Der Fall Mollath

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    ...
    Du argumentierst auf der Basis formaljuristischer Winkelzüge, die zwar das tatsächliche Geschehen bei Gericht erklären (und deswegen auch interessant sind). Sie widersprechen aber dem normalen Gerechtigkeitsempfinden - ...


    Diesen real existierenden Unterschied versuche ich in meinen letzten Postings tatsächlich herauszuarbeiten. Wenn ich manche juristischen Zusammenhänge in diesem Rahmen möglicherweise etwas überspitzt und vereinfacht darstelle, liegt das nicht an einer bewussten Fehlinterpretation der Rechtslage, sondern ist dem Versuch geschuldet, die wesentliche Zielrichtung der aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen aufzuzeigen.


    Wenn eine "menschliche Komponente" bei dieser Darstellung zuweilen fehlt, muss man bedenken, dass viele im Strafrecht tief verwurzelte Grundlagen einer Zeit entstammen, in der materielle Werte (fast) alles, das Wohlergehen des einzelnen (durchschnittlichen) Individuums dagegen wenig bedeutete.


    Zwar ist eine gewisse Fortentwicklung des Rechts in eine humanistischere Richtung feststellbar, dem gesellschaftlichen Wandel und dem daraus resultieren allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden trägt sie aber kaum Rechnung.


    Ich habe das Gefühl, dass sich das gesellschaftliche Gerechtigkeitsempfinden und die unverändert formale juristische Betrachtungsweise immer weiter auseinanderentwickeln. Diese Entwicklung halte ich für möglich, weil den allermeisten Bürgern anscheinend überhaupt nicht bewusst zu sein scheint, was sich hinter den Begriffen "Rechtsstaat" und "Rechtsstaatlichkeit" überhaupt verbirgt.


    Wenn am deutschen Schulsystem gemäkelt wird, sollte insbesondere über die Einbeziehung rechtsstaatlicher und (sagen wir mal) real-ökonomischer Inhalte in den Lehrplan nachgedacht werden. Beide Bereiche halte ich für extrem wichtig, wenn es darum geht, sein Leben nach dem Schulabschluss meistern zu können. So wäre in meinen Augen manche "gescheiterte Existenz", die einer zu blauäugigen Sichtweise der Realität geschuldet ist, künftig vermeidbar.


    In diesem Sinne


    Frankie

  • Gerade hab ich Gustl Mollath in einem Video-Beitrag sprechen hören.


    Gewisse Wahnvorstellungen - etwa über die Bürgernähe des deutschen Rechtsstaats - treten ziemlich offen zu Tage ...

  • Nun ja ... ausschließen kann man natürlich nicht, dass die Ministerin dem Beispiel Mollaths folgen könnte, wenn sie Zweifel an den Feststellungen des damals erkennenden Gerichts äußert - sich also ebenfalls der Wahrheit in den Weg stellt.


    Schon ganz andere Staatmänner hatten in diese Richtung gehende Bedenken. So diktierte der preußische König Friedrich II. bereits am 11.12.1779 zu Protokoll:


    "Daß ein Justizcollegium, daß Ungerechtigkeiten ausübt, weit gefährlicher und schlimmer ist, wie eine Diebesbande, vor die kann man sich schützen, aber vor Schelme, die den Mantel der Justiz gebrauchen, um ihre üble Paßiones auszuführen, vor diese kann sich kein Mensch hüten, die sind ärger als die größten Spitzbuben, die in der Welt sind."


    Ne ne ... in der Politik dürfte sich niemand finden lassen, der solch heißes Eisen anpackt. Das war offenbar bereits vor knapp zweieinhalb Jahrhunderten so und auch die Äußerungen der Frau Ministerin lassen keinerlei Handlungbedarf erkennen.


    In diesem Sinne


    Frankie

  • Es ist ein ursprünglicher Entwurf des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwälte durchgesickert - an die Nürnberger Nachrichten.


    Darin wurde Klartext geredet.
    http://www.sueddeutsche.de/bay…elastet-richter-1.1697825


    Zwar nicht die Ministerin, wohl aber der Ministerpräsident scheinen Handlungsbedarf zu erkennen:


    Seehofer mahnt Justiz zur Eile


    Auffällig dass eine Anwältin Mollaths (Lorenz-Löblein) in einem Interview dieser Tage beiläufig erwähnt hat, dass auch Mollath durch den Ministerpräsidenten begnadigt werden könnte.


    Ich frage mich , hat das keiner der Beteiligten bisher gewusst dass das möglich ist?


    Würde er das tatsächlich können, könnte er der Justiz das Heft des Handelns aus der Hand nehmen, ohne dass es der Gewaltenteilung schadet.

  • Begnadigen? Er ist doch offiziell "Irre", nicht Kriminell. Eine Begnadigung würde der Justiz die Aufarbeitung der eigenen Misstände ersparen, was für deren Beseitigung nicht förderlich wäre.

    LG: V30
    Samsung: Galaxy Tab S2 LTE, A5 (2017);
    Sony: Xperia X Compact;

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