Der Fall Mollath

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Was hat das mit der Justiz zu tun? Wir haben in Deutschland schließlich Gewaltenteilung, die Justiz ist deshalb unabhängig. Wer da dann in den Ländern oder auch im Bund wie lange regiert dürfte da , was eine unabhängige Justiz anbelangt, völlig bedeutungslos sein.


    :confused:
    Tut mir Leid, aber Du bist einer der vielen, die sich in ihrem eigenen Land nicht auskennen.


    Wer in Deutschland Richter wird und wer als Richter Spitzenposten bekommt, wird nicht unabhängig, sondern durch die Exekutive entschieden.


    http://www.drb.de/cms/index.php?id=552,
    "Die Exekutive hält derzeit die Gerichte und Staatsanwaltschaften in vielfältiger Abhängigkeit. Über Einstellungen und "Beförderungen" von Richtern und Staatsanwälten entscheidet in vielen Bundesländern der Justizminister allein. "


    http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
    "... Die Justiz wird von der Exekutive verwaltet und mit Personal ausgestattet. Die Richter sind einem System der Bewertung unterworfen, das von einem Ministerium, also von der Exekutive, dirigiert wird. In manchen Landesministerien werden die Gerichte sogar als "nachgeordnete Behörde" bezeichnet.
    ...
    In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: "Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein". Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat. ..."


    Darüberhinaus sind deutsche Staatsanwälte weisungsgebunden.

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  • Gewaltenteilung und richterliche Unabhängikeit sind durch unsere Verfassung sicher gestellt.


    Man kann da nicht einfach durch vermutete Zusammenhänge dies als unzutreffend hinstellen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/R…tschland%29#Allgemeines_2


    Richterliche Unabhängigkeit bedeutet selbstverständlich nicht, daß sich Richter und die Justiz nicht irren können und es keine Fehlurteile gibt. Beim Fall Mollath könnte dies durchaus der Fall sein. Einen Zusammenhang zwischen richterlichen Fehlurteilen und Verfilzungen die es durch jahrzehntelanges Regieren einer Partei geben kann sehe ich nicht. Fehlurteile gibt es und wird es ganz unabhängig davon leider immer geben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Gewaltenteilung und richterliche Unabhängikeit sind durch unsere Verfassung sicher gestellt.


    Man kann da nicht einfach durch vermutete Zusammenhänge dies als unzutreffend hinstellen.


    http://de.wikipedia.org/wiki/R…tschland%29#Allgemeines_2...


    Sag mal, würdest Du bitte lesen, was ich oben verlinkt habe? Vermutete Zusammenhänge? Vom Deutschen Richterbund?
    Faktische Gesetzeslage ist: in Deutschland ist eine Richter nur in seiner Entscheidung unabhängig, aber nicht in seinem Werdegang. Wer Richter wird und welchen Karriere er macht, entscheidet hier die Politik. Bei Staatsanwälten kommt noch hinzu, daß sie von Politikern Weisungen erhalten können.

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  • Das ist doch der entscheidende Punkt, daß der Richter bei der Urteilsfindung völlig unabhängig ist und keinerlei politischer Weisung unterliegt. Sein Maßstab für Strafmaß und Verurteilung sind die geltenden Gesetze. Es gibt keine politisch motivierten Urteile. Daß Richter durch die Politik berufen werden und diese auch über deren Laufbahm entscheiden, ändert daran rein garnichts. Staatsanwälte haben eine andere Funktion, sie verurteilen niemand, sie sind Partei und vertreten als Ankläger die Interessen des Staates und sind der Gegenspieler zum Anwalt als Interessenvertreter des Beklagten.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Kollege Bernbayer, der Richter agiert nicht im luftleeren Raum. Du führst die Theorie ins Feld, die anderen reden aber von der Praxis. Und in dieser Praxis dürfte es Gefälligkeiten, Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam durchaus geben.


    Der Punkt in diesem Fall ist aber:
    Ein Mensch wird weggesperrt auf Jahre (!), weil jemand nach Aktenlage entschied, daß er verrückt _und_ eine Gefahr für die Allgemeinheit sei.


    Wie kann man das entscheiden, nachdem man nur Akten las, aber nicht den Betreffenden sprach??
    :confused:

  • Richterliche Unabhängigkeit schließt natürlich nicht Fehlurteile und Justiz-Irrtum aus.. Unfehlbar sind auch Richter nicht.
    Bei Mollath könnte dies durchaus der Fall sein, das habe ich hier schon erwähnt. Wobei Richter in solchen Fällen auch auf Gutachter angewiesen sind und da schon mal gewaltige Fehler passieren können. Das Richter evtl. entgegen den Gesetzen nicht immer unabhängig urteilen und politische Einflüsse eine Rolle hierbei spielen könnten sind reine Spekulation bzw. Unterstellungen.


    Ps. Ich sehe den Fall Mollath auch sehr kritisch und es wäre schon ein Justiz-Skandal wenn sich jetzt doch herausstellen würde, daß Mollath unschuldig ist und zu unrecht seit Jahren weggesperrt wird. Ich teile nur nicht die Meinung das dies irgendwas mit der Unabhängikeit von Richtern zu tun hat.

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  • Zitat

    Original geschrieben von skater
    Wie kann man das entscheiden, nachdem man nur Akten las, aber nicht den Betreffenden sprach??
    :confused:


    Es gab doch nicht nur eine Hauptverhandung :confused:

    Hier stand eine Signatur.

  • Aus meiner Sicht ein erschreckender Justiz-Skandal, welche Erinnerung an "Der Prozess" von Franz Kafka aufwirft.

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  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Was hat das mit der Justiz zu tun? Wir haben in Deutschland schließlich Gewaltenteilung, die Justiz ist deshalb unabhängig. Wer da dann in den Ländern oder auch im Bund wie lange regiert dürfte da , was eine unabhängige Justiz anbelangt, völlig bedeutungslos sein.


    Du sagst 'dürfte'. Zu recht gebrauchst Du hier den Konjunktiv II - also den Irrealis ...

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Was hat das mit der Justiz zu tun? Wir haben in Deutschland schließlich Gewaltenteilung, die Justiz ist deshalb unabhängig. Wer da dann in den Ländern oder auch im Bund wie lange regiert dürfte da , was eine unabhängige Justiz anbelangt, völlig bedeutungslos sein.


    Ich würde auch er schreiben, Die Justiz sollte deshalb unabhängig sein. Denn zwischen dem, was auf dem Papier steht und was in der Realität so passiert, sind manchmal Differenzen.


    Sicher ist, dass die Richter die Möglichkeit haben, objektiv und neutral zu entscheiden. Wollen Sie aber Karriere machen, könnte es schon vorkommen, dass Entscheidungen und damit Urteile gefällt werden, die politisch opportun sind.

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