Der Fall Mollath

  • Eine bayerische Justizposse und für viele Bürger in der Republik einen weiterer Sargnagel für die Demokratie und den Rechtsstaat.


    Leider wird es wieder mal auf dem Rücken eines Schwachen ausgetragen, der sich nicht wehren kann.


    Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte angesichts mancher Ereignisse in diesem Land in den letzten Wochen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Was ist daran verwunderlich ?


    Mir war das von vornherein klar, daß da kein Wiederaufnahmegrund besteht.


    Das was vorgebracht wurde, nämlich daß die Schwarzgeldgeschäfte sich (teilweise) als richtig herausgestellt haben, hat bereits das LG Nürnberg-Fürth im Ausgangsurteil in Betracht gezogen.


    Und daß das Attest nicht von der behandelnden Ärztin sondern von dem ebenfalls in der Praxis tätigen Sohn (auch Arzt) unterschrieben wurde, ist doch keine Urkundenfälschung, sondern ist in der ärztlichen Praxis ein völlig normaler Vorgang.


    Es liegt nunmal ein im Übrigen ebenfalls durch den BGH in der Revision überprüftes rechtskräftiges Urteil vor und die Wiederaufnahmegründe sind nunmal sehr eng gefasst, weil halt irgendwann auch mal Rechtskraft eingetreten sein muß.


    Was verwunderlich ist, ist allerdings daß das LG Regensburg den politischen Druck standgehalten hat. Alle Achtung. Ich möchte mal die Presse hören, was passieren würde, wenn sich in anderen Fällen (zB. Hoeneß etc.) ein Ministerpräsident derartig unverschämt einmischen würde.


    Und nochmal:


    Woher wissen denn (fast) alle hier, daß der M. nicht wirklich seine Frau geschlagen und 129 Auotreifen so angestochen hat, daß die erst bei voller Fahrt platzen ???


    Man sollte halt auchmal seitens der Unterstützer in Betracht ziehen, daß er zurecht verurteilt wurde.


    Wehe die Justiz läßt einen Kinderschänder oä. laufen und es passiert was, dann ist das Geschrei doch genauso groß.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zumindest ein kleiner Lichtblick für Mollath. Die Entscheidung des Gerichts wird wohl kaum Bestand haben. Es geht vermutlich in die nächste Runde.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard


  • Das weiß ich natürlich auch nicht. Aber deswegen sitzt er aber nicht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, darüber muß man sich auch im klaren sein. Es geht um die Frage ist Mollath wirklich geistig krank und gemeingefährlich? Daran gibt es erhebliche Zweifel.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Sehr verwunderlich. Das Landgericht Regensburg hat ein Wiederaufnahme-Verfahren abgelehnt:


    http://www.sueddeutsche.de/bay…hiatrie-bleiben-1.1729406


    So viel essen, wie ich kotzen möchte, kann ich in einem ganzen jahr nicht.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Das weiß ich natürlich auch nicht. Aber deswegen sitzt er aber nicht im Bezirkskrankenhaus Bayreuth, darüber muß man sich auch im klaren sein. Es geht um die Frage ist Mollath wirklich geistig krank und gemeingefährlich? Daran gibt es erhebliche Zweifel.


    Klar, er "sitzt" genau deswegen. Alleine wegen der Körperverletzung wäre er vermutlich nicht eingewiesen worden (weil Beziehungstat etc.). Aber das Anstechen der Reifen ist natürlich auch rechtlich gesehen eine erhebliche und zudem gemeingefährliche Straftat.


    Im übrigen hat sich ja M. bisher konsequent einer weiteren Begutachtung entzogen und der im Rahmen der Überprüfung 2011 von der Verteidigung benannte Sachverständige, mit dem M. dann im übrigen sogar gesprochen hat, kam zu dem Érgebnis, daß M. weiterhin gefährlich sei.


    Ich weis es nicht, ob er schuldig oder unschuldig ist, ich war schließlich nicht dabei, aber zurück zu den Fakten täte auch dem Unterstützerkreis M. gut. Und was da mittlerweile für Verschwörungstheorien vorherschen, finde ich persönlich recht bedenklich, vor allem, wenn man bedenkt, daß von den wirren Vorwürfen Mollaths nur ein kleiner untergeordneter Teil sich als richtig herausgestellt hat, und zwar Schwarzgeldgeschäfte im untersten Bereich (so der Spiegel)

    Hier stand eine Signatur.

  • Für solche Straftaten kommt man normalerweise ins Gefängniss, sofern man sie begangen hat. In die Psyichatrie kommt man wenn man geistig krank und entsprechend gemeingefährlich ist. An letzteren bestehen aber bei Molath erhebliche Zweifel.Auch Richter und Gutachter können sich irren, niemand ist unfehlbar.

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  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... Es geht um die Frage ist Mollath wirklich geistig krank und gemeingefährlich? Daran gibt es erhebliche Zweifel.


    Ihr vergesst: Mollath war krank! Seit Rechtskraft der umstrittenen Entscheidung steht das fest. Hier sehe ich auf Anhieb keinerlei Ansatzpunkt für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Weiter oben hatte ich schon was darüber geschrieben und auch über den Umstand, dass der Fortbestand einmal rechtskräftig gewordener "unrichtiger" Entscheidungen in unserem Rechtssystem ausdrücklich vorgesehen und in der Rechtsprechung regelrecht zementiert ist.


    Denkbar sind nur ganz wenige Ansatzpunkte - die RA Strate mit Sicherheit erkannt haben wird. Mit ein wenig gutem Willen ließe sich eine Wiederaufnahme durchaus begründen. Dieser Wille scheint bei der entscheidenden Kammer nicht sonderlich ausgeprägt zur sein. Dass beim Antrag der StA Dummfug herausgekommen ist, wundert mich im Übrigen nicht - hier dürfte wohl eher der Wunsch (nach Beruhigung der Öffentlichkeit) der Vater des Gedankens gewesen sein.


    Frankie

  • Naja, jetzt wird sich das OLG Nürnberg mit dem Fall befassen und über das Wiederaufnahme-Verfahren entscheiden müssen. RA Strate hat dies angekündigt, Justizministerin Merk möchte das ebenfalls.

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  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Weiter oben hatte ich schon was darüber geschrieben und auch über den Umstand, dass der Fortbestand einmal rechtskräftig gewordener "unrichtiger" Entscheidungen in unserem Rechtssystem ausdrücklich vorgesehen und in der Rechtsprechung regelrecht zementiert ist.


    Entspicht das Festhalten an zwar rechtskräftig gewordener, wenngleich offensichtlich unrichtiger Entscheidungen denn auch dem Rechtsempfinden des Bürgers, so wie du es hier dargestellt hast?


    Oder ist das Zivilrecht generell anders ausgerichtet als das Strafrecht?

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