woraus schließt du, dass der pflichtverteidiger bestellt worden ist, weil das gericht ihn einweisen lassen wollte?
es gibt viele gründe, weshalb ein pflichtverteidiger bestellt wird. mein eindruck von mollath ist auch der, dass es gar fahrlässig wäre, mollath ohne verteidigung zu belassen.
aber selbst wenn das gericht ihn nur bestellt hat, weil es ihn einweisen lassen wollte, so wäre das doch nur angemessen. dass mollath dann selbst gegen seinen verteidiger diesen wahn entwickelte, zeigt doch nur, wie krank dieser mensch ist.