Der Fall Mollath

  • Zitat

    Original geschrieben von arne
    Wurde das im Verfahren festgestellt? Wenn ja, wie ist das Gericht zu der Überzeugung gekommen?


    Letzteres ist doch vollkommen irrelevant!


    Das erkennende Gericht ist damals zu der Überzeugung gelangt und hat daraufhin die Wahrheit (ggf. neu) definiert. Selbst wenn dabei die Geschichte umgeschrieben würde, ist das Thema mit Eintritt der Rechtskraft abgehakt - und zwar endgültig. Notfalls müssten Geschichtsbücher halt umgeschrieben werden.


    Schließlich ist die Bundesrepublik ein Rechtsstaat. Was ist daran so schwer zu verstehen?


    Frankie



    Edit:
    Rechts- und Schurkenstaat sind am Ergebnis staatlichen Handelns nicht unbedingt zu unterscheiden. Wesentlicher Gesichtspunkt ist die Art und Weise, wie Entscheidungen zustande kommen. Und in der Bundesrepublik Deutschland geschieht das nun einmal rechtsstaatlich. Wer das noch nicht verstanden hat, muss aufpassen, nicht als blauäugig gelten ... oder vielleicht sogar als gefährlich, weil er die Grundfesten der verfassungsgemäßen Rechtsordnung in Frage stellt ...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Notfalls müssten Geschichtsbücher halt umgeschrieben werden.


    Notfalls müßte halt das Urteil im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens im vom Gesetzgeber gezogenen Bedingungen nochmals ergebnisoffen überprüft werden.


    Danach könnte man ja dann die Geschichtsbücher umschreiben.


    Wäre jedenfalls mal ein Anfang .....

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Die wirren Schreiben stammen ja aus der Zeit vor 2006


    Damit wären Sie mehr als 7 Jahre alt. Wie lange will man sich denn darauf beziehen ohne eine Neubewertung vorzunehmen?


    Wäre der Mollath seinerzeit als stinknormaler Straftäter verurteilt worden, wäre er inzwischen längst wieder auf freiem Fuß. 8 Jahre Einweisung bedeuten, dass er bei guter Führung und Verbüßung von 2/3 der Strafe schon zu einer zweistelligen Zahl von Haftjahren hätte verurteilt werden müssen um so lange hinter Gittern zu sitzen.


    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Wieso wird eigentlich M. und Unterstützerkreis ALLES geglaubt und entgegenstehendes grundsätzlich als nicht richtig betrachtet ? Nur weil "ein Teil" seiner Vorwürfe gegen die HVB sich im Nachhinein als richtig erwiesen haben was bereits im Urteil von 2006 als für möglich erachtet wurde ? Sollen nur noch Leute verurteilt werden, die ein Geständnis abgegeben haben ? Diesen "Rechtsstaat" möchte ich mal sehen .....


    Man muss differenzieren. Seine Vorwürfe bzgl. Missständen sind eine Sache. Seine Einweisung eine andere.


    Die Grundlagen der Einweisung sind ganz dünn und beruhen, mindestens teilweise, auf nicht haltbaren Umständen. Das kann so keine rechtsstaatliche Grundlage sein weil es Ungereimtheiten gibt und es nicht wasserdicht ist.


    In diesem Fall besteht die besondere Brisanz darin, dass das unsaubere Verfahren, aufgrund dessen der Delinquent seit 7 Jahren eingesperrt ist, auf jemanden angewendet wird, der Vorwürfe gegen bayerische Eliten erhoben hat und sich mit mächtigen Kräften angelegt hat. Da erscheint die Einweisung als Politikum und sollte nicht nur auf juristischen Winkelzügen beruhen, sondern nachvollziehbaren Sachverhalten.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    ...
    In diesem Fall besteht die besondere Brisanz darin, dass das unsaubere Verfahren, aufgrund dessen der Delinquent seit 7 Jahren eingesperrt ist, ...


    Ein "unsauberes Verfahren" ist (unabhängig davon, wie sauber/unsauber es auch gewesen sein mag) definitiv kein Wiederaufnahmegrund.


    Ein Wiederaufnahmeantrag kann nur auf Umständen beruhen, die im ursprünglichen Verfahren keine Berücksichtigung fanden (etwa, weil sie dem Gericht gar nicht bekannt waren).


    Wurden Umstände im ursprünglichen Verfahren dagegen falsch bewertet, resultiert daraus kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Nach Eintritt der Rechtskraft wird und bleibt eine (scheinbar falsche) Bewertung richtig. Daran gibt es auch im Wiederaufnahmeverfahren nichts zu rütteln.


    Lediglich neu hinzutretende Erkenntnisse sind im Wiederaufnahmeverfahren zugelassen.


    Frankie

  • Deine Ausführungen sind super, aber auch super falsch. Das nur mal dazu. Ich habe eigentlich keine Lust, hier im Thread was zu schreiben, dann alleine der moralische Anspruch (und die gesamten Merkwürdigkeiten in diesem Fall) an unser Rechtssystem würde eine neue Prüfung gebieten, die auch rechtlich möglich wäre.
    Selbst in Ausland (USA) ist man auf/ab Seite 4 der Tagesblätter leicht verwundert.


    Stichwort: Überprüfung der von Mollath angeführten Straftaten und deren Beschuldigte / Verdächtige, die sich bereits bei der bankinternen (!) Prüfung als möglicherweise richtig herausstellen. Strafrechtliche Prüfung? Ermittlungen? Fehlanzeige.


    Das war es dazu.


    Printus:


    IN letzter Zeit sind deine Postings echt gut und lang. Urlaub? Ich habe dafür gar keine Zeit mehr. Schade irgendwie..:-)

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Deine Ausführungen sind super, aber auch super falsch. Das nur mal dazu. Ich habe eigentlich keine Lust, hier im Thread was zu schreiben, dann alleine der moralische Anspruch (und die gesamten Merkwürdigkeiten in diesem Fall) an unser Rechtssystem würde eine neue Prüfung gebieten, ...


    Wie kommst Du auf dieses schmale Brett?


    Wiederaufnahmeverfahren unterliegen nach deutschem Recht strengen formalen Hürden, die sich einer "moralischen" Betrachtungsweise bekanntermaßen weitgehend entziehen. Anderenfalls wäre der Antrag auf Aussetzung/Aufhebung der Unterbringung durch die Strafvollstreckungskammer wohl kaum mit wenigen prägnanten Sätzen abgebürstet worden.


    Insoweit verweise ich auf folgenden von Saint Hein weiter oben geposteten Link.


    Zitat daraus:
    "Zur Begründung führt die Strafvollstreckungskammer aus, dass sie an die 'rechtskräftigen Tatsachenfeststellungen' aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Juni 2006 gebunden sei."


    Ende der Durchsage. Der Begriff der "Moral" ist dem deutschen Strafrecht in weiten Teilen (jedenfalls außerhalb von Tatsacheninstanzen) wesensfremd - was jetzt nicht bedeuten muss, dass nicht auch Richter/innen gelegentlich der Versuchung moralischer Betrachtungsweisen erliegen können.


    Wir sollten schon bei den Tatsachen bleiben. ;)



    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    ...
    Selbst in Ausland (USA) ist man auf/ab Seite 4 der Tagesblätter leicht verwundert.
    ...


    In der Tat unterscheidet sich das US-amerikanische Rechtssystem in wesentlichen Punkten vom deutschen. Von daher sind Vergleiche auf internationaler Ebene extrem komplex. So ist das in Deutschland praktizierte Inquisitionsprinzip dem amerikanschen Strafverfahren völlig fremd. Andererseits kennt das amerikanische System in der Regel keine Verhältnismäßigkeitsprüfung inbezug auf die Verwertbarkeit unzulässig erlangter Beweismittel - die bleiben grundsätzlich außen vor.


    Ich erlebe es häufig selbst, dass es mit in Deutschland vermittelten Werten häufig nur schwer möglich ist, den Verlauf US-amerikanischer Strafverfahren nachzuvollziehen. Anders herum dürfte es kaum einfacher sein.


    Aktuelles Beispiel ist im Übrigen der Versuch einer Wertung des Vorgehens türkischer Sicherheitsbehörden gegenüber mit Brandsätzen agierenden Demonstranten - so einfach, wie unser Westereimer sich das macht, ist es einfach nicht. Andererseits kann ich mir gut vorstellen, dass das deutsche Verhalten gegenüber Gustl Mollath in der Türkei ungläubiges Kopfschütteln auslöst.


    Gut's Nächtle


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wiederaufnahmeverfahren unterliegen nach deutschem Recht strengen formalen Hürden, die sich einer "moralischen" Betrachtungsweise bekanntermaßen weitgehend entziehen.


    Und genau das ist ein eklatanter Fehler im Rechtssystem. Das "gesunde Volksempfinden" (eine leider von den Nazis geprägte und missbrauchte Begrifflichkeit, rein sachlich aber ein nützlicher Ausdruck), oder anders ausgedrückt "moralische Betrachtungsweise", sind doch jedesmal die Gründe, weshalb überhaupt der Ruf nach einem Wiederaufnahmeverfahren entsteht. Es kommt IMMER dadurch zustande, dass eine zunächst getroffene Entscheidung als unfair betrachtet wird und es dafür auch nachvollziehbare Begründungen gibt, die sich mit einfacher Logik jedem erschließen.


    Du argumentierst auf der Basis formaljuristischer Winkelzüge, die zwar das tatsächliche Geschehen bei Gericht erklären (und deswegen auch interessant sind). Sie widersprechen aber dem normalen Gerechtigkeitsempfinden - und die Erwartungshaltung in einem demokratischen, humanistischen, freien und gleichen Staat ist, dass "Gerechtigkeit" auf moralischen Grundwerten beruht. Wenn jemand aufgrund juristisch zwar richtiger, aber vom einfachen Menschenverstand her ungerechter Sachverhalte jahrelang eingesperrt wird, macht das unglaublich viel kaputt. Die Rufe nach der europäischen Menschenrechtskonvention, das stark beschädigte Vertrauen der Bevölkerung in ein faires deutsches (insbesondere bayerisches) Rechtssystem, das sind katastrophale Folgen des Mollath-Skandals.


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Aktuelles Beispiel ist im Übrigen der Versuch einer Wertung des Vorgehens türkischer Sicherheitsbehörden gegenüber mit Brandsätzen agierenden Demonstranten - so einfach, wie unser Westereimer sich das macht, ist es einfach nicht. Andererseits kann ich mir gut vorstellen, dass das deutsche Verhalten gegenüber Gustl Mollath in der Türkei ungläubiges Kopfschütteln auslöst.


    Ob Stuttgart 21 oder die Demo der Occupy-Bewegung in Frankfurt: das Vorgehen der deutschen Polizei gegen Demonstranten erreicht inzwischen auch eine Qualität, die bedenklich wird. Inzwischen sind es nicht mehr nur linke Provokateure, die durch eigenes Fehlverhalten und Aufwiegeln in Konflikt mit den Beamten geraten und diese als staatliche Schlägertrupps sehen, was bei dieser Klientel eh zum Weltbild gehört.
    Zunehmend beschleicht auch die bürgerliche Mitte der Eindruck, dass die Politik und der dazu gehörende Staatsapparat Vieles zum eigenen Wohl und zugunsten des Kapitals mauschelt. Protest und Opposition, beispielsweise durch Demonstrationen, wird mit überharter Polizeigewalt buchstäblich zerschlagen - obwohl es zu den Grundrechten in einer jeden Demokratie gehört.


    Vor ein paar Jahren fand ich lächerlich, dass auch Deutschland regelmäßig im Jahresbericht von Amnesty International auftauchte. Ich war der Meinung, dass man individuelles Fehlverhalten einzelner Verblendeter - in einem Land mit Millionen Einwohnern und zehntausenden Polizisten unvermeidlich - nicht auf die gleiche Ebene wie institutionalisierte Staatsgewalt stellen sollte. Das trifft nicht die Lebensrealität und bewirkt, dass keine Unterscheidung stattfindet zwischen Demokratien, in denen Bürger- und Menschenrechte beachtet werden, in denen Verstöße nur durch das Fehlverhalten Einzelner passieren, und echten Unrechtsdiktaturen, in denen Bürgerrechte systematisch mit Billigung der Regierenden verletzt werden.
    Inzwischen habe ich da eine andere Meinung bekommen. Es passieren auch in Deutschland Dinge, die nicht mehr als unerwünschte Übergriffe Einzelner gelten können, die sofort gestoppt werden wenn das Fehlverhalten bemerkt wird. Gerade die genannten Beispiele, der überharte Einsatz gegen S21-Gegner oder die Demo in Frankfurt, auch Mollath, sind Fälle, in denen "der Staat" öffentlich und mit politischer und juristischer Duldung zweifelhaft gegen Bürger, Rechte und moralischen Anstand vorgeht. Es gibt neben den Genannten inzwischen zahlreiche weitere Beispiele.
    Selbst wenn später die Unrechtmäßigkeit festgestellt wird, es ist passiert, es wurde nicht unterbunden, Entschädigungen fallen lächerlich klein aus. Auch Deutschland mutiert zu einem Land, das zu Recht bei Amnesty auftaucht.


    Wer da nicht hellhörig wird, wer das rechtfertigt oder abtut, hat nicht begriffen, dass sich auch Deutschland in eine alarmierdende Richtung entwickelt. Es ist inzwischen mitnichten so, dass die große Masse denkt, bei uns ist alles dufte und nur die anderen halten sich nicht an moralisch einwandfreie Spielregeln und Bürgerrechte.


    Insofern prangern Viele die Türkei bzw. Erdogan nicht an weil sie denken, wir sind um Welten besser und dürfen deswegen etwas sagen, sondern wir müssen etwas sagen, müssen aber zugleich vor der eigenen Tür kehren.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Printus:


    IN letzter Zeit sind deine Postings echt gut und lang. Urlaub?


    Sowas ähnliches... Danke für die Blumen!

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wiederaufnahmeverfahren unterliegen nach deutschem Recht strengen formalen Hürden, die sich einer "moralischen" Betrachtungsweise bekanntermaßen weitgehend entziehen.


    Genau so ist es. Die Möglichkeiten eines Wiederaufnahmeverfahrens sind in § 359 StPO abschließend aufgezählt. Am wichtigsten in der Praxis ist dabei Nr. 5, wonach neue Tatsachen oder Beweismittel aufgetaucht sein müssen. Von einem Wiederaufnahmegrund des "moralischen Anspruchs an das Rechtssystem" steht dort nichts.


    Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,


    1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Ungunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;


    2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;


    3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat, sofern die Verletzung nicht vom Verurteilten selbst veranlaßt ist;


    4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist;

    5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,


    6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.


    Worauf spielst du denn an, Timba? Neben § 359 StPO gibt es m.E. nur noch das Gnadenrecht des Bayrischen Ministerpräsidenten (Art. 47 Abs. 4 BayVerf), das hier evtl. helfen könnte. Das war's dann aber auch.

  • Entweder das, oder aber, und das ist die zwingende Konsequenz aus meinem Posting, gebietet es die StPO, die aufgetauchten möglichen Beweise (Ermittlungen in der Bank) entsprechend zu würdigen. -> Wo seht ihr da einen Widerspruch zu Punkt 5? Meines Wissens nach ist die Würdigung noch nicht erfolgt, scheint aber zwingend geboten, wenn man(n) das öffentliche Zwischenergebnis der Bank als Maßstab des unteren Ranges anlegt.


    Punkt 1, 2 und 3 sind zumindest nach wie vor Strittig, gerade in Hinsicht auf das Gutachen, die Rezepte und der Aussage des vorsitzenden Richters vor dem Ausschuss (?! ist da eigentlich eine Konsequenz draus gefolgt?)


    Und daraus ergibt sich m.E. nach zumindest die Möglichkeit der Prüfung. Das die moralische Verpflichtung zumindest zur Prüfung der Beweise besteht, kommt noch obendrauf, mehr habe ich nicht gesagt.
    Oder wie sonst beurteilst du die in der StPO nicht unwichtige Erweiterung der Einschätzung der Beweismittel nach "Lebens- und Berufserfahrung"?!

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • OK, ich wollte nur wissen, ob du eine andere Möglichkeit meinst, als § 359 StPO. Welcher Punkt jetzt einschlägig ist, weiss ich nicht, dafür kenne ich den Sachverhalt nicht gut genug.

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