft-/Betreuungs-Tag.
    O.K. 6€ pro Tag muß er gleich wieder zurückgeben, wegen Verpflegung, aber die 19€ kann er dann wohl doch behalten.

  • Wei wenig die freiheit(sberaubung) eines menschen doch wert ist, wenn der täter der staat ist....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


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  • wenig ist relativ. 50t € sind 50t €. wenn ich richtig informiert bin, hat mollath zuvor sein gesamtes vermögen verloren. wahrscheinlich sind diese 50t weit mehr als er in Freiheit jetzt auf der hohen kante haben würde.


    und ganz unschuldig daran, dass er jahrelang weggesperrt war, war er durch seine ablehnende Haltung gegenüber Untersuchungen dann wohl auch nicht...


    die Einweisung ist das eine. das andere ist, dass man als "gesunder", für das er sich ja selbst hält, dort durchaus wieder rauskommen kann. aber einen erstmal als gemeingefährlich eingestuften entlässt man natürlich nicht, wenn derjenige sein "ich" verbirgt und nicht zeigt dass er "geheilt" ist.


    IMHO tat er das aus gutem grund. intelligent genug zu erkennen, wie sich ein gesunder mensch verhalten muss und dann wenigstens so zu tun, ist er wohl auch nicht. darum lieber garnichts preisgeben, war wohl seine taktik.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ... darum lieber garnichts preisgeben, war wohl seine taktik.


    Würde ich ebenso machen, ist aber net ganz ungefährlich, wie das Beispiel des "Justitzschrecks" (und vermeintlichen Terroristen) Fritz Teufel zeigt. :)


    Zitat:
    "Die Staatsanwaltschaft, die ihn überführt glaubte, versucht verzweifelt, ihrem langjährigen Lieblingsfeind die Mittäterschaft nachzuweisen, bemüht Flugpläne und lügnerische Zeugen, präsentiert Polizisten, die mit falschen Aussagen bestätigen würden, dass dieser Teufel in Berlin mitmordete, ..."


    Und:
    "An diesem 178. Verhandlungstag erhebt sich der Angeklagte feierlich, weiß er doch, was sich gehört.


    Seit fünf Jahren sitzt er jetzt im Gefängnis. Die Folgen der Haft, die er durch wiederholte Hungerstreiks noch verschärft hat, sind ihm deutlich anzusehen.
    ...
    1638 Tage saß Teufel in Haft, aber er saß unschuldig, wie er so treuherzig wie möglich vorträgt, denn er kann als Alibi einen Ausflug zur werktätigen Bevölkerung vorweisen: Während der Lorenz-Entführung war Teufel in einer Fabrik in Essen mit der Herstellung von Klodeckeln beschäftigt."


    Zitat aus einem weiteren Artikel: :
    "Fünf Jahre sitzt er in U-Haft, erst als die Plädoyers gehalten werden, packt er aus: Er hat ein Alibi, hat zum Tatzeitpunkt Klodeckel in einer Essener Firma montiert. Teufel hat die Justiz vorführen wollen und verlässt das Gericht als freier Mann. 'Wir haben lange gebraucht, um zu verstehen, worum es dir ging', sagt sein Bruder bei der Trauerfeier."



    Er hatte halt aller Öffentlichkeit beweisen wollen, dass die Regelung im Deutschen Rechtssystem, wonach einem Angeklagten durch sein Schweigen kein Nachteil erwachsen dürfe, nicht mehr sei, als ein Papiertiger. Seine logische Schlussfolgerung, dass der Rechtsstaat beweisen müsse, dass er am Tatort gewesen war (und nicht umgekehrt), sei nur eine schöne Theorie.


    Das war ihm in der Tat gelungen, allerdings zu einem anerkannt hohen Preis.


    Wollen wir diese Gelegenheit nutzen, an eine (inzwischen verstorbene) Person der Zeitgeschichte (wertfrei) zu erinnern.

  • Gustl Mollath war im wesentlichen ein Oper der Justiz, er war aber auch nicht ganz unschuldig und eben in gewissen Maßen auch Täter. Ich denke das jetzige Urteil wird dem doch sehr gerecht.


    Schönen Feiertag wünsche ich allen, sofern sie zu de wenigen gehören bei denen heute Feiertag, (Maria Himmelfahrt) ist.

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