Der Fall Mollath

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Auch Richter und Gutachter können sich irren, niemand ist unfehlbar.


    Ja, richtig, und wenn es so war, dann sollte man zusehen, daß Mollath rauskommt. Ein Fehlurteil läßt sich auch in einem Rechtstaat nicht vermeiden.


    Und wo bleibt dann der Riesen Justiz Skandal und die Verschwörung, nur weil ein Gericht aufgrund der ihm vorliegenden Sachlage zu dem Ergebnis gekommen ist daß M. im Zustand der Schuldundfähigkeit Straftaten begangen hat und ihn aufgrund eines Gutachten in die Psychatrie eingewiesen hat ??? Dieses Urteil wurde ja auch durch den nicht unbedingt als "Bayern-Freundlich" bekannten BGH bestätigt.


    Aber raus kommt er nicht über die Schiene der Wiederaufnahme, da wird das imho nicht klappen können.


    Wenn muß das über die Strafvollstreckungskammer (Bayreuth) laufen, da wäre aber auch erforderlich, daß Mollath wenigstens ein bischen mitarbeitet, was er aber nicht macht. Er verweigert sich ja allem. Warum macht er das ?

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    ...Mollath ... verweigert sich ... allem. Warum macht er das ?


    Weil man es in seiner situation wahrscheinlich gar nicht richtig machen kann. Man hat nur die wahl zwischen pest und cholera:
    cholera: arbeitet man mit, wird dies als einsicht in die tatsache der eigenen therapiebedürftigkeit (oder schuldeingeständnis) gewertet (und somit natürlich das urteil / die einweisung bzw. die gutachterliche/ärztliche diagnose als richtig bewiesen).
    Pest: arbeitet man nicht mit, wird dies als fehlende einsicht in die tatsache der eigenen therapiebedürftigkeit (oder schuld) gewertet (und somit natürlich das urteil / die einweisung bzw. die gutachterliche/ärztliche diagnose als richtig bewiesen).


    I.a.W.: einmal drin in den mühlen der justiz/psychiatrie hast du immer die @rschkarte und die justiz/psychiatrie hat immer alle trümpfe.


    Ich, als hoffentlich richtig tickender mensch, würde mich dabei --- genau wie Mollath --- für die zweite alternative ("pest") entscheiden, weil ich ja verrückt (!) sein müsste, etwas (zu) zu gestehen, was mMn nicht gegeben ist (bzw. ich nicht getan habe).


    PS: ....was seine gemeingefährlichkeit angeht, kann's damit ja sooo weit nicht her sein, wenn ein arzt als begleitung für ausgänge ausreicht....


    [small]Allerdings hätte ich nach sieben jahren klapse volles verständnis dafür, wenn er inzwischen wirklich verrückt und gefährlich (für bestimmte leute) geworden wäre.... womit, oh schauder, das urteil / die einweisung bzw. die gutachterliche/ärztliche diagnose als richtig bewiesen wäre....


    Denn es würde mich nicht im geringsten wundern bzw. ich hätte volles verständnis dafür, wenn jemand nach dem raub von sieben jahren seines lebens eine wirklich brandheiße gefahr für alle verantwortlichen wäre....[/small]

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Ich muß zugeben der Fall ist sehr schwierig und kompliziert und man ist sich da nicht sicher ob man mit seiner eigenen Meinung immer richtig liegt.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Entspicht das Festhalten an zwar rechtskräftig gewordener, wenngleich offensichtlich unrichtiger Entscheidungen denn auch dem Rechtsempfinden des Bürgers, so wie du es hier dargestellt hast?


    Wir müssen zwei Dinge klar auseinanderhalten:


    Auf der einen Seite das materielle Recht (Vertragsrecht, Strafvorschriften etc.), bei dem der Gesetzgeber versucht, dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger Sorge zu tragen. M.E. ist dieser Aspekt in Deutschland recht gutvgelungen.


    Zum anderen existiert aber noch ein formales Recht (hier im weiteren Sinne), das sich mit der Frage beschäftigt, wie das materielle Recht vor Gericht durchgesetzt werden kann. Und hier hapert es im Fall Mollath. Denn seiner ist der klassische Fall, in dem ein Sachverhalt gerichtlich nicht mehr aufgearbeitet werden kann, weil er bereits abschließend aufgearbeitet wurde.


    Der grundgesetzlich zugesicherte Rechtsgewährungsanspruch (aus dem das Recht des Bürgers folgt, sein "gutes Recht" mit staatlicher Hilfe durchzusetzen) wird nahezu im Jahresrhytmus immer weiter eingeschränkt. Inzwischen so weit, dass mein Gerechtigkeitsempfinden als Bürger empfindlich gestört wird.


    Wenn ich mich zu solchen Aspekten äußere, ist es häufig so, dass ich beim Tippen als Bürger den Kopf schüttle ... gut, dass mich dabei keiner sieht. ;)


    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    ...
    Oder ist das Zivilrecht generell anders ausgerichtet als das Strafrecht?


    Im Zivilrecht sind die Formalien, an denen die Durchsetzung eines tatsächlich bestehenden Anspruchs scheitern kann, leider noch weitaus höher.


    Tja ... so ist das ... und daran ändern wir leider gar nix, weil insoweit in der Parteienlandschaft weitgehende Einigkeit herrscht. Allenfalls in der linken Ecke wären Mitstreiter in Sachen "Gerechtigkeitsgefühl" zu finden.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    In die Psyichatrie kommt man wenn man geistig krank und entsprechend gemeingefährlich ist. An letzteren bestehen aber bei Molath erhebliche Zweifel.Auch Richter und Gutachter können sich irren, niemand ist unfehlbar.


    Man kommt auch in die Psychatrie wenn jemand behauptet gefährlich zu sein. Ob dies dann stimmt ist dann völlig egal. Richter und Gutachter können sich irren, sie tun es - wie ich aus eigener Erfahrung weiß - auch häufiger.


    Denn es ist nunmal so, dass Richter nur aufgrund der Meinung eines Psychologen eine Zwangseinweisung erlauben oder eben nicht. Denen ist es völlig egal, was da stimmt oder nicht. Gutachter reden nicht einmal mit den "gefährlichen" Patienten, obwohl genau dies zusammen mit den Psychologen deren Aufgabe ist.


    Ich habe mit einem FDP-Politiker über die Zwangseinweisung eines Familienmitglieds geredet. Wisst ihr, was er dazu gesagt hat? Er wundert sich, dass diese Person überhaupt noch rausgekommen ist. Denn es gibt mehrere Tausende Fälle in denen Leute Zwangseingewiesen werden, ohne krank zu sein! Seine Worte.


    Da ich es wie gesagt selber so etwas mitgemacht habe und es noch heute deswegen große Probleme, Vorwürfe und Drohungen gibt und von einer Anlaufstelle für derartige Probleme auch noch von noch mehr Fällen gehört habe... halte ich das ganze Drama um Mollath für Schwachsinn. Klingt in meinen Ohren so, als wären hier große Fehler passiert und jetzt tut man so, als wäre alles mit rechten Dingen abgelaufen.

  • Wenn ich sowas lesen muss:

    Zitat

    ...So müsse für die Behauptung, dass ein am Verfahren beteiligter Richter eine Straftat begangen habe, ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, so das Gericht. Dies sei in der Causa Mollath nicht der Fall. Und selbst wenn die von Mollaths Anwalt behauptete Rechtsbeugung eines Richters nachgewiesen werden könnte, könne dieser wegen Verjährung nicht mehr verurteilt werden....

    dann endet bei mir jedes Verständnis für irgendwelche juristischen Winkelzüge.
    Es kann also gar keine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Rechtsbeugung geben, da dafür ein Urteil vorliegen müsse. Dieses ist aber unmöglich, da es ein Urteil wegen Verjährung nicht mehr geben kann. Alle Beweise der Welt und auch ein Geständnis des Richters würden zu keinem anderen Ergebnis führen. Das ist absurd. Und falls es für solche Fälle keine Lösung geben sollte, hat unser Rechtssystem ein großes grundsätzliches Problem.
    Nicht das ich jetzt glauben würde, dass es in Deutschland jemals eine Verurteilung eines Richters wegen Rechtsbeugung geben würde.


    Gruß
    Pitter

  • Das stimmt auch nicht.


    Die strafbare Handlung des Richters muß "nur" vorliegen, nicht rechtskräftig festgestellt sein.


    Zitat

    Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,


    3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;


    Ob das vorliegt oder nicht, muß das Wiederaufnahmegericht prüfen.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Das stimmt auch nicht.


    Die strafbare Handlung des Richters muß "nur" vorliegen, nicht rechtskräftig festgestellt sein.....


    So wie das in der Süddeutschen formuliert ist, sieht das das Gericht in Regensburg aber anders.


    Gruß
    Pitter

  • Das wurde (wie von der Süddeutschen nicht anders zu erwarten) nicht korrekt wiedergegeben, ist allerdings auch in der Pressemitteilung des LG Regensburg mißverständlich.


    Der genaue Passus im Beschluß lautet:


    Zitat

    Ein Verfahren darf nach § 359 Nr. 3 StPO nur wiederaufgenommen werden, wenn die strafbare Amtspflichtverletzung eines am Urteil mitwirkenden Richters zur Überzeugung des Wiederaufnahmegerichts positiv feststeht, was im Rahmen der Begründetheit des Wiederaufnahmeantrags im Probationsverfahren gemäß § 369 Abs. 1 StPO geprüft wird, sofern der Antrag zulässig ist. Dass die strafbare Amtspflichtverletzung eines am Urteil mitwirkenden Richters positiv feststehen muss, um eine Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens durchführen zu dürfen, ergibt sich zwingend aus § 364 Satz 1 StPO, wonach ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, der auf die Behauptung einer Straftat gegründet werden soll, nur dann zulässig ist, wenn wegen dieser Tat eine rechtskräftige Verurteilung ergangen ist oder wenn die Einleitung oder Durchführung eines Strafverfahrens aus anderen Gründen als wegen Mangel an Beweisen nicht erfolgen kann.


    andere Gründe = Verjährung

    Hier stand eine Signatur.

  • Einen Wiederaufnahmeantrag auf diesen Punkt zu stützen, halte ich im Fall Mollath für ziemlich abwegig. Für mich ist es jedenfalls kaum vorstellbar, dass ein deutsches Gericht zu der Annahme gelangen könnte, die Voraussetzungen einer strafbewehrten Amtspflichtverletzung durch erkennende Richter stünden in Fällen wie dem von Gustl Mollath positiv fest.


    Insbesondere der zur Annahme einer strafbaren Amtspflichtverletzung erforderliche Vorsatz dürfte nicht mit der erforderlichen Sicherheit als nachgewiesen anzusehen sein. Bisher ist mir jedenfalls nichts bekannt geworden, das die Annahme vorsätzlichen Handelns auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte.


    Oder bin ich hier auf dem falschen Pfad (ist immer noch zu heiß für mich).


    Frankie

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!