ZitatOriginal geschrieben von bernbayer
Was hat das mit der Justiz zu tun? Wir haben in Deutschland schließlich Gewaltenteilung, die Justiz ist deshalb unabhängig. Wer da dann in den Ländern oder auch im Bund wie lange regiert dürfte da , was eine unabhängige Justiz anbelangt, völlig bedeutungslos sein.
:confused:
Tut mir Leid, aber Du bist einer der vielen, die sich in ihrem eigenen Land nicht auskennen.
Wer in Deutschland Richter wird und wer als Richter Spitzenposten bekommt, wird nicht unabhängig, sondern durch die Exekutive entschieden.
http://www.drb.de/cms/index.php?id=552,
"Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Über Einstellungen und "Beförderungen" von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. "
http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
"... Die Justiz wird von der Exekutive verwaltet und mit Personal ausgestattet. Die Richter sind einem System der Bewertung unterworfen, das von einem Ministerium, also von der Exekutive, dirigiert wird. In manchen Landesministerien werden die Gerichte sogar als "nachgeordnete Behörde" bezeichnet.
...
In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: "Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein". Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat. ..."
Darüberhinaus sind deutsche Staatsanwälte weisungsgebunden.