Frage: kann ein wiederaufnahmeverfahren eigentlich auch wie ein "normales" verfahren einfach eingestellt werden ? Wäre für die justiz ja möglicherweise die geräuschloseste lösung....
Und allgemeine frage dazu: müssen bei einer einstellung eigentlich immer alle beteiligten (richter, staatsanwaltschaft/kläger, beschuldigter/beklagter) zustimmen ?