Man sollte bei der berechtigten Empörung jedoch die zivilrechtliche Komponente nicht außer Acht lassen: Auch wenn die Täterin strafrechtlich nicht mehr zu belangen ist, muss Sie dem zu Unrecht Inhaftieren dessen (auch immateriellen) Schaden ersetzen. Das bringt auch dem Opfer u.U. mehr Genugtuung als ein bloßes Einsperren auf Staatskosten.
edit: Auch die Freiheitsberaubung verjährt fünf Jahre nach der Tat.