Der Fall Mollath

  • im Prinzip hat wohl ein Arzt auf einem falschen briefbogen dieses attest ausgestellt. bislang habe ich nichts vernommen, dass das die Sprechstundenhilfe erstellt hat, sondern es war wohl ein Facharzt, der auf seinem eigenen briefbogen dies wohl ebenso hätte bestätigen können und dann wäre es eine "echte" Urkunde gewesen.


    das mag jetzt formaljuristisch dazu führen, dass das ganze nochmal begutachtet wird, weil die Urkunde scheinbar keine ist. inhaltlich war dieses Attest aber wohl korrekt und es wäre für mich nicht verwunderlich, wenn nun dieser Arzt als zeuge benannt wird, der dann eben aussagt, dass das alles so stimmt, wie er es geschrieben hatte...


    und dann? ich bin gespannt...

  • Stimmt!


    Aber wie ich schon geschrieben hatte, bestand meinerseits bisher nie Veranlassung, mich mit dieser Vorschrift zu befassen.


    Allerdings ... ergeht eine aus meiner Sicht unerwartet günstige Entscheidung, erweckt das immer erst ein gesundes Misstrauen ... bevor ich dem Weihnachtsmann dann mit freundlicher Miene die Hand reiche und zum Osterhasen hinüberwinke. ;)


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Eins hat die Justiz aber geschafft: als am potenziellen Fehlurteil "Schuldige" ist sie auf jeden Fall raus....


    Ich bin mir sicher, daß in den letzten wochen die telefone zwischen und köpfe in allen beteiligten gerichten, staatsanwaltschaften und ministerium heiß liefen auf der fieberhaften suche danach, wie man den fall aus der welt schaffen könnte, ohne daß auch nur an einem einzigen beteiligten richter/staatsanwalt/politiker eine schuld im rechtlichen (und möglichst auch nicht im moralischen u/o politischen) sinne hängen bliebe.


    Und die nächsten monate wird es einzig und allein darum gehen, das wiederaufnahmeverfahren ebenso als unschuldige über die bühne zu bringen. Mollath ist und bleibt dabei nach wie vor völlig egal. Der ist (für die beteiligten) nur ein lästiger unruhestifter, weil er die selbstherrlichkeit, gottgleichheit und unfehlbarkeit der beteiligten juristen stört.


    Selbst diese gewissenlose --- 'tschuldigung --- drecks.. namens merk wird im amt bleiben bzw., falls die bayern glück haben und der steuerzahler pech, auf irgendeinen lukrativen (eu?-)posten weggelobt (gelobt wohlgemerkt!) werden.


    Unerträglich wie sie --- die mollaths internierung lange verteidigt und ihre untätigkeit immer mit der unabhängigkeit der justiz entschuldigt hat (was schon mal nicht stimmt, weil nur richter, nicht aber staatsanwälte unabhängig sind, und richter auch nur solange, wie sie nicht karriere machen wollen) --- in der sondersendung im BR vorhin sich damit gebrüstet hat, daß sie schon (!) im Oktober 2012 die "Weisung zur Wiederaufnahme" gegeben habe. Schon vergessen, daß sie ihn noch im frühjahr, also ein halbes jahr NACH ihrer angeblichen Weisung, für gemeingefährlich und zu recht weggesperrt erklärt hat ?


    Und: auch schon vergessen, daß sie illegal ihre schwester auf steuerzahlerkosten beschäftigt hat ?
    Was muss diese schlange eigentlich noch anstellen, damit sie (endlich) zurückgetreten wird ?

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    im Prinzip hat wohl ein Arzt auf einem falschen briefbogen dieses attest ausgestellt.


    Nix vorgedruckter Briefbogen - das Attest war freihändig in die Textverarbeitung eines PC getippt worden, einschließlich Fußzeile "Dr. Madeleine R."

    Zitat

    bislang habe ich nichts vernommen, dass das die Sprechstundenhilfe erstellt hat,


    ... erstellt vielleicht nicht direkt aber ausgedruckt? .. aber dafür daß der Text mindestens teilweise von Mollaths Frau stammen könnte, hat Dr. Strate triftige Indizien gesammelt. So enthält das Attest im Textkörper zahlreiche charakteristisch - fehlerhaft großgeschriebene Pronomina, typische Rechtschreibfehler von Mollaths Ehefrau. Die Sprechstundenhilfe war zufällig die Schwägerin von Mollaths Ehefrau, so daß auch der Weg zum Attest erklärbar wird :)

    Zitat

    sondern es war wohl ein Facharzt, der auf seinem eigenen briefbogen dies wohl ebenso hätte bestätigen können


    so er denn (..) eine eigene Praxis gehabt hätte. Ohne eigene Kassen-Nummer rentiert sich aber weder so ein Stempel noch zugehörige Vordrucke (Auflage ab 1000 aufwärts).

    Zitat

    und dann wäre es eine "echte" Urkunde gewesen.


    Schon richtig, wenn all die vorgenannten Bedingungen zutreffend gewesen wären. Aber genau diesen Weg konnte oder wollte Frau M. nicht gehen. Das Attest wäre dann halt nicht von einer erfahrenen Ärztin gewesen die bei Gericht viel gilt, sondern von einem Berufsanfänger .. und das Renommee der erfahrenen Ärztin schien erfolgversprechender ...

    Zitat

    inhaltlich war dieses Attest aber wohl korrekt


    Normal ist die medizinische Befundbeschreibung von der Interpretation getrennt durchzuführen.
    Also es hätte beschrieben werden müssen, wo welche Hautabschürfungen sind, welche Form sie haben etc., und dann muss bewertet werden welchen typischen Verletzungsformen bei welcher Art "Angriff" diese entsprechen könnten.


    Aber das Attest hat sich diese Mühe nicht gemacht und fiel gleich mit der Tür ins Haus: am Hals seien Würgemale gewesen. Dabei wies Dr. Strate darauf hin, dass (..)zusätzliche Merkmale, (..) auftreten, wegen Stau-Effekten (..)

    Zitat

    und es wäre für mich nicht verwunderlich, wenn nun dieser Arzt als zeuge benannt wird, der dann eben aussagt, dass das alles so stimmt, wie er es geschrieben hatte...


    Hat er - zweimal ..


    Aus der Sicht von Opfern häuslicher Gewalt und Missbrauchsopfern ist es misslich, wenn es am Ende so rauskommt, dass ihnen wegen solcher Fälle künftig kaum jemand glaubt! ich glaube, echte Gewaltopfer haben gar nicht die Nerven, sind viel zu destabilisiert, sich auf die Zitterpartie mit solch zweifelhaften Attesten einzulassen - das machen wie vorliegend allenfalls machtbewusste Frauen mit guten Verbindungen, die nicht tief fallen können...




    EDIT: längliches Posting gekürzt!

  • man kann das ganze so oder so sehen.


    aus sicht des möglichen opfers, ist es nicht verwerflich, dass man zu dem arzt geht, in der vielleicht die schwägerin arbeitet.
    und das auch nicht zwingend mit dem gedanken, dass man dort etwas bestätigt bekommt, was man woanders nicht bestätigt bekommt. man geht doch generell lieber dort hin, wo man jemanden kennt.


    war das attest wirklich freihändig in den pc getippt worden? wurde das von ihm so bestätigt? ansonsten würde ich generell - wie in der praxis üblich - davon ausgehen, dass eine entsprechende vorlage existierte, welche dann beschrieben worden ist. da es nicht seine praxis war, war das dann eben die vorlage seiner dr. mutter.


    wobei es wohl auch nicht unüblich ist, dass andere ärzte unter dem praxisnamen der praxisinhaberin auftreten. bei meiner hausärztin z.b. ist auch eine vertretungsärztin zu gegend. diese unterschreibt auch sämtliche rezepte, formulare etc. pp. auf dem stempel und briefbogen der praxisinhaberin. ist das somit alles ungültig? würde ich vielleicht die medikamente garnicht benötigen?


    davon ab geht es für Mollath jetzt aber wohl auch darum, dass er nicht noch einmal in der psychiatrie landet. jemand der seit mehreren jahren in der psychiatrie sitzt, kann auch zwischenzeitlich "geheilt" sein und eine weitere unterbringung nicht mehr erforderlich machen. dazu kann dann nur ein aktuelles gutachten dienen und dieses muss hr. mollath dann auch mal zulassen...

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    wobei es wohl auch nicht unüblich ist, dass andere ärzte unter dem praxisnamen der praxisinhaberin auftreten. bei meiner hausärztin z.b. ist auch eine vertretungsärztin zu gegend. diese unterschreibt auch sämtliche rezepte, formulare etc. pp. auf dem stempel und briefbogen der praxisinhaberin. ist das somit alles ungültig? würde ich vielleicht die medikamente garnicht benötigen?


    von der letzten polemisch zugespitzten Frage mal abgesehen:
    Worauf du abstellst ist die rechtsgeschäftliche Stellvertretung wie sie im gewerblichen Bereich gang und gäbe und bekannt ist. Also der Vertretungsarzt darf z.b. auch die neue Bestellung für 12 Gros Klopapierrollen für die Praxistoilette selber unterschreiben, womöglich sogar als verdeckte stellvertretung für die Praxisinhaberin. :p
    Aber, und das kann gar nicht klar genug herausgestellt werden, ein Attest zur Vorlage bei Gericht dient dem Zweck, einem Arzt persönliches Erscheinen und langes Warten im Gerichtsflur, durch das er wirtschaftliche Einbußen hätte weil er in der Zeit seine Praxis zusperren müsste, zu ersparen: Das Attest ist nichts anderes als eine "kondensierte" Zeugenaussage. Der Zeuge Arzt müsste eigentlich seine unmittelbaren Wahrnehmungen höchspersönlich schildern. Es geht um ärztliche Wahrnehmungen, das ist dasselbe wie ein (sachverständiger) Zeuge, nicht um Handlungen (auch nicht die Handlung "Attest geschrieben").


    Und nun ist der Rechtsgedanke der, dass bei Zeugenaussagen keine Stellvertretung möglich sein darf. Der Grund dafür dürfte unmittelbar einleuchten!


    Deshalb sind die prozessualen Vorschriften an ein verlesbares Attest enger gefasst und es genügen nur wenige "nichterfüllte" Merkmale des rechtsgeschäftlichen Urkunden-Urheber-Begriffs, um die Einbringung / Verlesung eines solchen Attests unmöglich zu machen. Das Attest ist eine Zeugenaussage, und bei Zeugenaussagen kommt Stellvertretung nicht in Betracht.


    Edit: Das Attest enthält mindestens implizit die Aussage und das prozessuale Angebot des Zeugenbeweises, dass die Ärztin-Mutter die Patientin gesehen hat. Lädt das Gericht nun diese aufgebotene Zeugin, wird sie - wie schon gegenüber der Illustrierten Stern - einräumen müssen, dass sie die Patientin nie gesehen hat. Zack, bumm, Beweis geplatzt!


    Zitat

    davon ab geht es für Mollath jetzt aber wohl auch darum, dass er nicht noch einmal in der psychiatrie landet. jemand der seit mehreren jahren in der psychiatrie sitzt, kann auch zwischenzeitlich "geheilt" sein und eine weitere unterbringung nicht mehr erforderlich machen. dazu kann dann nur ein aktuelles gutachten dienen und dieses muss hr. mollath dann auch mal zulassen...


    Muss er das?


    Vorgestern abend hat er zufällig mit Nina Hagen telefoniert, der Schirmherrin der Patientenverfügung
    http://www.PATVERFUE.de


    deren Motto lautet sinngemäss: "sind Sie wahnsinnig? - Ihr Privatvergnügen!"
    Wenn er klug beraten ist, hinterlegt er jetzt schnell eine Patientenverfügung dass er selbst wenn er mal gaga sein sollte, vorsorglich schon jetztin keine psychiatrische Begutachtung einwilligt :D


    und im Prozess muss er sich nicht begutachten lassen wenn er das nicht will - niemand muss sich vor Gericht selbst belasten...


    Edit 2: Theoretisch könnte im neuen Prozess ein Gutachter Mollaths Handeln im Gerichtssaal (wie er sich gibt, wie er körpersprachlich reagiert wenn er gefragt wird, was er sagt) beobachten und daraus ein Gutachten erstellen.


    Im Unterschied zum damaligen Prozess muss Mollath diesmal nichts tun da er diesmal richtige Verteidiger hat (der damalige Anwalt soll so gut wie nichts getan / gesagt haben sodass Mollath quasi gezwungen war selber zu agieren). Und somit kann er nun - abgesehen von Angaben zur Person - auch schweigen. Wie da ein im Saal sitzender Gutachter noch ein "Beobachtendes Gutachten" schreiben will? Unmöglich!

  • dann wird der gutachter womöglich wieder nach aktenlage entscheiden, wie es bislang auch der fall war.
    wenn im verfahren dann wieder rauskommt, dass er handgreiflich geworden ist und reifen zerstochen hat, weiss ich nicht, ob es dann vorteilig für ihn ist, wenn er sich wieder einem gutachten verweigert...


    nochmal zum attest: richtig, die mutter dr. - deren name sich dem attest befand - kann das ganze dann natürlich nicht bezeugen. wohl aber derjenige der die dame untersucht und letztlich das attest ausgestellt hat. das wird er vermutlich dann auch (nochmal?) müssen. der gute herr ist ja nun etwas gereift und man kann evtl. sehen ob der herr seitdem viele fehlentscheidungen getroffen hat... falls man einem arzt unwissenheit unterstellen will.

  • als Antwort auf deinen Beitrag lasse ich ausnahmsweise mal meine eigene Meinung zurücktreten und zitiere einen Kommentar im Blog der Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Gordon-Wolff:



    http://gabrielewolff.wordpress…-letzte-bastion/#comments
    (eigene Hervorhebungen)

  • Um das Thema wieder hoch zu holen:
    http://www.sueddeutsche.de/bay…ollath-ist-frei-1.1739953


    Was mir bereits über das damalige Verfahren zu Ohren gekommen ist:
    - Der Richter hat explizit verboten sich mit den Anschuldigungen gegen seine Frau zu wehren und damit ein klares Motiv für Falschaussagen gleich ausgeklammert.
    - Die psychologische Gutachten wurden nur "laut Aktenlage" erstellt und enthalten keine einzige Untersuchung des Angeklagten durchgeführt.
    - Das Artest für Frau Mollath wurde nicht von der Ärztin unterschrieben die sie untersucht hat.
    - Auch nach Bestätigung der Vorwürfe durch die Commerzbank selber wurde das Verfahren nicht revidiert - bis heute.




    Es ist bezeichnend das sich die sauberer Frau Merk das nun auf ihren "Gute Taten" Block schreibt.
    Ich hoffe das Gustl Mollath genau die Gerechtigkeit widerfährt die ihm zusteht.
    Inkl. Wiedergutmachung durch den deutschen Staat und Bestrafung für seine Ex-Frau sowie den Helfeshelfern.

  • Zitat

    Original geschrieben von skybird1980
    ...
    Es ist bezeichnend das sich die sauberer Frau Merk das nun auf ihren "Gute Taten" Block schreibt.
    ...


    Das halte ich nicht für bezeichnend ... sondern für ganz und gar unverschämt.


    Frankie



    Edit:
    Insbesondere dann, wenn man den Inhalt ihrer ersten Stellungnahmen in diesem Fall reflektiert. Die hatten die Rechtslage zwar recht treffend beschrieben ... inbezug auf Mollaths Kampf für die nunmehr ergangene Entscheidung hat sie sich aber als letzte an einen fahrenden Zug angehängt, den sie ohnehin nicht mehr hätte aufhalten können.


    Sich nunmehr als Lokführer darzustellen, ist genau das, was ich oben geschrieben habe: eine Unverschämtheit ... nicht mehr und nicht weniger.

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